Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) weist darauf hin, dass sich in der Anlage 1 zur Vorlage ein Fehler in der Überschrift befindet. Es muss lauten „Amtsgericht Oschersleben“.
Die Verwaltung wird dies prüfen und korrigieren.
Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass gemäß § 56 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine geheime Wahl stattfindet. Es kann jedoch offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Herr Schmette schlägt vor, offen zu wählen. Dem widerspricht kein Kreistagsmitglied. Er lässt über alle zur Wahl stehenden Personen einzeln abstimmen.
Beschluss:
Der Kreistag wählte sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Oschersleben.
Abstimmungsergebnis:
Die Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Oschersleben wurden jeweils mit einer offenen Wahl bestimmt. Hierzu musste jeder Vorschlag mindestens eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Bei anwesenden 49 Kreistagsmitgliedern entsprach dies 33 Stimmen.
Es ergab sich folgendes Wahlergebnis:
1. Herr Olaf Wachsmuth 46 Stimmen 2. Frau Susanne Konczalla 44 Stimmen 3. Herr Marcel Ott 43 Stimmen 4. Herr Hans Walker 42 Stimmen 5. Herr Jens Ackermann 42 Stimmen 6. Frau Sabine Herrmanns 44 Stimmen 7. Herr Sebastian Thomas 43 Stimmen
Damit haben alle Kandidaten die Zweidrittelmehrheit erreicht.
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0520/BLR/2023 erhoben.
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