Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die „Erste
Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung
für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)“. Sachdarstellung,
Begründung: Nach § 21 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt
(LKO LSA) in Verbindung mit § 33 der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt haben die für den Landkreis ehrenamtlich Tätigen Anspruch auf
Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Mit dem Runderlass des MI LSA vom 17.12.2008 –
31.21-10041 (MBl. 47/2008 S. 874) wird
den Landkreisen die Möglichkeit gegeben, auch den Zugführern der
Katastrophenschutzeinheiten eine Aufwandsentschädigung zu zahlen (Teil 2, § 6
f). Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften ist der Landkreis
Börde gehalten, im Rahmen der Aufgabenerfüllung für den übergemeindlichen
Brandschutz Einheiten für besondere Einsätze sowie im Rahmen der
Aufgabenerfüllung des Katastrophenschutzes Katastrophenschutzeinheiten
zusammenzustellen und einzusetzen. Dazu bedient sich der Landkreis Börde
Freiwilliger Feuerwehren und der im Landkreis ansässigen Hilfsorganisationen. Die Arbeit wird hauptsächlich durch ehrenamtliche Kräfte
geleistet. Eine besondere Bedeutung und Verantwortung kommt hierbei dem
Kreisbrandmeister (KBM), den Abschnittsleitern (AL), dem Leiter der
Feuerwehrbereitschaft (FwB), dem Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL)
und den Zugführern der Katastrophenschutzeinheiten zu. Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen
und ihres Verdienstausfalls. Daneben kann ehrenamtlich Tätigen nach Maßgabe
einer Satzung eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt werden. Bisher sind dem Leiter der TEL und den Zugführern der
Katastrophenschutzeinheiten noch keine Aufwandsentschädigung gewährt worden.
Zukünftig ist beabsichtigt, dem Leiter der TEL monatlich 50,00 € und den
Zugführern der Katastrophenschutzeinheiten monatlich 30,00 € zu gewähren. Die Erstattung von Auslagen für Fahrten vom Wohnort zum
Sitzungsort und zum Ort der Ausübung ihrer Tätigkeit soll zukünftig auch den
AL, dem Leiter der FwB, dem Leiter der TEL sowie den Zugführern der
Katastrophenschutzeinheiten gewährt werden. Infolge rechtlicher Regelungen zur Gemeindereform und
geänderter brandschutzrechtlicher Vorschriften sind auch die
Brandschutzabschnitte im Landkreis Börde zu ändern. Zukünftig wird es im Landkreis 4 statt 12
Brandschutzabschnitte geben. Aufgrund des veränderten Aufgabenumfangs sollen deshalb alle
Abschnittsleiter monatlich 250,00 € Aufwandsentschädigung erhalten. Stellvertretende Abschnittsleiter sind nicht mehr zu
bestellen. Die finanziellen Auswirkungen der Änderung der
Aufwandsentschädigung sind der Anlage 5 zu entnehmen. Die Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für
ehrenamtlich Tätige soll gemäß Anlage 1 geändert werden. Anlagen: 1. Erste Satzung zur Änderung der Satzung des
Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung) 2. RdErl. MI LSA 17.12.2008 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige
Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister (MBl. 47/2008 S. 874) 3. Satzung des Landkreises Börde über die
Entschädigung ehrenamtlich Tätige 4. Lesefassung der Entschädigungssatzung in der
Fassung der ersten Änderungssatzung vom 5. Kostenauswirkungen Anlage 1 Erste Satzung zur Änderung der
Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige
(Entschädigungssatzung) Aufgrund der §§ 6 und 21 der Landkreisordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598) in der derzeit
geltenden Fassung, in Verbindung mit § 33 der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit
geltenden Fassung beschließt der Kreistag des Landkreises Börde in seiner
Sitzung am 25.11.2009 die folgende "Erste Satzung zur Änderung der Satzung
des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige
(Entschädigungssatzung)": § 1 Die Überschrift
Absatz III ändert sich wie folgt: Mitglied der Feuerwehr und der Katastrophenschutzeinheit § 6 Absatz 1 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: Allgemeine Aufwandsentschädigung (1)
Im
Aufgabenbereich des übergemeindlichen Brandschutzes erhalten ehrenamtlich
Tätige monatlich eine allgemeine pauschalierte Aufwandsentschädigung: 1.
der
Kreisbrandmeister in Höhe von 350,00 € 2.
die
Abschnittsleiter jeweils in Höhe von 250,00 € 3.
der
Leiter der Feuerwehrbereitschaft in Höhe von 50,00 € 4.
der
Leiter der Technischen Einsatzleitung in Höhe von 50,00 € 5.
die
Zugführer von Katastrophenschutzeinheiten 30,00 € § 2 Nach § 6 wird ein neu gefasster § 7 mit folgendem Wortlaut
eingefügt: Erstattung von Auslagen (1)
Den
im Aufgabenbereich des übergemeindlichen Brandschutz ehrenamtlich Tätiger
werden für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit die Kosten für Fahrten vom Wohnort
zum Sitzungsort und zurück sowie zum Ort der Ausübung ihrer Tätigkeit und
zurück (Wegstreckenentschädigung) erstattet. § 3 Die bisherigen §§ 7 bis 17 werden zu §§ 8 - 18. § 4 § 13 Absatz 5 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: (5) Als Dienstorte der ehrenamtlich Tätigen gelten die Sitze
des Landkreises Börde in der Stadt Haldensleben sowie in den
Außenstellen der Stadt Oschersleben (Bode) und der Stadt
Wolmirstedt. § 5 Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft. Landkreis Börde Haldensleben, 26.11.2009 Webel Landrat |
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