Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau
Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer
Sachdarstellung und Begründung vor. Der
Wirtschaftsplan besteht aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan und einer
Stellenübersicht. Frau Peters fasst kurz die Eckzahlen aus dem Erfolgsplan
zusammen. Der
Erfolgsplan ist aufgeteilt nach den Bereichen Gebührenwirtschaft und Betrieb
gewerblicher Art. Im Bereich Gebührenwirtschaft ist ein Umsatz in Höhe von
11.045.100 € geplant. Die Gesamtausgaben werden nach den
Kalkulationszahlen bei 10.178.700 € liegen, so dass Ende 2010 ein
Jahresgewinn in Höhe von 866.400 € erwirtschaftet wird. Frau
Peters weist darauf hin, das der Erfolgsplan als Anlage 1.1. dargestellt ist. Im
Bereich Betrieb gewerblicher Art wird ein Jahresgewinn in Höhe von 1.100
€ geplant. Laut Wirtschaftsplan ergibt sich ein Gesamtergebnis in Höhe
von 867.500 €. Im
Vermögensplan sind Anschaffungen in Höhe von 33.500 € geplant. Die
Entnahme langfristiger Verbindlichkeiten oder Rückstellungen belaufen sich auf
212.200 € (siehe Anlage 1.2). Bei
der Stellenübersicht sind 18 Personalstellen vorgesehen (siehe Anlage 1.3). Laut
Finanzplanung 2009 – 2013 erläutert Frau Peters die Entwicklung der
Kostenunterdeckung (EG KG BK) bzw. Kostenüberdeckung (EG „Nord“)
(siehe Anlage 2.2.). Herr
Mühlisch stellt auf Grund der noch nicht beschlossenen Kalkulation 2010 –
2012 die Vorlage bis zum nächsten Betriebsausschuss am 25.11.2009 zurück. Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt:
a) dem Erfolgsplan, mit den Gesamteinnahmen in Höhe
von 11.333.600 € und den Gesamtausgaben in Höhe von 10.466.100 €
(Anlage 1.1.); b)
dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 212.200 € (Anlage 1.2.) c)
der Stellenübersicht (Anlage 1.3.). 2. Im Wirtschaftsjahr 2010 sind: a) Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, b) Verpflichtungsermächtigungen und c) Kassenkredite nicht vorgesehen. 3. Die fünfjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2009, bestehend aus: a) dem Investitionsprogramm (Anlage
2.1) und b) dem Finanzplan (Anlage 2.2.). |
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