Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde  

 
 
2. ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Börde
TOP: Ö 4.2
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 15.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
083/51/2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Jakobi
Hoeft
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Frau Dr

 

 

 

 

Frau Dr. Dutschko informierte über das Ergebnis der ersten Lesung im Unterausschuss.

Sie bemängelte die sehr komplizierte Systhematik und schlug nochmals vor, evtl. eine einfache Leseart zu wählen. Vielleicht könne man sich an die Magdeburger Richtlinie orientieren, die wesentlich leichter zu lesen sei. Weiterhin wurde gefordert, das “besondere kreisliche Interesse” im Pkt. 4.1. deutlicher zu formulieren bzw. zu definieren.

 

Herr Dill schätzte die Richtlinie grundsätzlich als sehr gut ein, bemängelte aber auch die komplizierte Systhematik. Er merkte an, dass die Kernbereiche a) und b) im Pkt. 4.1 rausgenommen bzw. eindeutiger dargestellt werden sollten und unterstrich damit  die Aussage von Frau Dr. Dutschkow. 

 

Weiterhin  forderte er  in Pkt. 5.3.7., dass bei der Förderung von Fachkräften in der Jugendarbeit der Träger nicht mehr als 10 Prozent an Eigenmitteln aufbringen sollte. Dies sollte in der Richtlinie festgeschrieben werden.

Es wurde über die Personalkostenzuschüsse in den Förderprogrammen diskutiert.

Herr Schindler und Frau Schüler verwiesen auf die guten Erfahrungen, die von Fall zu Fall entschieden werden müssten.

 

Im Pkt. 5.3.8. wurde diskutiert, inwieweit Investitionen (PC-Technik) in Projekten förderfähig sind. Die Verwaltung erklärte  darauf hin, dass die Haushaltsmittel sehr gering sind und die Investitionen doch in diesem Punkt bestehen bleiben sollten. Die Vertreter der freien Träger erklärten deutlich, dass sie sich nicht mit dokumentierten Sparmaßnahmen einverstanden erklären.

 

Die Verwaltung informierte, dass im Haushaltsplanentwurf 2008 und der Haushaltslage zusätzlich zum erwarteten Fachkräfteprogramm und zur Jugendpauschale  21.000 Euro  für Projekte und Maßnahmen für die  Jugendarbeit nach Richtlinie geplant wurden und deshalb gar keine Investitionen gefördert werden können. .

 

Herr Dill stellte zum Abschluss nochmal hervor, dass der Kreis wieder mehr in die Jugendarbeit investieren müsse.

 

Der Pkt. 5.1.2. soll  nach Prüfung durch das Rechtsamt ganz gestrichen werden.

 

Eine nochmalige Abstimmung und Diskussion über die Richtlinie soll im nächsten Unterausschuss am 06.11.2007 erfolgen, bevor sie dann noch einmal den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vorgelegt wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde“ (Förderrichtlinie Jugendarbeit)