Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2010  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Do, 22.10.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
373/20/2009 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat III
   Dezernat IV

Herr Kluge informiert, dass der Haushalt noch nicht fest steht, da des Land Sachsen Anhalt das Finanzausgleichgesetz zur Zeit

Herr Kluge informiert, dass der Haushalt noch nicht fest steht, da des Land Sachsen Anhalt das Finanzausgleichsgesetz wahrscheinlich zum 1.1.2010 beschließt. Der Haushaltsplanentwurf ist den Bedingungen, die das neue Finanzausgleichsgesetz ausweist, schon angepasst.

 

Mit der Haushaltsplanung hat sich die Verwaltung folgende Ziele gestellt:

-          der Landkreis muss von der Haushaltskonsolidierung wegkommen,

-          Schaffung einer stabilen Kreisumlage,

-          Investitionen auch neben dem Konjunkturpaket 2,

-          Reduzierung der Kreditaufnahme, 

-          Finanzierung der freiwilligen Aufgaben.

 

Herr Kluge bemerkt, dass der Verwaltungshaushalt mit knapp 164 Mill. Euro ausgeglichen ist. Der negative Teil ist, dass der Landkreis keine ergänzenden Straßenbauzuweisungen mehr bekommt und mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen, auskommen muss.

 

Der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen mit knapp 25 Mill. Euro.

 

Die freiwilligen Aufgaben entwickeln sich etwas zurück von 4,8 Mio. auf 4,5 Mill. Euro. Der Hauptgrund ist die Reduzierung des TPO-Zuschusses.

 

Die absolute Höhe der Kreisumlage bleibt zwar gleich, aber die Hebesätze reduzieren sich von 43,3 auf 42,3 % bei den Steuern und von 36,55 auf 35,7 % bei den allgemeinen Zuweisungen. So sind bemerkbare Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden einmal durch den Hebesatz und das 2. mal dadurch, dass die Gewerbesteuer nach dem Nettoprinzip veranschlagt wird, sichtbar.

 

Die Finanzzuweisungen nach FAG, einschließlich der Ergänzungszuweisungen, können erst ganz konkret festgestellt werden, wenn die Orientierungsdaten stabil sind und das Finanzausgleichsgesetz beschlossen ist.

 

Die Fragen der Kreditaufnahme und Investitionen werden dann mit dem Nachtragshaushalt zu klären sein, so Herr Kluge.

 

Herr Behrens bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Kluge.

 

Herr Dettmer findet es bemerkenswert, dass es der Landkreis geschafft hat in dieser schwierigen Situation einen ausgeglichenen Haushaltsplan zu erarbeiten. Er sollte daher als gute Arbeitsgrundlage genutzt werden.

 

Im Rahmen der Beteiligungsberichte bittet er um eine ausführliche schriftliche Darstellung der Arbeit des Vereins „Innoplanta“ sowie die Verwendung des Mitgliedsbeitrages. Für diesen Verein sind im Haushaltsplan 200,00 Euro an Mitgliedsbeitrag veranschlagt worden.

 

Herr Behrens schlägt vor, eine Zusammenstellung der jetzigen Arbeit in Form einer schriftlicher Vorlage in eine der nächsten Sitzungen aufzunehmen.

 

Herr Schubert erkundigt sich, ob mit der Kürzung bei den freiwilligen Aufgaben im Bereich TPO irgendetwas gefährdet ist, da eine höhere Summe gestrichen wird.

 

Herr Bredthauer erläutert, dass der Technologiepark ein Zweckverband ist und der Landkreis die Gemeinde Barleben, die Stadt Wolmirstedt und die Gemeinde Niedere Börde Mitglieder dieses Zweckverbandes sind. Nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit tragen die Verbandsmitglieder zur Finanzierung dieses Verbandes bei.

 

Des Weiteren meint Herr Bredthauer, dass sich der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss in einer seiner nächsten Sitzung sich dem Thema Technologiepark noch einmal gesondert widmen sollte.

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2010 wird zur Weiterleitung an den Kreistag einstimmig angenommen.