Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen  

 
 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 9.12 Beschluss:238/40/2008
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
238/40/2008 Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister
Hoeft
Bredthauer
Federführend:Schul- und Kulturamt Beteiligt:Dezernat IV
Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas   

Herr Enkelmann vermisste eine Begründung für die Notwendigkeit der Erhöhung

Herr Enkelmann vermisste eine Begründung für die Notwendigkeit der Erhöhung. Er möchte wissen, wie oft in der Vergangenheit die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung in Anspruch genommen wurde.

 

Herr Hoeft bemerkte daraufhin, dass die Gebühren grundsätzlich nicht kostendeckend sind. Sie betragen weniger als ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Die Anpassung war zwischen den Gebührensatzungen der beiden Altkreisen. Zudem sind die Honorarkräfte des ehemaligen Bördekreises zu niedrig bezahlt worden. Weiterhin gab es eine Forderung, dass der Kostendeckungsgrad bei den Musikschulen zu erhöhen ist. In einem den Ausschussmitgliedern vorliegendem Landesvergleich der Musikschulgebühren ist ersichtlich, das auch andere Landkreis die Gebühren erhöhen müssen. Der Landkreis Börde liegt dabei etwa im Mittelfeld. Im Einzelfall gibt es immer Möglichkeiten (Sponsoring) Schüler zu fördern. Er stellte fest, dass sich seit 1995 die Schülerzahl an den allgemeinbildenden Schulen halbiert hat. Dennoch sei die Zahl der Musikschüler etwa gleichbleibend.

 

Herr Schmidt war der Auffassung, dass die musische Erziehung auch etwas mit Bildung zu tun hat. Seiner Meinung nach sollte hier die Devise „giving is winning“ zählen. Er stellte einen eindeutigen Rückgang der musischen Erziehung fest und heisst den eingeschlagenen Weg nicht gut.

 

Frau Engelbrecht erkundigte sich nach der Möglichkeit, Sponsoren über die Einrichtung einzuwerben, damit nicht der Einzelne als Bittsteller auftreten muss.

 

Herr Dr. Zander bekundete sein Verständnis für die Notwendigkeit der Angleichung der Gebühren der Musikschulen Oschersleben und Wolmirstedt. Obwohl es ihm schwer fiel, sprach er sich doch für diesen Beschluss aus. Er hielt die Unterstützung durch Fördervereine und Sponsoring für ausgereizt. Er erinnerte daran, dass in Einzelfällen immer eine Lösung gefunden wurde.

 

Frau Brakebusch unterstützte die Aussage von Herrn Schmidt und Frau Engelbrecht. Es war ihr klar, dass der Landkreis sich in der Haushaltskonsolidierung befindet. Sie wies daraufhin, dass der Landkreis von den Musikschulen durch die Veranstaltungen auch viel zurückbekommt. Auch sie stellte im ländlichen Raum einen Rückgang der musischen Erziehung fest, mit unter auch bedingt durch die fehlende Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Herr Dr. Koch wies auf die Hochbegabtenförderung in Amerika hin. Dort gilt die Förderung z. B. durch Sponsoren als Ehre, nicht als Diskriminierung. Er ist selbst kein Freund der Gebührenerhöhung. Er fragte sich aber, ob der Haushalt in der Konsolidierung weiter belastet werden kann.

 

Herr Zeymer unterstützte die Meinung von Dr. Zander. Er brachte den Vorschlag ein, dass ein Jahr lang die Entwicklung beobachtet werden soll und dann evtl. eine Anpassung erfolgt.

 

Herr Buchwald schlug vor, durch die Erhöhung der Jagdpacht die musische Ausbildung zu finanzieren.

 

Herr Bredthauer fasste zusammen: Zum Schuljahresbeginn 2009 erfolgt eine Auswertung, wie sich die Gebührenerhöhung ausgewirkt hat. – zuerst im Kultur- und Sozialausschuss, dann im Kreisausschuss. Er stellte den Beschlussvorschlag mit dieser Maßgabe zur Abstimmung.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      vier

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.