Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung 2020/2021  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.2 Beschluss:0064/20/2019
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 20:32
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0064/20/2019 Haushaltssatzung 2020/2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Lasner Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Schmette übergibt das Wort an Herrn Dr. Waselewski, um einige Ausführungen zum Haushaltsplan 2020/2021 zu machen.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) stellt die Präsentation vor, welche im ALLRIS® als Anlage zur Sitzung hinzugefügt wurde.

 

Herr Schmette merkt an, dass gegenwärtig zwei Anträge zum Haushalt 2020/2021 vorliegen. Er beginnt mit dem Antrag von Herrn Mewes (UWG) welcher wie folgt lautet: „Den im 2. Entwurf des Haushaltes vorgesehenen Sperrvermerken für Ausgaben des beschlossenen Schultausches Gutenbergschule Wolmirstedt wird so nicht zugestimmt.“. Der Antrag inklusive der Begründung ist im ALLRIS® als Anlage zur Sitzung eingestellt.

 

Herr Mewes (UWG) erklärt, dass der Spervermerk kurzfristig den Haushaltsunterlagen beigefügt wurde und aus diesem Grund der o. g. Antrag gestellt wurde. Herr Mewes begründet seinen Antrag wie folgt:

 

Er merkt an, dass die Sperrvermerke sachlich unbegründet seien. Der Kreistag hat bei seiner Sitzung am 18.09.2019 zur Lösung der seit vielen Jahren bestehenden und sich weiter verschärfenden Unterbringungsproblemen dem Schultausch mit großer Meinung zugestimmt. Wie dies umgesetzt werden soll, wurde in der beschlossenen Rahmenvereinbarung fixiert. Da die finanziellen Mittel in die Haushaltsplanung eingeflossen sind, stellt sich die Frage des „wie“ nicht. Er fordert den Landrat auf, die Rahmenvereinbarung zusammen mit der Stadt Wolmirstedt zu unterschreiben.

 

Des Weiteren seien die Sperrvermerke formal fehlerhaft. Ein Sperrvermerk ist nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften nur in besonderen und begründeten Ausnahmefällen zulässig, z.B. wenn die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist. Dies ist hier nicht der Fall, da die Stadt Wolmirstedt 1.4 Mio. € verbindlich zur Ko-Finanzierung beiträgt. Neben der Begründung fehlen auch die notwendigen Angaben zur Aufhebung des Vermerks (Kriterien/Bedingungen: wer, wann, was).

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) weist daraufhin, dass der Sperrvermerk bezogen auf den Ergebnisplan bereits enthalten war und nicht kurzfristig hinzugefügt wurde. Am Tag vor der Sitzung wurde darüber informiert, dass der Sperrvermerk auch für die Finanzplanung und somit für die Finanzmittel einzustellen ist. Bereits im Ausschuss für Kreisentwicklung Finanzen sowie im Kreisausschuss wurden diese Fragestellungen bereits diskutiert.

 

Bezogen auf den Hinweis der sachlichen Unbegründetheit weist Herr Dr. Waselewski daraufhin, dass Herr Mewes im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen am 12.11.2019 die Einberufung einer Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Kreistagsmitgliedern und Vertretern der Verwaltung, beantragt hat, um gemeinsam mit den Arbeitsgruppenmitgliedern der Stadt Wolmirstedt zu überlegen, wie der Beschluss umgesetzt und ausgestaltet werden kann. Für den Zeitraum, in welchem die o. g. Arbeitsgruppe noch nicht durch den Kreistag  beschlossen wurde, ist der Sperrvermerk eingestellt. 

 

Bezogen auf den Hinweis der formalen Fehlerhaftigkeit merkt Herr Dr. Waselewski an, dass im Kommentar des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum § 100 Abs. 2 KVG LSA formuliert ist, dass es einen Sperrvermerk geben kann. Dabei liegt die Betonung auf „kann“.

 

Herr Keindorff (FDP) fragt nach, aus welchen Gründen die Rahmenvereinbarung zum Schultausch zusammen mit der Stadt Wolmirstedt noch nicht unterzeichnet wurde und zu welchem Zeitpunkt dies vorgesehen ist.

