Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2009) beigefügte
Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren. Sachdarstellung,
Begründung: Der zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte
Satzungsentwurf setzt das in den Entwürfen für die „Änderung und
Fortschreibung der Konzeption für die Organisation und Durchführung der
öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ (Vorlagen 390/Abf/2009)
und die „Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung –
Abfallentsorgungssatzung“ (Vorlage 391/Abf/2009) vorgesehene Vorhaben der
Vereinheitlichung der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung im Landkreis
Börde fort. Bereits mit der Fortschreibung der
„Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen
Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ wird rückwirkend zum 01.01.2009 die
öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Landkreis Börde als eine einheitliche
Einrichtung neu definiert. Mit der neuen „Satzung des
Landkreises Börde über die Abfallentsorgung –
Abfallentsorgungssatzung“ wird eine einheitliche rechtliche Grundlage für
die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im
Landkreis geschaffen. Auf der Grundlage der neuen Gebühren- und
Entgeltkalkulationen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 bzw. 2010 bis
2012 werden rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2009 (ausgenommen die Entgelte
für Rest- bzw. Bioabfallsäcke) sowie ab 2010 einheitliche Gebühren festgesetzt. Die Betreibung der öffentlichen
Abfallentsorgung in zwei von einander getrennten Einrichtungen und die Erhebung
unterschiedlicher Abfallgebührensätze wird damit ersetzt durch den Grundsatz
– eine Einrichtung, eine Gebühr. Neben neuen Gebührensätzen enthält
der Satzungsentwurf neue bzw. geänderte Regelungen, wie z.B. 1. Regelungen zur Rückerstattung der im
Entsorgungsgebiet „Nord“ per 31.12.2008 festgestellten
Kostenüberdeckung an die per 31.12.2008 festgestellten Gebührenpflichtigen im
Entsorgungsgebiet „Nord“, 2. Bestimmung
zum Gebührenpflichtigen, abgeleitet aus der Vereinheitlichung der
Abfallentsorgungsatzung, 3.
Bestimmung
zusätzlicher Leistungen für private Haushaltungen und Gewerbe und sonstige
Einrichtungen im Rahmen der Grundgebühr, wie die Entsorgung von sperrigen
Gartenabfällen im Rahmen der Bioabfallentsorgung, von schadstoffhaltigen
Abfällen und Elektro-und
Elektronikgeräten. Der vorliegende Entwurf zur Abfallgebührensatzung
ersetzt die bisher in den beiden Entsorgungsgebieten geltenden
Gebührensatzungen und soll daher im Wesentlichen rückwirkend zum 01.01.2009 in
Kraft treten. Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der
Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb
„Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom 13.07.2007
entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die
Abfallgebührenkalkulation. Die durch den Betriebsauschuss beschlossenen
Kalkulationen (Vorlagen 394/Abf/2009 und 395/Abf/2009) werden daher nur Anlagen
dieser Vorlage. Ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung. Als Anlage ist beigefügt: Anlage 1: Satzung des Landkreises Börde über die
Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung –
AGS) Entwurf (Stand:
04.11.2009) Anlage 2: Kalkulation der Gebühren- und
Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als
Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
„Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet
Landkreis Börde“) rückwirkend für den Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis
31. Dezember 2009 (Entwurf, Stand 04.11.2009) Anlage 3: Kalkulation der Gebühren- und
Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als
Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
„Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet
Kreisgebiet Landkreis Börde“) für den Zeitraum 2010 bis 2012 (Entwurf,
Stand 04.11.2009) Anlagen: |
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