Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschluss: Der Kreistag ermächtigte den Landrat
im Jahr 2008 gemäß § 33 Abs. 3 Pkt. 10 der Landkreisordnung des Landes
Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung von Krediten unter
folgenden Rahmenbedingungen: 1.
Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages
des umzuschuldenden Kredites erfolgen. 2.
Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der
Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites. 3.
Durch die Umschuldung darf sich die ursprüngliche
Laufzeit des Kredites nicht verlängern. 4.
Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 6,0 v. H.
nicht übersteigen. 5.
Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigeren
Zinssätzen zu nutzen. 6.
Einzelkredite können in eine wirtschaftlich günstigere
Form eines Gesamtkredites umgewandelt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die Vorlage wurde zum Beschluss
140/20/2008 erhoben. |
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