Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das
Haushaltsjahr 2010 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des
Haushaltsplanes 2010. Frau Bäker, Kämmerin der Kreisverwaltung, erläutert die Beschlussvorlage. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die angedachte Änderungen zum Finanzausgleichsgesetz (FAG). Hierbei sollen die bisherigen Zweckbindungen wie z.B. bei der Jugendpauschale und dem Straßenbau entfallen. Diese Änderungsvorschläge befinden sich gegenwärtig in den Beratungen der Ausschüsse des Landtages. Die vorgelegte Haushaltssatzung des Landkreises Börde
basiert auf dem FAG- Entwurf vom
10.06.2009. Der Verwaltungshaushalt weist Mindereinnahmen in Höhe von
6,8 Mio EUR und der Vermögenshaushalt von 1,7 Mio EUR aus. Diese werden durch
Zugriff auf Rücklagen des Landkreises und der Kreditaufnahmen von 1,6 Mio EUR
ausgeglichen. Des Weiteren werden detaillierte Ausführungen zu Ein- und
Ausgaben im Haushalt getätigt. Hierbei wurde u.a. auf die Senkung der
Hebesätze, die Personalkostenreduzierung durch Stellenabbau, den Einsatz von
Mitteln zur Unterhaltung von Gebäuden,
die Bezuschussung der Busunternehmen sowie der Straßenunterhaltung
eingegangen. Speziell bei den freiwilligen Aufgaben im Jugendhilfebereich
erfolgten keine Kürzungen. Der Landkreis sieht sich hierbei weiterhin in der
Pflicht. Dem Haushaltsplan für 2010 sollte zugestimmt werden, um mit den geplanten Investitionen zum Anfang
des Jahres beginnen zu können. Da die für
Oktober angekündigten Richtwerte des FAG seitens des Landes bis heute nicht
vorliegen, muss in jedem Fall in einigen Positionen nachgebessert werden, so
dass es einen Nachtragshaushalt geben wird. Frau Schüler bestätigt die o.g. Aussagen und ergänzt, dass sich die AG Haushalt im Juni und Oktober 2009 mit der Diskussion über die Haushaltsplanung beschäftigt hat. Es gibt gegenwärtig zwei Entwürfe zum FAG. Hierbei handelt es sich um einen Kabinettsentwurf ohne und einen Referentenentwurf mit Zweckbindung der Jugendpauschale. Eine abschließende Beratung hierzu ist offen. Im Zusammenhang des vorgelegten Haushaltsplan ist anzumerken, dass die Ausgaben für Kinder und Jugendliche deutlich angestiegen sind. Insbesondere lässt sich dieses an den Zuschüssen an Eltern für Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen erkennen, da sich diese Mittel um ein vielfaches erhöht haben. Herr Ackermann lobte in diesem Zusammenhang die positive
Einstellung des Landkreises, mögliche finanzielle Lücken, welche durch das
Ausbleiben von Landesmittel in der Sport- und Jugendarbeit, auszugleichen.
Andere Landkreise wie z.B. die Landkreise Mansfeld-Südharz und Harz sind hierzu
nicht in der Lage. Herr Hoeft entgegnete, dass der Landkreis sich sehr stark
für Sport- und Jugendarbeit engagiert, wobei er dieses aber nur im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Mittel und der ihm obliegenden Aufgaben erledigen kann.
Der Landkreis ist hierbei auch von den zu erwartenden Einschnitten von Land und
Bund abhängig. Inwieweit er dann die möglichen Defizite ausgleichen kann, gilt
abzuwarten. Herr Telchow dankte dem Landrat für seine öffentliche
Stellungnahme zur Kinder- und Jugendarbeit und freut sich, dass diese einen
solch hohen Stellenwert im Landkreis Börde einnehmen. Abschließend bitte er um
Abstimmung der Beschlussvorlage. Der
Beschluss wird einstimmig angenommen. |
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