Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Kanngießer stellte im Namen der SPD-Fraktion den Antrag auf Nichtbefassung mit
der Beschlussvorlage „Abfallgebührensatzung“ und die Vorlage von
der Verwaltung zurückzuziehen und begründete dies ausführlich. Herr
Keindorff erklärte, dass über 1,5 Jahre lang darüber ausgiebig beraten wurde
und somit weiterer Beratungsbedarf nicht bestünde. Er stellte den Geschäftsordnungsantrag, über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen. Herr
Zeymer wies auf die Konsequenzen hin, wenn diese Vorlage nicht beschlossen
werden würde. Dann gäbe es u. a. keinen beschlossenen Haushalt. Daher
befürwortet er die Abstimmung über diese Vorlage, auch wenn er einige Aspekte
der SPD-Fraktion, z. B. innovative Ideen, verstehen könne. Stellvertretend
für die FUWG-Fraktion schloss sich Herr Dr. Zander der Aussage von Herrn
Keindorff an und sprach sich für eine Abstimmung über diese Vorlage aus. Herr
Bredthauer fasste ausführlich den Werdegang der Vorlage sowie die rechtlichen
Gründe, die zur Erstellung dieser Vorlage führten, zusammen. U. a. wies er
darauf hin, dass in der Besprechung am 07.10.2009 mit dem Landesverwaltungsamt
die Möglichkeit der Verwendung der Überdeckung Nord in Süd definitiv
ausgeschlossen wurde. Aufgrund dessen wurde diese Variantenuntersuchung nicht
mehr vorgenommen. Nach
Erhalt des Schreibens vom Innenministeriums am 24.11.2009 und der darauf
folgenden Nachfrage diesbzgl. beim Landesverwaltungsamt, erklärte dieses, dass
auch der vom Innenministerium aufgezeigte Weg zulässig wäre. Herr
Webel erklärte, die Vorlage nicht zurückzuziehen. Es
wurde über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Keindorff, sich inhaltlich
nicht weiter mit diesem Antrag zu befassen, abgestimmt: Zustimmung 30 Gegenstimmen 11 Enthaltungen 1 Der
Antrag der SPD-Fraktion war somit abgelehnt. Herr
Bredthauer machte noch einige Ausführungen zur Erarbeitung der
Abfallgebührensatzung. So erfolgte eine neue Gebührenkalkulation, um die Kosten
eines typischen 3-Personen-Haushaltes zu senken. Er
appellierte an alle Mitglieder des Kreistages, vorhandenes Engagement zu
bündeln, konstruktiv und mit gegenseitigem Respekt zu kooperieren und der
gemeinsamen Verpflichtung, dem Bürger zu dienen, nachzukommen. Herr
Zahn erklärte, dass doch einige Fragen unbeantwortet seien und entsprechende
Zahlen bzgl. der Überschüsse nicht vorlägen. Herr
Schindler machte einige Ausführungen: Er
warf dem Landrat vor, grundlegende Informationen, insbesondere zu den
vorhandenen Überschüssen, verheimlicht zu haben. Von den, durch den Kreistag
des Landkreises Ohrekreis, beschlossenen Gebührenstützen waren ca. ein Drittel
der Mittel zum damaligen Zeitpunkt nicht vorhanden. Herr
Schindler forderte den Landrat auf, eine klare Stellungnahme hierzu abzugeben. Herr
Schindler führte an, dass er davon überzeugt ist, dass die Überschüsse im
Wesentlichen durch Müllimporte entstanden sind und diese Importe nunmehr als
Risikolast auf den Deponien lagern. Er
informierte über den Versuch, die Auszahlung der Überschüsse an die
„Nord-Bürger“ durch eine Normkontrollklage zu stoppen. Frau
Brakebusch gab ihr Unverständnis über den Umgang miteinander zum Ausdruck und
bat um eine bessere Zusammenarbeit und mehr Vertrauen an die Verwaltung für die
Zukunft. Herr
Bredthauer erklärte, dass die, von Herrn Schindler, aufgeworfenen Fragen und
Probleme ausreichend, auf allen Ebenen, erörtert wurden. Eine
mangelnde Vorbereitungszeit zur Beschlussfassung 2007 wurde durch Herrn
Bredthauer widerlegt. Er
gab Erläuterungen zur Gebührensenkung 2006 für den Altkreis Ohrekreis. Herr
Bredthauer erklärte, dass Rekultivierungsrücklagen aus Gebührenzahlungen und
aus Deponientgelten gebildet wurden. Nach Zuweisung der Fördermittel zur
Rekultivierung der Deponie, sind in dieser Höhe die Rekultivierungsrücklagen
aufgelöst worden. Die Fördermittel sind zur Entlastung der Abgabenpflichtigen,
die zur Bildung dieser Rücklage beigetragen haben, gewährt worden. Herr Bredthauer informierte weiter, dass zur Auffüllung des zulässigen Deponievolumens gewerbliche Abfälle zur Ablagerung angenommen wurden, für die Deponieentgelte erhoben wurden. In diesen Deponieentgelten sind anteilige Rekultivierungsrücklagen enthalten. Diese Rücklagen und die Rücklagen aus Gebühreneinnahmen sind zusammengefasst wurden. Für
die Aufgabe der Nachsorge der Deponien sind ausreichend Nachsorgemittel
vorhanden. Herr
Bredthauer ging auf das Schreiben des Ministeriums des Innern ein, es gäbe 3
Varianten für den Kostenausgleich von Kostenüberdeckung. Er wies darauf hin,
dass in der Beanstandungsverfügung ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dass die
Kostenüberdeckung durch eine gesonderte Gebühr zu erstatten ist. Eine
Verrechnung mit Vorauszahlungen kann auf Grund fehlender Vorauszahlungen nicht
erfolgen. Eine Erstattung einer nutzergenauen und nutzergerechten Abrechnung erfolgt, so wie vom Kreistag beschlossen. Beschluss: Der
Kreistag beschloss die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2009) beigefügte
Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 6 Enthaltung: 5 Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 396/Abf/2009 erhoben. |
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