Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Entscheidung des Kreistages über die Einlegung eines Berufungszulassungsantrages gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg im Verfahren der Gemeinde Niedere Börde über die Kreisumlage 2021  

 
 
außerplanmäßige Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.4 Beschluss:0602/30/2023
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:01 - 17:31
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0602/30/2023 Entscheidung des Kreistages über die Einlegung eines Berufungszulassungsantrages gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg im Verfahren der Gemeinde Niedere Börde über die Kreisumlage 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lasner, Kai Justitiar
Schulz, Marten amt. Amtsleiter Recht
Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Rechtsamt Bearbeiter/-in: Lasner, Kai

Es liegt ein Mitwirkungsverbot gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt für Herrn Stefan Müller (CDU) vor. Dieser nimmt im Besucherbereich Platz.

 

Somit sind 42 stimmberechtigte Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.


Beschluss:

 

Der Landrat wurde beauftragt, hinsichtlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 20.09.2023 – Az. 9 A 377/21 MD über die Kreisumlageerhebung 2021 bei der Gemeinde Niedere Börde einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, wobei für das Berufungsverfahren Kosten in Höhe von voraussichtlich 82.433 Euro anfallen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 30

Ablehnungen:  7

Enthaltungen:  5

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0602/30/2023 erhoben.