Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zweckvereinbarung zur interkommunalen Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg, dem Landkreis Börde und der Gemeinde Sülzetal zum Ausbau von Verkehrsprojekten im Umfeld der regionalen Gewerbe- und Industriegebiete von Magdeburg und Osterweddingen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7.7 Beschluss:0295/SBU/2021
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30
Raum: Ohrelandhalle Haldensleben
Ort: Magdeburger Straße 57, 39340 Haldensleben
0295/SBU/2021 Zweckvereinbarung zur interkommunalen Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg, dem Landkreis Börde und der Gemeinde Sülzetal zum Ausbau von Verkehrsprojekten im Umfeld der regionalen Gewerbe- und Industriegebiete von Magdeburg und Osterweddingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rothe Sachbearbeiter Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung
Neuendorf Betriebsleiterin Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und -unterhaltung" Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke

Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen.


Beschluss:

 

1. Der Kreistag beschloss die Zustimmung zur interkommunalen Kooperation des Landkreises mit der Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Sülzetal zum Ausbau von Verkehrsprojekten im Zuge des Ausbaues des Industriegebietes "Gewerbepark Sülzetal" und der Entwicklung des Industriegebietes "Eulenberg" und stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung (Anlage) zu.

 

2.    Der Kreistag beschloss weiterhin für den Ausbau der K1224 auf dem Territorium des

       Landkreises Börde die Planung der Verkehrsanlagen zu beauftragen und Fördermittel

       aus dem Programm der "GRW-Infrastrukturförderung; Anbindung von Gewerbebetrie-

       ben" zu beantragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 45

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0295/SBU/2021 erhoben.