Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Hinsichtlich
der Anfrage von Herrn Senkel zu den Umschuldungsbeträgen verwies der Landrat
auf die Sachdarstellung / Begründung der Vorlage – die entsprechenden
Summen wurden dort aufgelistet. Beschluss: Der
Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2009 gemäß § 33 Abs. 3 Pkt. 10 der
Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die
Umschuldung von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen: 1. Die Kreditaufnahme darf maximal in
Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen. 2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum
Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites. 3. Durch die Kreditaufnahme darf sich
die ursprüngliche Laufzeit des Kredites nicht verlängern. 4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf
die Höhe von 6,0 v. H. nicht übersteigen. 5. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit
günstigen Zinssätzen zu nutzen. 6. Einzelkredite können in eine
wirtschaftlich günstigere Form eines Gesamtkredites umgewandelt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 262/20/2008 erhoben. Herr Dr.
Daehre übergab die Sitzungsleitung an seine 1. Stellvertreterin, Frau Kaatz. Er
wünschte allen Anwesenden gesegnete Weihnachten sowie ein gesundes neues Jahr. Rexhi,
Yvonne Dr.
Daehre Protokollantin
Vorsitzender
des Gremiums |
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