 

Herr Michelmann (Dezernet 3) weist daraufhin, dass in den nächsten Ausschusssitzungen die Bedarfsfrage geklärt werden soll. Er merkt außerdem an, dass die Schulentwicklungsplanung ein System mit verschiedenen Komponenten ist und wenn eine Mindestschülerzahl von 50 Schülerinnen und Schülern dauerhaft erreicht werden soll, wirkt sich dies auf das gesamte System aus. Über die erarbeiteten Vorschläge soll dann abgestimmt werden. Die Rahmenvereinbarung sowie die zu treffenden Entscheidungen hängen eng miteinander zusammen.

 

Herr Groneberg (SPD) verlässt um 17:20 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 46 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Zahn (SPD) informiert darüber, dass die SPD-Fraktion sich ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat und auch die betreffende Schule besucht hat. Er weist daraufhin, dass die SPD grundsätzlich hinter dem Sperrvermerk steht. Zunächst ist die Frage zu klären, ob und wie die betreffende Schülerzahl erreicht werden kann. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, ob Schülerinnen und Schüler aus Randgebieten hinzugenommen werden können und ob somit andere Schulen geschwächt werden könnten, welche dann die erforderlichen Schülerzahlen eventuell nicht mehr erreichen könnten. Laut Zusage der Kreisverwaltung sollen Antworten auf diese Fragen bis zum März 2020 vorliegen. Erst dann könnte über eine Aufhebung des Sperrvermerkes diskutiert werden.

 

Der Vorsitzende Herr Schmette lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmungen:11

Ablehnungen:31

Enthaltungen:4

 

Der Antrag von Herrn Mewes wurde somit abgelehnt.

 

Herr Groneberg (SPD) kommt 17:23 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es sind somit 47 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Schmette verweist nun auf den Antrag der AfD-Fraktion.

 

Herr Schroeder (AfD) bedankt sich bei der Kreisverwaltung für die zielführende Präsentation sowie die gemeinsame Zusammenarbeit und bei Herrn Stankewitz für die gute Leitung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen.

 

Herr Schroeder erklärt, dass die AfD-Fraktion im Kreistag eine Resolution beschließen möchte, welche die Landesregierung auffordert, zukünftig die Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln auzustatten. Dies bedeutet, dass diese Resolution der Landesregierung durch den Landrat zur Kenntnis gegeben werden soll. Dem Landrat obliegt daher die Anfertigung eines entsprechenden Schriftstückes, die Fraktionen sind darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) merkt an, dass der Antrag nicht konform zur Geschäftsordnung gestellt wurde. Es gab zwei eigenständige Anträge der AfD-Fraktion, die im Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen sowie im Kreisausschuss zurückgezogen wurden. Dies nun als Änderungsantrag zur Haushaltsberatung einzubringen, ohne den Antrag in die vorliegenden Haushaltsunterlagen einzuarbeiten, ist nicht möglich. Die Anträge hätten eigenständig in den Ausschüssen bestehen bleiben können, diese wurden jedoch zurückgezogen und könne nun nicht als Änderungsantrag zur Haushaltssatzung eingebracht werden, denn an keiner Stelle wurde begründet, wie die betreffende Satzung verändert werden soll.

 

Herr Schmette bittet um eine Einschätzung des Justiziars Herrn Schulz.

 

Herr Schulz (Justiziar) erklärt, das Änderungs- oder Zusatzanträge zu jedem Tagesordnungspunkt gestellt werden können. Der gestellte Antrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf keinen Tagesordnungspunkt der Kreistagssitzung, ändert oder ergänzt auch keinen.

 

Herr Schroeder (AfD) erklärt, dass der gestellte Antrag ein Sachantrag gemäß § 9 Abs. 5 Nr. b) der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse ist.

 

Der Vorsitzende Herr Schmette lässt über die Zulässigkeit des Antrages abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmungen:8

Ablehnungen:36

Enthaltungen:3

 

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde somit als nicht zulässig befunden.

