Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Keindorff bat um Verdeutlichung,
welche Gebiete getauscht werden sollen, da dies aus der Karte nicht ersichtlich
ist. Herr Wasserthal informierte, dass der
B-Plan Nr. 349-2 zur Gemarkung Magdeburg gehört. Der Bau des 2. Flachglaswerkes
geht über die Gemarkungsgrenze hinaus. Der Investor will sichergehen, dass er
ständig nur einen Gewerbesteuerhebesatz zu zahlen hat – insoweit soll das
Werk in der Gemeinde Sülzetal errichtet werden. Die Landeshauptstadt tauscht
die entsprechende Fläche gegen eine Fläche der Gemeinde Sülzetal, am sog.
Eulenberg (alter BMW-Standort). Beschluss: 1. Der Landkreis Börde
stimmte dem Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages zwischen der
Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Sülzetal, mit dem a) eine Teilfläche
zur Größe von ca. 316.000 m² aus dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg
ausgegliedert und in das Gebiet der Gemeinde Sülzetal eingegliedert und b) eine Teilfläche
von ca. 390.000 m² aus dem Gebiet der Gemeinde Sülzetal ausgegliedert und in
das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg eingegliedert wird, sowie c) der mit der
jeweiligen Aus- und Eingliederung verbundenen Änderung der Landkreisgrenze zu. 2. Die
Kreisverwaltung wird berechtigt, die hierzu notwendigen Verhandlungen zu führen
und die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlichen Erklärungen
abzugeben, soweit hierüber nicht der Kreistag entscheidet. 3. Die
Kreisverwaltung wird verpflichtet, den Kreisausschuss über den jeweiligen Stand
der Verhandlungen zu unterrichten. 4. Die
Kreisverwaltung wird verpflichtet, vor Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen
die Entscheidung des Kreistages herbeizuführen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die Vorlage wurde zum Beschluss
157/DIV/2008 erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||