Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bürgerbegehren Ohrekreis-Klinikum  

 
 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis
TOP: Ö 7.5 Beschluss:DII/247/2007
Gremium: 4. WP Kreistag Ohrekreis Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:45
Raum: Kurhaus
Ort: 39345 Flechtingen; Vor dem Tore 2
DII/427/2007 Bürgerbegehren Ohrekreis-Klinikum
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Bredthauer
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Herr Enkelmann, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE

Herr Enkelmann, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.PDS beantragte, der Bürgerinitiative Rederecht einzuräumen.

Weiterhin stellten sich für ihn noch folgende Fragen:

-          Wieso wäre das Ohrekreis-Klinikum keine “wichtige Angelegenheit”?

-          Warum ist die Prüfung der Unterschriften durch die Einwohnermeldeämter nicht erfolgt?

Er vertrat den Standpunkt, der persönliche Einsatz der Bürgerinitiative war an hohe Erwartungen geknüpft, die hätten erfüllt werden sollen. Die Verwaltung wäre mit dem Antrag der Bürgerinitiative nicht sachgerecht umgegangen.

Daher wolle die Fraktion DIE LINKE.PDS nicht an der Abstimmung teilnehmen.

 

Die Abstimmung über den Antrag auf Rederecht der Bürgerinitiative ergab:

            17 Stimmen dafür,

            19 Stimmen dagegen,

              2 Enthaltungen.

 

Damit war der Antrag abgelehnt.

 

Frau Herzig erläuterte, dass es bei dieser Vorlage um die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrages der Bürgerinitiative “Bürgerentscheid zu OK-Klinikum” ginge.

Sie zeigte das Sachverfahren von Beginn an noch einmal auf und betonte, dass die Entscheidung zum Trägerwechsel auf eine breite Basis gestellt wurde.

Der Kreistag hat vor der Durchführung eines Bürgerentscheides die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, die zu allen geforderten Punkten zulässig sein müssen.

 

Herr Dr. Zander erinnerte daran, dass die Schließung des Krankenhauses in Wolmirstedt bereits im Jahre 2000 beschlossen wurde. Den Bürgern konnte nun nicht mehr suggeriert werden, das Krankenhaus bliebe bestehen.

 

Frau Engelbrecht meinte, es sei wichtig gewesen, eine Perspektive für Wolmirstedt auszuhandeln, was auch gelungen sei.

 

Herr Dr. Koch zeigte auf, es müsse ein Krankenhaus im Landkreis erhalten bleiben, in welcher Trägerschaft sei zweitrangig, aber die Bevölkerung müsse versorgt werden.

 

Herr Keindorff plädierte, es sei der einzig richtige Weg, den der Landkreis gegangen sei. In eigener Trägerschaft wäre das Krankenhaus nicht zu halten.

 

Der Kreistag stellte die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 26

 

Der Kreistag stellte die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 26.02.2007 fest.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   29 Stimmen dafür,

Ablehnung:      keine,

Enthaltung:      2 Stimmen.

 

Die Fraktion DIE LINKE. nahm geschlossen nicht an der Abstimmung teil.

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: DII/247/2007 erhoben.