Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt:
a) dem Erfolgsplan, mit den Gesamteinnahmen in Höhe
von 11.333.600 € und den Gesamtausgaben in Höhe von 10.466.100 €
(Anlage 1.1.); b)
dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 212.200 € (Anlage 1.2.) c)
der Stellenübersicht (Anlage 1.3.). 2. Im Wirtschaftsjahr 2010 sind: a) Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, b) Verpflichtungsermächtigungen und c) Kassenkredite nicht vorgesehen. 3. Die fünfjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2009, bestehend aus: a) dem Investitionsprogramm (Anlage
2.1) und b) dem Finanzplan (Anlage 2.2.). Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß § 16 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land
Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –EigBG) hat der Eigenbetrieb vor
Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem
Haushaltsplan des Landkreises beizufügen ist. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das
Wirtschaftsjahr 2010 wurde für das Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis
Börde sowie für den Betrieb gewerblicher Art erstellt. Der Wirtschaftsplan 2010 besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage
1.1), dem Vermögensplan (Anlage 1.2) und der Stellenübersicht (Anlage
1.3). Im Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und
Aufwendungen für das Jahr 2010 erfasst. Die veranschlagten Erträge und
Aufwendungen sind kurz erläutert. Bei den Erträgen handelt es sich um die Einnahmen aus den
Abfallentsorgungsgebühren in dem Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde,
Einnahmen aus der Deponiegasverwertung auf der Deponie Haldensleben, Einnahmen
im Rahmen gewerblicher Tätigkeit für die dualen Systeme sowie um Zinseinnahmen
aus der Rekultivierungsmittelverzinsung. Bei dem Planansatz von Einnahmen aus Abfallentsorgungsgebühren wurde die „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Börde“) für den Zeitraum 2010 bis 2012 zu Grunde gelegt. Die im Vermögensplan dargestellten
Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben
sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes. Die Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der
Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für das Personal des
Eigenbetriebes. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr
vorgesehenen und am 30. Juni tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Neben dem Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß § 65
LKO LSA i. V. m. § 98 GO LSA eine fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen. Das
erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Geschäftsjahr. Die Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm
(Anlage 2.1) sowie dem Finanzplan (Anlage 2.2). Im Investitionsprogramm sind die geplanten
Investitionen und deren Deckungsmittel für einen Zeitraum von fünf Jahren
dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen für den vorliegenden Planungszeitraum
bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken,
liegen ebenfalls nicht vor. Die Finanzplanung stellt eine Übersicht über die
Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfes des
Eigenbetriebes sowie der Einnahmen und Ausgaben im Planungszeitraum dar. |
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