Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Entscheidung des Kreistages über die Einlegung einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Verfahren der Gemeinde Barleben über die Kreisumlage 2017  

 
 
außerplanmäßige Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.1 Beschluss:0599/30/2023
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:01 - 17:31
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0599/30/2023 Entscheidung des Kreistages über die Einlegung einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Verfahren der Gemeinde Barleben über die Kreisumlage 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lasner, Kai Justitiar
Bäker, Ines Amtsleiterin Finanzen
Baier, Uwe Dezernent 4
Federführend:Rechtsamt Bearbeiter/-in: Lasner, Kai

Herr Baier (Dezernent 4) führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Herr Walker (CDU) berichtet, dass er in der vergangenen Woche gemeinsam mit dem Landrat und dem Kreistagsvorsitzenden Herrn Schmette an der Sitzung des Landkreistages teilgenommen hat.

 

In der Schlussbetrachtung der Sitzung wurde durch den Präsidenten des Landkreistages, Herrn Götz Ulrich, auch das Thema der zunehmenden Klagen der Gemeinden gegen die Landkreise angesprochen. Dabei wurde die Meinung geäußert, dass es von Vorteil wäre, vom Land, vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund ein Moratorium zu erwirken, sodass eine Verständigung untereinander genau zu diesen Themen erfolgen kann. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, um Lösungen zu finden.

 

Herr Walker zeigt Verständnis darüber, dass die Bürgermeister nicht mit Freude die Kreisumlage beschließen, jedoch sollte sich die kommunale Familie nicht gegenseitig um das Geld reißen, welches im Sinne der Bürger genutzt werden soll.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.


Beschluss:

 

Der Landrat wurde beauftragt, gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.09.2023 – Az. 4 L 22/22 fristwahrend Revisionsnichtzulassungsbeschwerde einzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 29

Ablehnungen:  8

Enthaltungen:  6

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0599/30/2023 erhoben.