Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Mewes (UWG) hat bereits im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen gefragt, warum die Namen der Spender in der Vorlage nicht aufgeführt sind. Er kann nicht nachvollziehen, dass hier die Datenschutzgrundverordnung greift. Gemäß § 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt seien die Personen namentlich zu benennen.
Dr. Waselewski (Dezernent 1): Das Thema wird dem Landesdatenschutzbeauftragen zur Klärung vorgelegt. Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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