Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:18
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Schindler (SPD) bezieht sich auf die Stellungnahme des Landkreises Börde zur Änderung des Kommunalverfassungsrechtes. Aus seiner Sicht versucht der Landkreis so, dass Auskunftsrecht der Kreistagsmitglieder sowie der Bürgermeister und der Gemeinderäte weiter einzuschränken.

 

Er fordert den Landrat auf, die Stellungnahme zurückzunehmen. Diese Eingriffe in gesetzesrelevante Grundlagen der Kreistagsarbeit sollten nur in Abstimmung mit dem Kreistag erfolgen.

Außerdem bittet Herr Schindler den Kreistagsvorsitzenden Herrn Schmette sowie den Vorstand des Kreistages, Frau Leuschner und Herrn Kühn, ein Schreiben an das Land zu verfassen, welches sich explizit gegen die Einschränkung der Rechte der Kreistagsmitglieder und der Gemeinderäte richtet. Über dieses Schreiben soll auf der nächsten Sitzung des Kreistages ein Beschluss gefasst werden.  

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Weiterhin zitiert Herr Schindler einen Ausschnitt des § 43 Absatz 3 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA): „… in allen Angelegenheiten der Kommune und ihrer Verwaltung…“. Dies sei klar und in einfacher Sprache formuliert, der Landkreis scheint diese Rechtslage jedoch anders zu interpretieren.

 

Er fragt den Landrat, ob der Landkreis in Zukunft weiterhin an dieser Verfahrensweise festhält.

 

Die Änderung der Rechtsmeinung des Landesverwaltungsamtes und des Innenministeriums sei für Herrn Schindler unverständlich.

 

In diesem Zusammenhang erinnert er sich an die „Vorkommnisse“ bei den Müllgebühren nach der Kreisfusion im Jahre 2007. Für 2009 hatte das Landesverwaltungsamt dem Landkreis gesetzestreu auferlegt, gleiche Gebühren in Nord und Süd zu erheben. Der damalige Landrat, Herr Webel, setzte jedoch durch, dass im Ohrekreis durch Müllimporte verdientes Geld nur an die Bürgerinnen und Bürger im Norden ausgezahlt wird. Auch damals änderte sich im Laufe des Verfahrens die Rechtsmeinung des Landesverwaltungsamtes. 7,5 Millionen Euro wurden damals auf die Bürgerinnen und Bürger im Norden aufgeteilt und von ihren Müllgebühren abgezogen.

 

Herr Schindler bittet um eine Aufstellung, mit welchen Gesprächen, Schreiben und Schlüsselargumenten eine Änderung der Auffassung des Landesverwaltungsamtes und des Innenministeriums zum Auskunftsrecht der Kreistagsmitglieder erzielt werden konnte.

 

Herr Schindler wiederholt außerdem seine am 12.09.2023 bereits per E-Mail gestellten Anfragen:

 

  1. Gelten die von Ihnen mit Ihren Juristen postulierte Einschränkung des Fragerechtes im übertragenen Wirkungskreis auch für die Auskunftsrechte / das Unterrichtungsverlangen von Fraktionen gemäß §45 (6) KVG?

 

  1. Gelten die Einschränkungen ebenfalls für das dort aufgeführte Akteneinsichtsrecht?

 

Der Landrat bestätigt den Eingang der E-Mail mit den zuvor genannten Anfragen. Diese wurde zur Beantwortung an das zuständige Dezernat 4 zur Beantwortung weitergeleitet.

 

In Bezug auf das Auskunftsrecht macht der Landrat deutlich, dass er stets daran interessiert ist, die Anfragen der Kreistagsmitglieder zu beantworten, wobei sich jedoch an die gültige Rechtslage gehalten werden muss. Das Landesverwaltungsamt ist die Kommunalaufsicht den Landkreises Börde, an die Weisungen ist die Verwaltung gebunden.

 

Die offenen Anfragen werden schriftlich beantwortet.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.

 

Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.