 

Frau Wolf (DIE LINKE) erklärt, dass der Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen zum Thema Haushalt zweimal umfänglich getagt hat. Die zahlreichen übermittelten Informationen einzuordnen, zu werten und Zusammenhänge herzustellen forderte die einzelnen Ausschussmitglieder. Der nunmehr vorgelegte Doppelhaushalt stellt einen Probelauf dar, welcher bis 2021 überprüft und eingeschätzt werden soll, ob er sich bewährt hat, ob Vorteile oder Nachteile überwiegen. In der letzten Ausschusssitzung vom 26.11.2019 lagen die eingereichten Vorschläge zur Änderung des Doppelhaushaltes nicht vor. Dadurch konnte erst im Rahmen der Tagesordnung eine Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgen. Zu bedauern ist ebenso, dass der Landrat an den Besprechungen zum Doppelhaushalt nicht teilgenommen hat. Auffällig war für alle Ausschussmitlgieder der Personalaufwuchs über das vereinbarte Personalentwicklungskonzept hinaus. Hier ist den Mitgliedern des Kreistages ein Mitschuld anzulasten, denn im § 6 der Haushaltssatzung wurde der Landrat dazu ermächtigt, den Stellenplan um 5 % zu überschreiten. Bei ca. 800 Beschäftigten sind dies 40 Stellen. Aus diesem Grund ist im Entwurf eine Kürzung auf 0,5 % vorgesehen.

 

Bezogen auf die freiwilligen Leistungen wurden andere Werte, als die vom Kreistag in 2019 vorgegeben, eingearbeitet. Es wurde sich darauf geeinigt, dass die Höhe der politisch vereinbarten Größen ohne Tarifänderungen im Doppelhaushalt 2020/2021 verbleiben. Grundsätzlich ist festzustellen, dass im Bereich der freiwilligen Leistungen zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

 

Die Fraktion DIE LINKE bittet, einen genehmigten Doppelhaushaltes 2020/2021 ausgedruckt zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Heinhaupt (DIE LINKE) verlässt um 17:35 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 46 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Zahn (SPD) bedankt sich bei der Kreisverwaltung für die Zusammenarbeit bei der Zusammenstellung des Haushaltes. Desweiteren gäbe es zwei schwierige Themen im Kreistag, die Kreisumlage und die Personalentwicklung. Dabei bezieht er sich auf die Jahre 2014 und 2016, es wurde im Kreistag ein Konzept beschlossen, um den Personalbestand um ca. 45 Stellen zu senken. In den letzten 4 bis 5 Jahren wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt. Er bittet die Verwaltung und den Landrat innigst, bereits 2021/2022 eine Veränderung auf den Weg zu bringen. Er gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion das letzte Mal diese Entscheidung so mittragen wird. Es sollte ebenso eine gewisse Konstanz im organisatorischen Verwaltungsaufbau erreicht werden. Um Kosten zu sparen, sollten auch die eigenen Gebäude des Landkreises Börde in Betracht gezogen werden.

 

Herr Heinhaupt (DIE LINKE) kommt 17:39 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es sind somit 47 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Keindorff (FDP) hebt als Mitglied des Auschusses für Kreisentwicklung und Finanzen ebenso die gute Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung hervor. Die Verringerung der Kreisumlage von 43,8 % auf 39,15 % konnte durch den Ausschuss Kreisentwicklung und Finanzen realisiert werden. Der Doppelhaushalt 2020/2021 ist ein Test, nach den 2 Jahren muss eine Evaluierung stattfinden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass nicht alle Zahlen vom Land Sachsen-Anhalt exakt vorliegen und somit ein Nachtrag Mitte des nächsten Jahres zu erwarten ist. Im Fachausschuss wurde bereits thematisiert, das alternative Finanzierungsmodelle genau untersucht werden sollten, denn mit dem derzeitigen Modell wird ein Abbau des Finanzierungsstaus kaum möglich sein.

 

Bezüglich des Schultausches Wolmirstedt wird spätestens mit dem Nachtragshaushalt eine Präzisierung erfolgen und somit auch der Sperrvermerk entfallen.

 

Des Weiteren fehlt Herrn Keindorff im Haushaltsentwurf ein Konzept, welches thematisiert, wie die Auflagen der Behindertenschulen des Landkreises Börde dennoch erfüllt werden können und die teilweisen schlechten Bedingungen geändert werden könnten, denn im vergangenen Jahr 2018 wurden zu ungunsten dieser genannten Schulen Fördermittel nach Weferlingen umgelegt.

 

Bezüglich der Schulsozialarbeiter wurde ebenfalls im vergangenen Jahr 2018 ein Beschluss gefasst, dass bis zum 30.06.2020 eine Vorfinanzierung erfolgen wird. Fraglich ist jedoch, wie es danach weiter geht. Der Landtag habe diesbezüglich bis jetzt noch keine positive Entscheidung getroffen.

