Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Heilungssatzung zur Haushaltssatzung 2017  

 
 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen
Datum: Di, 21.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:36
Raum: Schulungsraum FTZ
Ort: Landkreis Börde, Schulungsraum Feuertechnisches Zentrum, Kronesruhe 8, 39340 Haldensleben
0593/20/2023 Heilungssatzung zur Haushaltssatzung 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski, Marcus Beigeordneter
Lasner, Kai Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) führt zu der Vorlage aus.

 

Herr Hoeft (SPD) kommt um

16:22 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 12 Mitglieder anwesend.

 

Herr Keindorff (FDP) verlässt um

16:30 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 11 Mitglieder anwesend.

 

Herr Mewes (UWG) fragt, wie die finanzielle Differenz zu dem Hebesatz für 2017 und 2018 wäre.

 

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) antwortet, dass es für die Gemeinde Barleben 605.000,00 € weniger sind.

 

Herr Schmette (CDU) fragt, wie der Prozentuale Hebesatz 2017 und 2018 war. Des Weiteren fragt Herr Schmette (CDU), warum der Gemeinde Barleben für das Jahr 2019 Kreisumlage zurückgezahlt wurde.

 

Die erste Frage wird schriftlich beantwortet. Bezüglich der zweiten Frage sagt Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter), dass das Urteil des OVG rechtskräftig ist, da die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt wurde.

 

Frau Wolf (DIE LINKE) fragt, ob die Verluste aus den Vorjahren nun in den aktuellen Haushaltsplanungen mit einfließen?

 

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) antwortet, dass durch diese Verluste das Ergebnis für 2023 verschlechtert wird.

 

Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 10 

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0593/20/2023 zu fassen.