Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Liste
der Interessenten konnte erst mit Versand der Kreisausschussunterlagen zur
Verfügung gestellt werden, da bis einschließlich 28.08.2009 noch Bewerbungen
eingegangen sind. Es wurde
darum gebeten, im Anschluss an die Kreisausschusssitzung mit den Vorsitzenden
bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktionen über das weitere Verfahren,
insbesondere in der Sitzung des Kreistages, zu beraten. Auf
Nachfrage wurde mitgeteilt, dass für das Ehrenamt am Verwaltungsgericht keine
Altersbeschränkung nach oben besteht und die Bewerber über die von ihnen zur
erfüllenden Voraussetzungen in Kenntnis gesetzt sind. Die
Vorlage wurde von den Mitgliedern des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen
und an den Kreistag zur Beschlussfassung weitergeleitet. |
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