 

Herr Stankewitz (SPD) als Vorsitzender des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen bedankt sich ebenso für die Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung, insbesondere federführend bei Herrn Dr. Waselewski, Frau Bäker und Frau Koch. Wünschenswert wäre die Teilnahme des Landrates an den Haushaltsberatungen.

 

Bezüglich des Themas Personal scheint der Landkreis gut ausgestattet zu sein und somit ist die Erwartungshaltung bei Bearbeitungszeiten und auch beim Umgang sowie dem Miteinander mit den Bürgern hoch. Besonders bei der Kooperation mit den Schulen fällt auf, dass dies nicht von jedem verinnerlicht wurde. Die Bearbeitungszeiten sind trotz der hohen Personalzahlen sehr lang.

 

Erstaunlich ist auch, dass der Landkreis Börde in dem gesamten Haushaltsbudget keine Stelle für die Kostenerstattung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes aufweisen kann, so sind Unternehmen nach wie vor auf ihren Lohnerstattungen sitzen geblieben.

 

Bezogen auf den Schultausch in Wolmirstedt ist es für Herrn Stankewitz nicht nachvollziebar, dass es bisher nicht klar ist, wie die Schülerinnen und Schüler beschult werden und das in zwei Maßen gemessen wird. Herr Stankewitz kann den vorliegenden Haushaltsentwurf nicht akzeptieren, da dieser dem Landkreis Börde zu viel Geld kosten würde. Er fordert ein gemeinsames Gespräch zwischen den Beteiligten, sprich zwischen den Fraktionsvorsitzenden aus dem Stadtrat und aus dem Kreistag, um eine gemeinsam tragbare Lösung zu finden.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) weist darauf hin, dass die Verwaltung im Laufe der Jahre auf der einen Seite immer mehr Aufgaben dazu bekommt, aber auf der anderen Seite immer mehr Personal eingespart werden soll.

 

Er fragt zum Thema Straßenausbau nach, ob wie von Herrn Webel (Anmerkung der Protokollantin: Minister für Landesentwicklung und Verkehr) forciert, auch 8 % dieser Beiträge in den Radwegebau einfließen.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) erklärt Herrn Zeymer, dass vom Finanzministerium am 12.11.2019 das Schreiben zur Einführung einer Kommunalpauschale (nach bestätigtem Haushalt) eingegangen ist. Das Land Sachsen-Anhalt stellt das Geld zur freien Verfügung und die Kreisverwaltung entschied sich aufgrund der Entziehung der 2 Millionen € aus dem Straßenbereich dazu, die 1,726 Millionen genau dafür zu nutzen. Kreisstraßenbegleitende Radwege liegen in der Verantwortung des Eigenbetriebes Straßenbau- und Unterhaltung und somit ist es nicht ausgeschlossen, dass dieses Geld dafür verwendet wird.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) spricht sein Unverstädnis über die noch zu unterzeichnende Rahmenvereinbarung zum Schultausch in Wolmirstedt aus. Arbeitet man die kommende Schulentwicklungsplanung durch lässt sich feststellen, dass dort nur Ankündigungen formuliert sind. Bekennt man sich zu der Johannes-Gutenberg-Schule in Wolmirstedt, sollten 50 Schülerinnen und Schüler die Maßgabe sein und auch wenn diese Zahl nicht erreicht werden sollte, sollte man sich nicht davon abbringen lassen. Viele Gymnasien im Landkreis erreichen längst nicht diese Mindestschülerzahl in der Oberstufe.

 

Zum Thema E-Akte hinterfragt er die zwingende Notwendigkeit zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Die Schulsozialarbeit betreffend merkt Herr Zeymer an, dass der Doppelhaushalt des Landes Sachsen-Anhalt frühstens im April 2020 beschlossen wird und erst dann Gewissheit herrscht, wieviel Mittel für die Schulsozialarbeit eingeplant sind. Die Zusage des Landkreises, die Schulsozialarbeit bis Mitte 2020 zu fördern, sollte daher zwingend eingehalten werden.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und

Herr Krause (AfD) verlassen um 17:55 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 45 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Kühne (CDU) bedankt sich bei der Kreisverwaltung sowie beim Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen für die intensive Zusammenarbeit und fühlt sich stets gut informiert. Auch Fragen werden aus seiner Sicht zügig und umfangreich beantwortet.

