Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)  

 
 
10. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses gemeinsam mit dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Kultur- und Sozialausschuss bis TOP 3
TOP: Ö 5.7 Beschluss:192/BKT/2008
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 13:00 - 15:15
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
192/BKT/2008 Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Hoffmann, Reulecke, Torka
Herzig
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy

Herr Bredthauer erläutert: „ Wir legen Ihnen eine Neufassung der Entschädigungssatzung, die sie bereits in der konstituirenden

Herr Bredthauer erläuterte: Es wird eine Neufassung der Entschädigungssatzung vorgelegt, die bereits in der konstituierenden Sitzung des Kreistages beschlossen wurde. Neufassung deswegen, weil insgesamt die einzelnen Vorschriften in übersichtlicherer Weise geordnet wurden, an der Höhe der jeweiligen Entschädigung ändert sich hierbei nichts. Im Übrigen wurden einige ergänzende Regelungen über das Zahlungsverfahren eingefügt.

 

Herr Zahn erkundigte sich, ob bezüglich der Feuerwehren mit dem Verband im Vorfeld eine Abstimmung erfolgte. Er merkte weiterhin an, dass die Jugendfeuerwehrwarte in der jetzigen Neufassung nicht mehr berücksichtigt sind und befürchtet, dass diesen nunmehr keine Entschädigungen gezahlt werden.

Er empfahl bzw. beantragte die Wiederaufnahme der Entschädigung der Jugendfeuerwehrwarte in die Satzung.

 

Frau Tiedge hinterfragte, ob die Entschädigung der Jugendfeuerwehrwarte in der derzeit gültigen Satzung enthalten ist, sie unterstützte den Antrag von Herrn Zahn.

 

Herr Bredthauer informierte, dass eine Abstimmung mit dem Verband erfolgte und bestätigte, dass die Jugendfeuerwehrwarte in der derzeit gültigen Satzung enthalten sind.

 

Er wertete den Antrag gleichzeitig als Auftrag an die Verwaltung - weiterführende Erläuterungen erfolgen im Kreistag am 02.07.2008.

Beschlussvorschlag:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.