Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
1. Der Landkreis Ohrekreis schließt mit der
Agentur für Arbeit Magdeburg die als Anlage 3. im Entwurf (Stand : 12.08.2006)
beigefügte ‚Ergänzende Vereinbarung Nr. IV a gemäß § 20 Abs. 5 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung und Ausgestaltung der
Arbeitsgemeinschaft “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis”
gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember
2004”‘ vom 30.05.2005. 2. Der
Landrat ist berechtigt, Änderungen des Vereinbarungsentwurfs gemäß Ziffer 1.
vorzunehmen, soweit die Änderungen geringfügig sind, die wesentlichen
Regelungsinhalte nicht betreffen und für das Zustandekommen der Vereinbarung
erforderlich sind. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: . Ablehnung: . Enthaltung: . Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr.:
erhoben. |
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