Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau
Herzig erläuterte wesentliche Punkte zur Vorlage. Der
Landkreis Börde muss sich für Aufgaben im Katastrophenschutz, im Brandschutz
sowie im Rettungsdienst Ehrenamtlicher bedienen. Mit
Runderlass des Innenministeriums aus dem vorherigen Jahr besteht nun die
Möglichkeit, den Zugführern von Katastrophenschutzeinheiten eine allgemeine
Aufwandsentschädigung sowie eine Wegstreckenentschädigung zu zahlen, da die
ehrenamtliche Tätigkeit nicht zu Lasten der Ehrenamtlichen gehen sollte. Abschnittleiter
werden sich zukünftig gegenseitig vertreten. Die
Vorlage wurde von den Mitgliedern des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen
und zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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