Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Schriftlicher Abwägungsprozess zur Festsetzung der Kreisumlage 2017  

 
 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen
TOP: Ö 8.3
Gremium: Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:23
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0104/20/2020 Schriftlicher Abwägungsprozess zur Festsetzung der Kreisumlage 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Lasner Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frau Bäker informiert darüber, dass sich die Notwendigkeit dieser Vorlage aus den aktuellen Urteilen zur Kreisumlage ergibt. In den Urteilen zur Kreisumlage wird von verschiedenen Gerichten ein schriftlicher Nachweis für den Abwägungsprozess und die Berücksichtigung der Belange der Kommunen unter Einbeziehung ihrer Finanzlage gefordert. Dieser Prozess soll mit der Vorlage für die Planung 2017 nachträglich dargestellt werden.

 

Von den Mitgliedern, die bereits im vorhergehenden Kreistag an diesem Prozess beteiligt waren, wurde bestätigt, dass die Auswirkung der Hebesätze der Kreisumlage auf die einzelnen Kommunen bei der Haushaltsberatung stets mit berücksichtigt wurde.

 

Die Vorlage soll im Berufungsprozess zur Klage der Gemeinde Barleben gegen die Kreisumlage 2017 dem OVG Magdeburg vorgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 6

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  2