Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 396/Abf/2009  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Abfallgebühren (Abfallgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde
18.11.2009 
26. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zurückgestellt  (396/Abf/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.11.2009 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (396/Abf/2009)
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
10.11.2009 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung an Verwaltung zurück verwiesen   
25.11.2009 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung ungeändert beschlossen  (396/2009/Abf)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2009) beigefügte Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf setzt das in den Entwürfen für die „Änderung und Fortschreibung der Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ (Vorlagen 390/Abf/2009) und die „Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung“ (Vorlage 391/Abf/2009) vorgesehene Vorhaben der Vereinheitlichung der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung im Landkreis Börde fort.

 

Bereits mit der Fortschreibung der „Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ wird rückwirkend zum 01.01.2009 die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Landkreis Börde als eine einheitliche Einrichtung neu definiert.

 

Mit der neuen „Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung“ wird eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis geschaffen.

 

Auf der Grundlage der neuen Gebühren- und Entgeltkalkulationen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 bzw. 2010 bis 2012 werden rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2009 (ausgenommen die Entgelte für Rest- bzw. Bioabfallsäcke) sowie ab 2010 einheitliche Gebühren festgesetzt.

 

Die Betreibung der öffentlichen Abfallentsorgung in zwei von einander getrennten Einrichtungen und die Erhebung unterschiedlicher Abfallgebührensätze wird damit ersetzt durch den Grundsatz – eine Einrichtung, eine Gebühr.

 

Neben neuen Gebührensätzen enthält der Satzungsentwurf neue bzw. geänderte Regelungen, wie z.B.

 

1.   Regelungen zur Rückerstattung der im Entsorgungsgebiet „Nord“ per 31.12.2008 festgestellten Kostenüberdeckung an die per 31.12.2008 festgestellten Gebührenpflichtigen im Entsorgungsgebiet „Nord“,

2.   Bestimmung zum Gebührenpflichtigen, abgeleitet aus der Vereinheitlichung der

      Abfallentsorgungsatzung,

3.      Bestimmung zusätzlicher Leistungen für private Haushaltungen und Gewerbe und sonstige Einrichtungen im Rahmen der Grundgebühr, wie die Entsorgung von sperrigen Gartenabfällen im Rahmen der Bioabfallentsorgung, von schadstoffhaltigen Abfällen und  Elektro-und Elektronikgeräten.

 

Der vorliegende Entwurf zur Abfallgebührensatzung ersetzt die bisher in den beiden Entsorgungsgebieten geltenden Gebührensatzungen und soll daher im Wesentlichen rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten.

 

Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom 13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Abfallgebührenkalkulation. Die durch den Betriebsauschuss beschlossenen Kalkulationen (Vorlagen 394/Abf/2009 und 395/Abf/2009) werden daher nur Anlagen dieser Vorlage.

 

Ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

 

Als Anlage ist beigefügt:

 

Anlage 1:         Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS)

                        Entwurf (Stand: 04.11.2009)

 

Anlage 2:         Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde“) rückwirkend für den Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 (Entwurf, Stand 04.11.2009)

 

Anlage 3:         Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde“) für den Zeitraum 2010 bis 2012 (Entwurf, Stand 04.11.2009)

 

 

Anlagen:

Anlagen: