Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2010  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 19.10.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
373/20/2009 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat III
   Dezernat IV

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2010 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2010.

 

Frau Bäker, Kämmerin der Kreisverwaltung, erläutert die Beschlussvorlage. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die angedachte Änderungen zum Finanzausgleichsgesetz (FAG). Hierbei sollen die bisherigen Zweckbindungen wie z.B. bei der Jugendpauschale und dem Straßenbau entfallen. Diese Änderungsvorschläge befinden sich gegenwärtig in den Beratungen der Ausschüsse des Landtages. 

Die vorgelegte Haushaltssatzung des Landkreises Börde basiert auf dem FAG- Entwurf vom   10.06.2009. Der Verwaltungshaushalt weist Mindereinnahmen in Höhe von 6,8 Mio EUR und der Vermögenshaushalt von 1,7 Mio EUR aus. Diese werden durch Zugriff auf Rücklagen des Landkreises und der Kreditaufnahmen von 1,6 Mio EUR ausgeglichen.

Des Weiteren werden detaillierte Ausführungen zu Ein- und Ausgaben im Haushalt getätigt. Hierbei wurde u.a. auf die Senkung der Hebesätze, die Personalkostenreduzierung durch Stellenabbau, den Einsatz von Mitteln zur Unterhaltung von Gebäuden,  die Bezuschussung der Busunternehmen sowie der Straßenunterhaltung eingegangen. Speziell bei den freiwilligen Aufgaben im Jugendhilfebereich erfolgten keine Kürzungen. Der Landkreis sieht sich hierbei weiterhin in der Pflicht.

Dem Haushaltsplan für 2010 sollte zugestimmt werden,  um mit den geplanten Investitionen zum Anfang des Jahres beginnen zu können. Da die  für Oktober angekündigten Richtwerte des FAG seitens des Landes bis heute nicht vorliegen, muss in jedem Fall in einigen Positionen nachgebessert werden, so dass es einen Nachtragshaushalt geben wird.

 

Frau Schüler bestätigt die o.g. Aussagen und ergänzt, dass sich die AG Haushalt im Juni und Oktober 2009 mit der Diskussion über die Haushaltsplanung beschäftigt hat. Es gibt gegenwärtig zwei Entwürfe zum FAG. Hierbei handelt es sich um einen Kabinettsentwurf  ohne und einen Referentenentwurf mit Zweckbindung der Jugendpauschale. Eine abschließende Beratung hierzu ist offen. Im Zusammenhang des vorgelegten Haushaltsplan ist anzumerken, dass die Ausgaben für Kinder und Jugendliche deutlich angestiegen sind. Insbesondere lässt sich dieses an den  Zuschüssen an Eltern für Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen erkennen, da sich diese Mittel um ein vielfaches erhöht haben.

 

Herr Ackermann lobte in diesem Zusammenhang die positive Einstellung des Landkreises, mögliche finanzielle Lücken, welche durch das Ausbleiben von Landesmittel in der Sport- und Jugendarbeit, auszugleichen. Andere Landkreise wie z.B. die Landkreise Mansfeld-Südharz und Harz sind hierzu nicht in der Lage.

 

Herr Hoeft entgegnete, dass der Landkreis sich sehr stark für Sport- und Jugendarbeit engagiert, wobei er dieses aber nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und der ihm obliegenden Aufgaben erledigen kann. Der Landkreis ist hierbei auch von den zu erwartenden Einschnitten von Land und Bund abhängig. Inwieweit er dann die möglichen Defizite ausgleichen kann, gilt abzuwarten.

 

Herr Telchow dankte dem Landrat für seine öffentliche Stellungnahme zur Kinder- und Jugendarbeit und freut sich, dass diese einen solch hohen Stellenwert im Landkreis Börde einnehmen. Abschließend bitte er um Abstimmung der Beschlussvorlage.

 

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.