Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule (Gebührensatzung Kreisvolkshochschule)  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.8 Beschluss:0136/40/2020
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:14
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0136/40/2020 Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule (Gebührensatzung Kreisvolkshochschule)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister SL Kultur und Sport
Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy

Herrn Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) möchte wissen, ob die Mehreinnahmen auf die Honorarkräften umgelegt werden. Für die Qualität der Kurse halte er es für wichtig, wenn das Honorar steigt.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) verweist auf § 2 (2) der Honorarordnung. Diese sagt aus, dass es einen Spielraum bei den Honoraren gibt. Der Eigenanteil des Landkreises wurde jedoch auch erhöht, was eine Verschiebung der Kosten zu Lasten des Landkreises bedeutet. Es werden nun auch Reisekosten für Dozenten übernommen.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule (Gebührensatzung Kreisvolkshochschule).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 49

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0136/40/2020 erhoben.