Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Bäker informiert darüber, dass sich die Notwendigkeit dieser Vorlage aus den aktuellen Urteilen zur Kreisumlage ergibt. In den Urteilen zur Kreisumlage wird von verschiedenen Gerichten ein schriftlicher Nachweis für den Abwägungsprozess und die Berücksichtigung der Belange der Kommunen unter Einbeziehung ihrer Finanzlage gefordert. Dieser Prozess soll mit der Vorlage für die Planung 2017 nachträglich dargestellt werden.
Von den Mitgliedern, die bereits im vorhergehenden Kreistag an diesem Prozess beteiligt waren, wurde bestätigt, dass die Auswirkung der Hebesätze der Kreisumlage auf die einzelnen Kommunen bei der Haushaltsberatung stets mit berücksichtigt wurde.
Die Vorlage soll im Berufungsprozess zur Klage der Gemeinde Barleben gegen die Kreisumlage 2017 dem OVG Magdeburg vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 6 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 2
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