Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Gutachten zur Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Börde mit Leistungen des Rettungsdienstes - Umsetzungsbegleitung -  

 
 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.6 Beschluss:354/DII/2009
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:45
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
354/DII/2009 Gutachten zur Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Börde mit Leistungen des Rettungsdienstes - Umsetzungsbegleitung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Frau Herzig machte zusammenfassend einige Ausführungen bezüglich der Vorlagen 354/DII/2009, 353/DII/2009, 352/DII/2009:

Frau Herzig machte zusammenfassend einige Ausführungen bezüglich der Vorlagen 354/DII/2009, 353/DII/2009, 352/DII/2009:

 

Grundsätzlich ist der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes für die Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes zuständig.

Im Zuge der Kreisgebietsreform war es erforderlich, zu überprüfen, ob die in den Rettungsdienstbereichsplänen festgehaltenen Versorgungsziele in der Praxis tatsächlich erreicht werden. Insbesondere da es zur Schließung von zwei Krankenhausstandorten kam, die bei der Festlegung der Versorgungsziele noch keine Berücksichtigung fanden.

Außerdem gilt seit dem 01.01.2007 ein neues Rettungsdienstgesetz, dessen Regelungen eine besondere Bedeutung für die Festlegung der Entgelte des Rettungsdienstes haben. Forderungen seitens der Leistungserbringer sollten grundsätzlich einer Nachprüfung stand halten können.

Diese Überlegungen haben dazu geführt, eine Überprüfung der Rettungsdienstleistungen durch einen in Deutschland anerkannten Fachgutachter vornehmen zu lassen.

Hinsichtlich der übersandten Vorlagen ist zu bemerken, dass die Vorlage 353/DII/2009 grundsätzliche Ergebnisse des Gutachtens enthält, die Vorlage 354/DII/2009 die Umsetzungsbegleitung beinhaltet und die Vorlage 352/DII/2009 im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen steht.

Damit das Risiko eines möglichen Organisationsverschuldens minimiert wird, ist beabsichtigt, ab dem 01.07.2009 die Empfehlungen des Gutachtens zunächst in einer Probephase umzusetzen.

 

Insbesondere die Einhaltung der Versorgungszeiten mit 12 Minuten bei der Notfallrettung, 20 Minuten für den Notarzteinsatz sowie der qualifizierte Krankentransport sind sicherzustellen.

Gemäß dem Gutachten ist es notwendig, dass 18 Mitarbeiter für den Rettungsdienst neu eingestellt werden. Dies muss nicht allein durch den Landkreis erfolgen, da noch drei weitere Leistungserbringer vorhanden sind. Daher wird es sich auf alle Leistungserbringer verteilen. Für den Landkreis ergeben sich 2,5 VK zusätzlich.

Weiterhin müssen zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden. Hier soll zunächst nur ein neues Fahrzeug beschafft werden. Vier weitere Reservefahrzeuge sollen vorerst in der Probephase eingesetzt werden.

Die Umsetzungsbegleitung dient der Überprüfung der Empfehlungen aus dem Gutachten in der Praxis.

Gleichzeitig sollen die Ergebnisse des Gutachtens die Grundlage bilden für die Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen, welche als Dienstleistungen angesehen werden.

Deshalb ist ein kompliziertes Vergabeverfahren durchzuführen, bei dem eine fachliche Begleitung notwendig ist.

 

Der Landrat bemerkte, es sei ärgerlich, wenn man sich einem solchen Verfahren unterziehen muss, obwohl es nachvollziehbar ist, dass die Hilfsfristen auf Grund von Krankenhausschließungen ohne zusätzliches Personal nicht eingehalten werden können.

Allerdings ist es nun zwingend notwendig, diese Maßnahmen durchzuführen.

 

Herr Enkelmann wies darauf hin, dass in der Vorlage 354/DII/2009 der Text im Beschlussvorschlag geändert werden sollte von „ .. nimmt das Verfahren zur Kenntnis“ in „ ... stimmt dem Verfahren zu“.

Weiterhin fragte er an, wie bezüglich der Vorfinanzierung durch den Landkreis entsprechend der Vorlage 353/DII/2009 mit den anschließenden Einforderungen umgegangen werden soll.

 

Frau Herzig teilte mit, dass die Entgeltverhandlungen inhaltlich anders geprägt sind als vor dem 01.01.2007.

Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte, besteht die Möglichkeit eine Schiedsstelle anzurufen, bei der sie selbst Mitglied ist und daher bereits einmal die Möglichkeit hatte, ein Verfahren begleiten zu können. Dabei stellte sich heraus, dass fachlich nachprüfbare Unterlagen unabdingbar sind, um ein solches Verfahren durchstehen zu können.

Weiterhin bleibt dem Landkreis dann der Gerichtsweg offen.

 

Herr Senkel fragte bezüglich der Vorfinanzierung an, ob dies Auswirkungen auf die derzeitige Haushaltskonsolidierung hat, wenn man erst den langwierigen Weg über die Schiedsstelle und das Gericht gehen muss.

 

Frau Herzig informierte, dass dies davon abhängt, welche Ergebnisse die Verhandlungen bringen und wie sich der Haushalt des Landkreises darstellt. In jedem Fall können Finanzierungskosten bei den Entgeltverhandlungen geltend gemacht werden. Diese werden auch eingestellt. Der Landkreis wird in die Entgeltverhandlungen im September 2010 eintreten, da der Abschluss des Vorjahres benötigt wird, aus dem ersichtlich wird, welcher Betrag offen bleibt im Zusammenhang mit den Forderungen, die von den Kassen anerkannt werden.

Eine derzeitige Einschätzung der Kosten ist schwierig, wobei aber eine Umsetzung des Gutachtens in diesem Jahr noch nicht vollständig erfolgen soll, insbesondere nicht die Anschaffung der Fahrzeuge.

 

Der Landrat wies darauf hin, dass der Landkreis keine andere Möglichkeit hat, als nach diesen Vorgaben zu verfahren, da er per Gesetz dazu verpflichtet ist, die Hilfsfristen einzuhalten.

 

Frau Herzig erläuterte, dass bei der Planung der Entgelte von einer bestimmten Anzahl der Einsätze ausgegangen wird, wobei eine exakte Planung aber nicht möglich ist.

 

Der Landrat stellte fest, dass der Rettungsdienst auch dann Kosten verursacht, wenn keine Einsätze gefahren werden. Daher muss hier die Herangehensweise immer anders erfolgen.

 

Herr Dr. Koch fragte an, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Kassen eventuell nicht leisten.

 

Frau Herzig antwortete, dass den Krankenkassen das Gutachten vorgestellt wurde. Sie ist der Meinung, dass es bei den Details Probleme geben könnte.

Eine Zustimmung der Krankenkassen erfolgte bereits bezüglich des GPS.

Weiterhin wurde erläutert, dass die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer alle unterschiedlich sind, so dass eine bundesweite Initiative nicht möglich ist.

In Sachsen-Anhalt gelten die 12 bzw. 20 Minuten, wobei das Bemühen besteht, möglichst schneller zu sein.

 

Weiterhin stimmte der Landrat dem Änderungsvorschlag von Herrn Enkelmann bezüglich der Formulierung des Beschlussvorschlages zu.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmte dem Verfahren zur Umsetzungsbegleitung des Gutachtens für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landkreises mit Leistungen des Rettungsdienstes zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.:  354/DII/2009 erhoben.