Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau
Herzig machte zusammenfassend einige Ausführungen bezüglich der Vorlagen
354/DII/2009, 353/DII/2009, 352/DII/2009: Grundsätzlich
ist der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes für die Sicherstellung einer
flächendeckenden bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der
Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes zuständig. Im Zuge
der Kreisgebietsreform war es erforderlich, zu überprüfen, ob die in den
Rettungsdienstbereichsplänen festgehaltenen Versorgungsziele in der Praxis
tatsächlich erreicht werden. Insbesondere da es zur Schließung von zwei
Krankenhausstandorten kam, die bei der Festlegung der Versorgungsziele noch
keine Berücksichtigung fanden. Außerdem
gilt seit dem 01.01.2007 ein neues Rettungsdienstgesetz, dessen Regelungen eine
besondere Bedeutung für die Festlegung der Entgelte des Rettungsdienstes haben.
Forderungen seitens der Leistungserbringer sollten grundsätzlich einer
Nachprüfung stand halten können. Diese
Überlegungen haben dazu geführt, eine Überprüfung der Rettungsdienstleistungen
durch einen in Deutschland anerkannten Fachgutachter vornehmen zu lassen. Hinsichtlich
der übersandten Vorlagen ist zu bemerken, dass die Vorlage 353/DII/2009
grundsätzliche Ergebnisse des Gutachtens enthält, die Vorlage 354/DII/2009 die
Umsetzungsbegleitung beinhaltet und die Vorlage 352/DII/2009 im Zusammenhang
mit der Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen steht. Damit das
Risiko eines möglichen Organisationsverschuldens minimiert wird, ist
beabsichtigt, ab dem 01.07.2009 die Empfehlungen des Gutachtens zunächst in
einer Probephase umzusetzen. Insbesondere
die Einhaltung der Versorgungszeiten mit 12 Minuten bei der Notfallrettung, 20
Minuten für den Notarzteinsatz sowie der qualifizierte Krankentransport sind
sicherzustellen. Gemäß dem
Gutachten ist es notwendig, dass 18 Mitarbeiter für den Rettungsdienst neu
eingestellt werden. Dies muss nicht allein durch den Landkreis erfolgen, da
noch drei weitere Leistungserbringer vorhanden sind. Daher wird es sich auf
alle Leistungserbringer verteilen. Für den Landkreis ergeben sich 2,5 VK
zusätzlich. Weiterhin
müssen zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden. Hier soll zunächst nur ein
neues Fahrzeug beschafft werden. Vier weitere Reservefahrzeuge sollen vorerst
in der Probephase eingesetzt werden. Die
Umsetzungsbegleitung dient der Überprüfung der Empfehlungen aus dem Gutachten
in der Praxis. Gleichzeitig
sollen die Ergebnisse des Gutachtens die Grundlage bilden für die Neuvergabe
der Rettungsdienstleistungen, welche als Dienstleistungen angesehen werden. Deshalb
ist ein kompliziertes Vergabeverfahren durchzuführen, bei dem eine fachliche
Begleitung notwendig ist. Der
Landrat bemerkte, es sei ärgerlich, wenn man sich einem solchen Verfahren unterziehen
muss, obwohl es nachvollziehbar ist, dass die Hilfsfristen auf Grund von
Krankenhausschließungen ohne zusätzliches Personal nicht eingehalten werden
können. Allerdings
ist es nun zwingend notwendig, diese Maßnahmen durchzuführen. Herr
Enkelmann wies darauf hin, dass in der Vorlage 354/DII/2009 der Text im
Beschlussvorschlag geändert werden sollte von „ .. nimmt das Verfahren
zur Kenntnis“ in „ ... stimmt dem Verfahren zu“. Weiterhin
fragte er an, wie bezüglich der Vorfinanzierung durch den Landkreis
entsprechend der Vorlage 353/DII/2009 mit den anschließenden Einforderungen
umgegangen werden soll. Frau
Herzig teilte mit, dass die Entgeltverhandlungen inhaltlich anders geprägt sind
als vor dem 01.01.2007. Wenn es
zu keiner Einigung kommen sollte, besteht die Möglichkeit eine Schiedsstelle
anzurufen, bei der sie selbst Mitglied ist und daher bereits einmal die
Möglichkeit hatte, ein Verfahren begleiten zu können. Dabei stellte sich
heraus, dass fachlich nachprüfbare Unterlagen unabdingbar sind, um ein solches
Verfahren durchstehen zu können. Weiterhin
bleibt dem Landkreis dann der Gerichtsweg offen. Herr
Senkel fragte bezüglich der Vorfinanzierung an, ob dies Auswirkungen auf die
derzeitige Haushaltskonsolidierung hat, wenn man erst den langwierigen Weg über
die Schiedsstelle und das Gericht gehen muss. Frau
Herzig informierte, dass dies davon abhängt, welche Ergebnisse die
Verhandlungen bringen und wie sich der Haushalt des Landkreises darstellt. In
jedem Fall können Finanzierungskosten bei den Entgeltverhandlungen geltend
gemacht werden. Diese werden auch eingestellt. Der Landkreis wird in die
Entgeltverhandlungen im September 2010 eintreten, da der Abschluss des
Vorjahres benötigt wird, aus dem ersichtlich wird, welcher Betrag offen bleibt
im Zusammenhang mit den Forderungen, die von den Kassen anerkannt werden. Eine
derzeitige Einschätzung der Kosten ist schwierig, wobei aber eine Umsetzung des
Gutachtens in diesem Jahr noch nicht vollständig erfolgen soll, insbesondere
nicht die Anschaffung der Fahrzeuge. Der
Landrat wies darauf hin, dass der Landkreis keine andere Möglichkeit hat, als
nach diesen Vorgaben zu verfahren, da er per Gesetz dazu verpflichtet ist, die
Hilfsfristen einzuhalten. Frau
Herzig erläuterte, dass bei der Planung der Entgelte von einer bestimmten
Anzahl der Einsätze ausgegangen wird, wobei eine exakte Planung aber nicht
möglich ist. Der
Landrat stellte fest, dass der Rettungsdienst auch dann Kosten verursacht, wenn
keine Einsätze gefahren werden. Daher muss hier die Herangehensweise immer
anders erfolgen. Herr Dr.
Koch fragte an, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Kassen eventuell nicht
leisten. Frau
Herzig antwortete, dass den Krankenkassen das Gutachten vorgestellt wurde. Sie
ist der Meinung, dass es bei den Details Probleme geben könnte. Eine
Zustimmung der Krankenkassen erfolgte bereits bezüglich des GPS. Weiterhin
wurde erläutert, dass die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer alle
unterschiedlich sind, so dass eine bundesweite Initiative nicht möglich ist. In
Sachsen-Anhalt gelten die 12 bzw. 20 Minuten, wobei das Bemühen besteht,
möglichst schneller zu sein. Weiterhin
stimmte der Landrat dem Änderungsvorschlag von Herrn Enkelmann bezüglich der
Formulierung des Beschlussvorschlages zu. Beschluss: Der
Kreisausschuss stimmte dem Verfahren zur Umsetzungsbegleitung des Gutachtens
für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des
Landkreises mit Leistungen des Rettungsdienstes zu. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr.:
354/DII/2009 erhoben. |
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