Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Gebietsänderungsvertrag Landeshauptstadt Magdeburg ./. Gemeinde Sülzetal - Grundsatzbeschluss -  

 
 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.16 Beschluss:157/DIV/2008
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
157/DIV/2008 Gebietsänderungsvertrag Landeshauptstadt Magdeburg ./. Gemeinde Sülzetal - Grundsatzbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   

Herr Keindorff bat um Verdeutlichung, welche Gebiete getauscht werden sollen, da dies aus der Karte nicht ersichtlich ist

Herr Keindorff bat um Verdeutlichung, welche Gebiete getauscht werden sollen, da dies aus der Karte nicht ersichtlich ist.

 

Herr Wasserthal informierte, dass der B-Plan Nr. 349-2 zur Gemarkung Magdeburg gehört. Der Bau des 2. Flachglaswerkes geht über die Gemarkungsgrenze hinaus. Der Investor will sichergehen, dass er ständig nur einen Gewerbesteuerhebesatz zu zahlen hat – insoweit soll das Werk in der Gemeinde Sülzetal errichtet werden. Die Landeshauptstadt tauscht die entsprechende Fläche gegen eine Fläche der Gemeinde Sülzetal, am sog. Eulenberg (alter BMW-Standort).

Beschluss:

Beschluss:

1.   Der Landkreis Börde stimmte dem Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Sülzetal, mit dem

a)    eine Teilfläche zur Größe von ca. 316.000 m² aus dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg ausgegliedert und in das Gebiet der Gemeinde Sülzetal eingegliedert und

b)    eine Teilfläche von ca. 390.000 m² aus dem Gebiet der Gemeinde Sülzetal ausgegliedert und in das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg eingegliedert wird, sowie

c)    der mit der jeweiligen Aus- und Eingliederung verbundenen Änderung der Landkreisgrenze

zu.

2.   Die Kreisverwaltung wird berechtigt, die hierzu notwendigen Verhandlungen zu führen und die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit hierüber nicht der Kreistag entscheidet.

3.   Die Kreisverwaltung wird verpflichtet, den Kreisausschuss über den jeweiligen Stand der Verhandlungen zu unterrichten.

4.   Die Kreisverwaltung wird verpflichtet, vor Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen die Entscheidung des Kreistages herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 157/DIV/2008 erhoben.