Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschluss: Auf der
Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der
Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung ,Abfallentsorgung´ im Landkreis Börde (,Entsorgungsgebiet ,Nord´ -
Altkreis Ohrekreis) ab dem 1. Januar 2009 (Kalkulationszeitraum 2009 bis
2010)“ beschloss der Kreistag die „Sechste Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis
Ohrekreis) vom 17. Dezember 2001 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung
vom 14. Oktober 2006“. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 8 Enthaltung: 6 Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 293/Abf/2008 erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||