Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren (Abfallgebührensatzung)  

 
 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.6 Beschluss:396/Abf/2009
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
396/Abf/2009 Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren (Abfallgebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Herr Kanngießer stellte im Namen der SPD-Fraktion den schriftlichen Antrag auf Nichtbefassung mit der Beschlussvorlage „Abfall

 

Herr Kanngießer stellte im Namen der SPD-Fraktion den Antrag auf Nichtbefassung mit der Beschlussvorlage „Abfallgebührensatzung“ und die Vorlage von der Verwaltung zurückzuziehen und begründete dies ausführlich.

 

Herr Keindorff erklärte, dass über 1,5 Jahre lang darüber ausgiebig beraten wurde und somit weiterer Beratungsbedarf nicht bestünde.

Er stellte den Geschäftsordnungsantrag, über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen.

 

Herr Zeymer wies auf die Konsequenzen hin, wenn diese Vorlage nicht beschlossen werden würde. Dann gäbe es u. a. keinen beschlossenen Haushalt. Daher befürwortet er die Abstimmung über diese Vorlage, auch wenn er einige Aspekte der SPD-Fraktion, z. B. innovative Ideen, verstehen könne.

 

Stellvertretend für die FUWG-Fraktion schloss sich Herr Dr. Zander der Aussage von Herrn Keindorff an und sprach sich für eine Abstimmung über diese Vorlage aus.

 

Herr Bredthauer fasste ausführlich den Werdegang der Vorlage sowie die rechtlichen Gründe, die zur Erstellung dieser Vorlage führten, zusammen. U. a. wies er darauf hin, dass in der Besprechung am 07.10.2009 mit dem Landesverwaltungsamt die Möglichkeit der Verwendung der Überdeckung Nord in Süd definitiv ausgeschlossen wurde. Aufgrund dessen wurde diese Variantenuntersuchung nicht mehr vorgenommen.

Nach Erhalt des Schreibens vom Innenministeriums am 24.11.2009 und der darauf folgenden Nachfrage diesbzgl. beim Landesverwaltungsamt, erklärte dieses, dass auch der vom Innenministerium aufgezeigte Weg zulässig wäre.

 

Herr Webel erklärte, die Vorlage nicht zurückzuziehen.

 

Es wurde über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Keindorff, sich inhaltlich nicht weiter mit diesem Antrag zu befassen, abgestimmt:

 

            Zustimmung                30

            Gegenstimmen           11

            Enthaltungen               1

 

Der Antrag der SPD-Fraktion war somit abgelehnt.

 

Herr Bredthauer machte noch einige Ausführungen zur Erarbeitung der Abfallgebührensatzung. So erfolgte eine neue Gebührenkalkulation, um die Kosten eines typischen 3-Personen-Haushaltes zu senken.

 

Er appellierte an alle Mitglieder des Kreistages, vorhandenes Engagement zu bündeln, konstruktiv und mit gegenseitigem Respekt zu kooperieren und der gemeinsamen Verpflichtung, dem Bürger zu dienen, nachzukommen.

 

Herr Zahn erklärte, dass doch einige Fragen unbeantwortet seien und entsprechende Zahlen bzgl. der Überschüsse nicht vorlägen.

 

Herr Schindler machte einige Ausführungen:

Er warf dem Landrat vor, grundlegende Informationen, insbesondere zu den vorhandenen Überschüssen, verheimlicht zu haben. Von den, durch den Kreistag des Landkreises Ohrekreis, beschlossenen Gebührenstützen waren ca. ein Drittel der Mittel zum damaligen Zeitpunkt nicht vorhanden.

Herr Schindler forderte den Landrat auf, eine klare Stellungnahme hierzu abzugeben.

 

Herr Schindler führte an, dass er davon überzeugt ist, dass die Überschüsse im Wesentlichen durch Müllimporte entstanden sind und diese Importe nunmehr als Risikolast auf den Deponien lagern.

 

Er informierte über den Versuch, die Auszahlung der Überschüsse an die „Nord-Bürger“ durch eine Normkontrollklage zu stoppen.

 

Frau Brakebusch gab ihr Unverständnis über den Umgang miteinander zum Ausdruck und bat um eine bessere Zusammenarbeit und mehr Vertrauen an die Verwaltung für die Zukunft.

 

Herr Bredthauer erklärte, dass die, von Herrn Schindler, aufgeworfenen Fragen und Probleme ausreichend, auf allen Ebenen, erörtert wurden.

Eine mangelnde Vorbereitungszeit zur Beschlussfassung 2007 wurde durch Herrn Bredthauer widerlegt.

Er gab Erläuterungen zur Gebührensenkung 2006 für den Altkreis Ohrekreis.

 

Herr Bredthauer erklärte, dass Rekultivierungsrücklagen aus Gebührenzahlungen und aus Deponientgelten gebildet wurden. Nach Zuweisung der Fördermittel zur Rekultivierung der Deponie, sind in dieser Höhe die Rekultivierungsrücklagen aufgelöst worden. Die Fördermittel sind zur Entlastung der Abgabenpflichtigen, die zur Bildung dieser Rücklage beigetragen haben, gewährt worden.

 

Herr Bredthauer informierte weiter, dass zur Auffüllung des zulässigen Deponievolumens gewerbliche Abfälle zur Ablagerung angenommen wurden, für die Deponieentgelte erhoben wurden. In diesen Deponieentgelten sind anteilige Rekultivierungsrücklagen enthalten. Diese Rücklagen und die Rücklagen aus Gebühreneinnahmen sind zusammengefasst wurden.

 

Für die Aufgabe der Nachsorge der Deponien sind ausreichend Nachsorgemittel vorhanden.

 

Herr Bredthauer ging auf das Schreiben des Ministeriums des Innern ein, es gäbe 3 Varianten für den Kostenausgleich von Kostenüberdeckung. Er wies darauf hin, dass in der Beanstandungsverfügung ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dass die Kostenüberdeckung durch eine gesonderte Gebühr zu erstatten ist. Eine Verrechnung mit Vorauszahlungen kann auf Grund fehlender Vorauszahlungen nicht erfolgen.

Eine Erstattung einer nutzergenauen und nutzergerechten Abrechnung erfolgt, so wie vom Kreistag beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2009) beigefügte Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   34

Ablehnung:      6

Enthaltung:      5

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 396/Abf/2009 erhoben.