Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beitrittsbeschluss zu der aufschiebenden Bedingung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung des Landkreises Börde für die Haushaltsjahre 2020/2021  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:0112/20/2020
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:11
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0112/20/2020 Beitrittsbeschluss zu der aufschiebenden Bedingung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung des Landkreises Börde für die Haushaltsjahre 2020/2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Kanngießer (UWG) fragt nach, ob es sich aufgrund der Ausführungen der oberen Kommunalaufsichtsbehörde, als unzweckmäßig erwiesen hat, einen Doppelhaushalt aufzustellen.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1): Das Landesverwaltungsamt habe Schwierigkeiten damit, in wie weit ein Abwägungsprozess für zwei Jahre vorgenommen werden kann. Fraglich ist, wie die Gemeindebelastung aussieht. Daher gibt es die Auflage des Landesverwaltungsamtes, einen Nachtragshaushalt bis zum 15.12.2020 zu erstellen.

 

Herr Kanngießer (UWG) merkt an, dass das Abwägungsverfahren erneut durchzuführen sei. Somit sei der Aufwand in der Doppelhaushaltsplanung der gleiche, wie bei getrennten Jahren.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1): Der Abwägungsprozess bezieht sich nur auf die Gemeinden, jedoch nicht auf die gesamte Haushaltsplanung.

 

Herr Mewes (UWG) gibt an, dass der Hebesatz nicht erhöht werden solle, dann müsste man auch keinen erneuten Abwägungsprozess durchführen.

 

Dr. Waselewski (Dezernent 1): Die Hebesatz in 2020 und 2021 liegen unter dem von 2019. Diese Argumentation wurde aber durch das Landesverwaltungsamt nicht gefolgt.


 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 11 

Ablehnungen:     0

Enthaltungen:     4

 

Die Vorlage wird zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.