Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0136/40/2020  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule (Gebührensatzung Kreisvolkshochschule)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister SL Kultur und Sport
Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
24.06.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Informationspflicht
01.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0136/40/2020)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0136/40/2020)
Anlagen:
Anlage 1 Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung KVHS
Anlage 2 Gebührentarif Vergleich
Anlage 3 Gebührensatzung KVHS 2020 Lesefassung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule (Gebührensatzung Kreisvolkshochschule).

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule in seiner aktuellen Fassung wurde am 08.12.2010 durch den Kreistag beschlossen und zum 01.01.2011 mit Beginn des Jahres in Kraft gesetzt.

 

Somit konnten die Gebühren für die Nutzung der Kreisvolkshochschule Börde seit 9 Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau gehalten werden. Mit der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule (Anlage 1) wird eine Anpassung der Unterrichtsgebühren vorgenommen. Dieser neue Gebührentarif orientiert sich an der durchschnittlichen Gebührenentwicklung der in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 2 – Gebührenvergleich). Insofern werden die neuen Gebühren unserer Kreisvolkshochschule, die ab September 2020 gelten sollen und erst in das Frühjahrsprogramm 2021 einfließen, mit den aktuellen Gebühren der Nachbarschulen verglichen. Auch hier dürfte es in Zukunft Gebührensteigerungen geben. 

 

Begründung für die Gebührenanpassung

 

Die Kreisvolkshochschule Börde hat 2019, im Jahr ihres 100. Bestehens, insgesamt 650 Veranstaltungen mit 15.000 Unterrichtsstunden und 7.050 Teilnehmern durchgeführt. Dieser Unterricht wurde durch 171 Dozenten in 38 Kursorten neben den drei Geschäftsstellen in Haldensleben, Oschersleben und Wolmirstedt angeboten. Dazu gehören unter anderem Wanzleben, Barleben, Calvörde, Eilsleben, Flechtingen, Gröningen, Hermsdorf, Hötensleben, Niederndodeleben, Oebisfelde und Weferlingen.

 

Mit den neuen Gebührentarifen werden nach 9 Jahren maximale Anpassungen zwischen +1,00 und +3,00 € je Unterrichtsstunde vorgenommen. Die Von-Bis-Spanne des Gebührentarifes lässt eine bessere Kalkulation für den jeweiligen Kurs zu. Das beinhaltet die Höhe des Dozentenhonorars, eventuelle Reisekosten des Dozenten, Sachkosten für Arbeits- und Unterrichtmaterialien sowie die Möglichkeiten, Kurse mit kleineren Gruppen (ab 5 Teilnehmern) unter anderem auch wegen der Corona-Pandemie durchführen zu können. 

Generell ist es seit Jahren sehr schwierig geworden, geeignete und qualifizierte Dozenten zu finden. Den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Fachkräftemangel spürt mittlerweile auch die Kreisvolkshochschule Börde. Um gute und gut ausgebildete Dozenten zu finden und zu binden, spielen die Höhe der Honorare, die Übernahme der Reisekosten und das Verhandlungsgeschick eine immens wichtige und entscheidende Rolle. Die Honorare für Wochenendveranstaltungen sind z.B. höher als unter der Woche. Weitere Kosten durch die Anmietung von Räumen im Kreisgebiet oder auch die Nutzung von einzelnen Bahnen in Schwimm- oder Freibädern für entsprechende Kursangebote können damit aufgefangen und besser einkalkuliert werden.    

 

Mit dem neuen Tarif wird davon ausgegangen, dass die durchschnittlichen Erträge der letzten 3 Jahre in Höhe von ca. 881.000 € auch in 2021 wieder erreicht werden. Damit ist aus eigenen Erträgen (Unterrichtsgebühren, geförderte Bildungsprojekte und Landesförderung) der Kreisvolkshochschule ein Kostendeckungsgrad von ca. 71 Prozent zu erreichen.

 

 

Der Satzungsentwurf wurde gemeinsam mit der Kreisvolkshochschule Börde und ihrer Leiterin erarbeitet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1. Erste Satzung zur Änderung zur Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule – Entwurf
  2. Gebührenvergleich alt – neu sowie der Volkshochschulen Magdeburg und Salzlandkreis  
  3. Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Kreisvolkshochschule – Lesefassung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung KVHS (60 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Gebührentarif Vergleich (45 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Gebührensatzung KVHS 2020 Lesefassung (59 KB)