Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Zahn stellte den Antrag, den Kreisjugendfeuerwehrwart in der
Entschädigungssatzung zu berücksichtigen. Die
Dezernentin II wie darauf hin, dass die Rechtsstellung des
Kreisjugendfeuerwehrwartes im Landkreis Börde nicht existiert. Es gebe
Jugendfeuerwehrwarte in den Kreisfeuerwehrverbän-den und diese würden auch
gefördert. Beschluss: Der
Kreistag beschloss die „Erste
Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung
für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)“. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 44 Ablehnung: keine Enthaltung: 1 Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 360/38/2009 erhoben. |
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