Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes vom 30.01.2020 unter dem Aktenzeichen 206.4.4-10402-BK-HH 2020/2021 beizutreten. Sachdarstellung, Begründung:
Das Landesverwaltungsamt beanstandete die vom Kreistag am 11.12.2019 beschlossene Haushaltssatzung des Landkreises Börde nicht.
Die Haushaltssatzung beinhaltet als genehmigungspflichtige Bestandteile der Haushaltssatzung 2020/2021 die jeweils festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen sowie die Erhöhung der Hebesätze für die Festsetzung der Kreisumlage im Jahr 2021.
Die Genehmigung für den Gesamtbetrag vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 9.799.100 Euro und für das Haushaltsjahr 2021 i. H. v. 6.140.000 Euro wurde erteilt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12.475.000 Euro, der in Höhe von 7.215.000 Euro der Genehmigung bedarf, wurde genehmigt. Für die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 wurde die erforderliche Genehmigung in Höhe von 2.255.000 Euro ebenfalls erteilt.
Zur Höhe der Hebesätze der Kreisumlage 2021 wurde folgendes verfügt:
„Die Genehmigung zur Erhöhung der in § 5 der Haushaltssatzung festgelegten Umlagesätze für die Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2021 wird versagt.
Es wird angeordnet, dass der Landkreis Börde spätestens am 15. Dezember 2020 eine Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021 beschließt und diese dem Landesverwaltungsamt unverzüglich vorlegt.“
Aufgrund der aufschiebenden Bedingung gilt für das Jahr 2021 weiter die vorläufige Haushaltsführung bis der Nachtrag 2021 rechtskräftig ist. Zur Festsetzung der Hebesätze der Kreisumlage 2021 ist der gesamte Abwägungsprozess einschließlich der schriftlichen und mündlichen Anhörung der Kommunen und der Ermittlung der Finanzlage zu wiederholen. Durch den Kreistag ist im Dezember 2020 der Nachtragshaushalt 2021 zu beschließen, da erst im September 2020 die Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt werden.
Um die Vollziehbarkeit des Haushalts herbeizuführen, bedarf es der zustimmenden Erklärung des Landrates. Diese kann nur abgegeben werden, wenn der Kreistag hierzu seine Zustimmung beschließt (Beitrittsbeschluss).
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Verfügung des Landesverwaltungsamtes zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 vom 30.01.2020
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