 

Herr Müller (SPD) und Frau Frenzel (fraktionslos) verlassen um 17:56 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 43 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Auch Herr Kühne bezieht sich auf die Thematik des Schultausches in Wolmirstedt und merkt an, dass vor Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung auf beiden Vertragsseiten Klarheit herrschen muss.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und

Herr Krause (AfD) kommen 17:57 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es sind somit 45 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Schroeder (AfD) merkt an, dass die Kreisumlage zwar prozentual gesunken ist, jedoch um 10 Millionen € im Gegensatz zum letzten Jahr gestiegen ist.

 

Herr Keindorff (FDP) trägt den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vor. Beantragt wird die Steigerung der Verkehrssicherheitslage im Landkreis Börde und damit die Betreibung von Geschwindigkeitsmessanlagen. Herr Keindorff begründet den Antrag wie folgt: Die Anzahl der Kfz auf den Straßen der Bundesrepublik des Landkreises nimmt ständig zu, es wird hektischer und schnelllebiger. Hinzu kommt, dass die Einflussfaktoren, die eine Ablenkung hervorrufen, zunehmen, wie z. B. Mobilfunkgeräte. Im Namen beider Fraktionen stellt er klar, dass es mit diesem Antrag nicht um die oft unterstellte Wegelagerei geht, sondern allein um die Stärkung der Sicherheitslage. Er regt daher im Namen beider Fraktionen an, dass die Verwaltung des Landkreises im I. Quartal 2020 ein Konzept erarbeitet, welches Auskunft über Betriebsmöglichkeiten (eigener Betrieb oder Dienstleister), die Rechtslage, sowie Einnahme – und Ausgabesituation erstellt. Zum Konzept sollte ein kurzer Bericht zu etwaigen Erfahrungsaustauschen gehören (z. B. die Stadt Schönebeck oder andere Landkreise). Sollte der Erfahrungsaustausch zeigen, dass Überschüsse erzielt werden können, würde dies zu einem späteren Zeitpunkt als Antrag formuliert werden. Die Überschüsse aus dem Betrieb der Geschwindigkeitsmessanlagen durch den Landkreis Börde sind in eine noch zu schaffende Bürgerstiftung des Landkreises Börde zu überführen, welche gemeinnützigen Zwecken dient. Diese Bürgerstiftung soll die freiwilligen Aufgaben im Haushalt entlasten und diese könnten dann in die Stiftung übertragen werden.

 

Herr Schmette äußert, dass dazu ein Schriftstück angefertigt werden soll. Außerdem stellt er in Frage, ob die o. g. Thematik mit dem Haushalt in Verbindung steht oder ob dies ein gesonderter Antrag ist.

 

Herr Hebecker (UWG) und Herr Rehfeld (AfD) verlassen um 18:02 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 43 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Mewes (UWG) thematisiert noch einmal die Steigerung der Kreisumlage um 10 Millionen € im Gegensatz zum Vorjahr und weist in dem Zuge daraufhin, dass ca. 9 Kommunen im Landkreis Börde einen unausgeglichenen Haushalt haben. Manche Kommunen streichen freiwillige Leistungen und können kaum die Pflichtaufgaben ordnungsgemäß erfüllen, was aus den Stellungnahmen der Bürgermeister resultiert. In den nächsten Jahren muss dahingehend die Effektivität gesteigert werden und Einsparungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Er macht deutlich, dass Entscheidungen nicht richtig vorbereitet werden, was z. B. die E-Akte zeigt, denn diese kostet sehr viel Geld und finanzielle sowie personelle Einsparungsmöglichkeiten gibt es nicht. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte immer vorangestellt werden.

 

Herr Freese (FDP) verlässt um 18:03 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 42 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Mewes hinterfragt, warum das Verwaltungsgebäude der Bornschen Straße eine neue Telefonanlage benötigt.

 

Herr Hebecker (UWG) kommt 18:04 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es sind somit 43 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Des Weiteren sollte eine Prioritätenliste erarbeitet werden, auf der die gesamten Investitionen aufgelistet sind. Bisher sind Investitionen im Haushaltsplan verankert und werden ohne zu hinterfragen beschlossen. Auch der Investitionsstau bei Schulen und beim Straßenausbau scheint nicht abgebaut werden zu können, dieser wird sich in den nächsten Jahren eher weiter erhöhen.

 

Herr Rehfeld (AfD) kommt 18:05 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es sind somit 44 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Mewes bittet darum, dass der Landrat zusammen mit der Kreisverwaltung und dem Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Konzepte zu einem neuen Finanzierungsmodell entwickelt, wodurch dieser Investitionsstau abgebaut werden kann.

