Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Kanngießer (UWG) fragt nach, ob es sich aufgrund der Ausführungen der oberen Kommunalaufsichtsbehörde, als unzweckmäßig erwiesen hat, einen Doppelhaushalt aufzustellen.
Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1): Das Landesverwaltungsamt habe Schwierigkeiten damit, in wie weit ein Abwägungsprozess für zwei Jahre vorgenommen werden kann. Fraglich ist, wie die Gemeindebelastung aussieht. Daher gibt es die Auflage des Landesverwaltungsamtes, einen Nachtragshaushalt bis zum 15.12.2020 zu erstellen.
Herr Kanngießer (UWG) merkt an, dass das Abwägungsverfahren erneut durchzuführen sei. Somit sei der Aufwand in der Doppelhaushaltsplanung der gleiche, wie bei getrennten Jahren.
Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1): Der Abwägungsprozess bezieht sich nur auf die Gemeinden, jedoch nicht auf die gesamte Haushaltsplanung.
Herr Mewes (UWG) gibt an, dass der Hebesatz nicht erhöht werden solle, dann müsste man auch keinen erneuten Abwägungsprozess durchführen.
Dr. Waselewski (Dezernent 1): Die Hebesatz in 2020 und 2021 liegen unter dem von 2019. Diese Argumentation wurde aber durch das Landesverwaltungsamt nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 11 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 4
Die Vorlage wird zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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