Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2009 gemäß § 33 Abs. 3 Pkt. 10 der
Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die
Umschuldung von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen: 1. Die Kreditaufnahme darf maximal in
Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen. 2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum
Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites. 3. Durch die Kreditaufnahme darf sich
die ursprüngliche Laufzeit des Kredites nicht verlängern. 4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf
die Höhe von 6,0 v. H. nicht übersteigen. 5. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit
günstigen Zinssätzen zu nutzen. 6. Einzelkredite können in eine
wirtschaftlich günstigere Form eines Gesamtkredites umgewandelt werden. Sachdarstellung,
Begründung: Die Ermächtigung
des Landrates zur Umschuldung von Krediten fördert die unverzügliche
Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Die
Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Krediten können unabhängig von den Terminen
der Kreistagssitzungen zum Ablauf der Zinsfestschreibung vorbereitet und
durchgeführt werden. Bei
folgenden Krediten läuft die Zinsbindung im Jahr 2009 aus:
Über die
Kreditaufnahmen hat der Kreistag bereits bei der Aufnahme des Ursprungsbetrages
entschieden. Die
Umschuldungen sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2009. Über die
durchgeführten Umschuldungen wird der Kreistag informiert. |
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