Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte „Satzung des
Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen“ Sachdarstellung,
Begründung: Die
bestehenden Satzungen über die Gebührenerhebungen für die Musikschulen werden
durch eine einheitliche Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von
Gebühren für die Musikschulen abgelöst. Dem
Grundsatz der Gleichbehandlung aller Musikschüler wird somit Rechnung getragen. Die
Erarbeitung der vorliegenden Satzung wurde in Abstimmung mit den
Musikschulleitern vorgenommen. Sie regelt den Geltungsbereich, die Gebühren,
die Gebührenpflicht, die Entstehung, die Fälligkeit und Zahlung der Gebühren,
die Ferienordnung, die Ermäßigungen und die Studienvorbereitende Ausbildung. Aus
der Anlage „Musikschulgebühren im Vergleich“ werden die
grundlegenden Unterschiede der Gebühren beider Einrichtungen deutlich. In
Zusammenarbeit mit den Musikschulleitern wurden nach Kompromissen gesucht, die
nicht zu einer nur einseitigen Belastung einer Einrichtung führt. Aus
der Anlage „Benutzungsgebühren – Schülerbelegung – Einnahmen
im Vergleich“ werden die alten Gebühren den neuen Gebühren
gegenübergestellt. Gleichzeitig wird anhand der Schülerzahlen die Entwicklung
der Einnahmen beider Einrichtungen aufgezeigt. In
der Anlage „Unterrichtsgebühren“ (der Statistik des Landesverbandes
der Musikschulen 2008 entnommen) werden die Gebühren der Musikschulen in
Sachsen-Anhalt gegenüber gestellt. Daraus wird ersichtlich, dass die neuen
Gebühren des Landkreises Börde sich am Landesdurchschnitt orientieren. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: Anlage 1:
Musikschulgebühren im Vergleich Anlage 2:
Benutzergebühren – Schülerbelegung – Einnahmen im Vergleich Anlage 3:
Unterrichtsgebühren (LVdM-Statistik 2008)
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