Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bestätigung der Gewährung von Aufwandsentschädigung für den Landrat und den Beigeordneten  

 
 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.5 Beschluss:059/11/2007
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
059/11/2007 Gewährung von Aufwandsentschädigungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Ruppert
Kluge
Federführend:Personalamt Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin

Herr Zahn stimmte der Vorlage grundsätzlich zu

 

Herr Zahn stimmte der Vorlage grundsätzlich zu. Er fragte zum § 6 KomBesVO (... Beträge sind zulässig, wenn sie aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder Erhebungen nachvollziehbar...), ob es eine - auf Erfahrung basierende - Grundlage gibt, die die festgesetzte Höhe rechtfertigt.

 

Herr Bredthauer führte aus, dass die Aufwandsentschädigung für den Landrat ohne Nachweis gewährt wird (vgl. § 6 Abs. 2 KomBesVO); die Wahrscheinlichkeit bzw. grundsätzliche Überzeugung, dass derartige Aufwendungen entstehen, muss gegeben sein.

Der Beigeordnete hat jedoch einen (ausreichenden) Nachweis zu erbringen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.      Gemäß den §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung werden dem Landrat ab dem 12.07.2007 und dem Beigeordneten ab dem 01.07.2007 Aufwandsentschädigungen gewährt.

 

2.      Die Höhe der Aufwandsentschädigungen beträgt

a) für den Landrat             290,00 € monatlich,

b) für den Beigeordneten  190,00 € monatlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 059/11/2007 erhoben.