 

Herr Stichnoth macht bezüglich der Kreisumlage deutlich, dass der Landkreis nicht das Ziel verfolgt, die Kommunen in irgendeiner Art und Weise unnötig zu belasten. Die gemeinsame Aufgabe besteht darin, den Landkreis Börde weiter zu entwickeln und die Verantwortung für den gesamten Landkreis zu tragen.

 

Desweiteren thematisiert er die Personalproblematik und verweist darauf, dass dem Großteil der Kreistagsmitglieder bekannt ist, dass das Personalentwicklungskonzept zu überarbeiten ist. Zum Altersdurchschnitt des Personals macht er deutlich, dass in den nächsten 5 bis 6 Jahren bis zu 200 Mitarbeiter aus der Kreisverwaltung ausscheiden und somit Nachwuchspersonal benötigt wird. Auch der Fachkräftemangel ist ein aktuelles Thema. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Konzepte zu den verschiedensten Themen zu erstellen und auch dazu werden ausreichend Mitarbeiter benötigt.

 

Herr Stichnoth spricht seinen Stolz über das Ergebnis aus, welches seit der konstituierenden Sitzung im Juli bis zum November erzielt wurde, obwohl in diesem Jahr zum ersten Mal ein Doppelhaushalt mit einem neuen Kreistag und auch mit einem neuen Gremium, dem Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen, aufgestellt wurde.

 

Zum Thema E-Akte ist anzumerken, dass dies durch den Gesetzgeber beschlossen wurde und der Bürger somit ab 2020 den Anspruch auf digitale Antragsstellung hat.

 

Frau Dippe (CDU) und Herr Walker (CDU) verlassen um 18:17 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 42 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Frau Herzig (Dezernentin 2) bezieht sich auf die Länge der Bearbeitungszeiten, speziell auf die Bearbeitungszeiten bei der Prüfung der Genehmigungspflicht von Verträgen. Sie erklärt, dass die Rechtmäßigkeit des Handelns von der Verwaltung getragen wird und dies ist die oberste Maßgabe bei der Aufgabenerfüllung. Durchaus ist es möglich, dass es bei der Bearbeitung der Aufgaben unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, wodurch sich nicht auf ein Ergebnis geeinigt werden kann. Ist dies der Fall, werden obere Behörden im Interesse der Gemeinden involviert.  

 

Bezogen auf den Verdienstausfall der ehrenamtlichen Tätigkeit von Feuerwehrkameradinnen und –kameraden macht Frau Herzig deutlich, dass es in den Gemeinden Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtsanwendung gibt. Aus diesem Grund werden Ende Januar/Anfang Februar die Träger der Feuerwehren zu einer Beratung eingeladen, um gemeinsam zu klären, worauf bei speziellen Einsätzen zu achten ist  und was dokumentiert werden muss. Grundsätzlich ist zu sagen, dass man auf ehrenamtliche Tätigkeit bei Schadensereignissen angewiesen ist und daher auch der Verdienstausfall zu zahlen ist. Daher haben private Arbeitgeber die Möglichkeit, Verdienstaufälle bei der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde geltend zu machen.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) bezieht sich zunächst auf Herrn Keindorff und thematisiert die sicherheitsrelevanten Maßnahmen, welche im Ergebnisplan 2021 eingestellt sind. Insgesamt ist es das Ziel, alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen bis Ende 2022 umzusetzen.

Er weist darauf hin, dass aus der Haushaltspräsentation zu entnehmen ist, dass die Investitionsmaßnahme „Förderschulcampus“ im Finanzplan bis inklusive 2024 nicht mehr berücksichtigt ist.

 

Herr Walker (CDU) kommt 18:22 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es sind somit 43 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Zum Thema E-Akte merkt Herr Dr. Waselewski an, dass eine Einführungsverpflichtung bis zum 31.12.2021 vor liegt und daher die finanziellen Mittel entsprechend eingeplant wurden.

 

Bezüglich der Telefonanlage gibt Herr Dr. Waselewski an, dass die derzeitige Telefonanlage in einem sehr veraltetet Zustand ist, sodass keine Ersatzteile beschafft werden können. Dies erklärt die Notwendigkeit, die Telefonanlage erstmalig zu erneuern.

 

Herr Schmette thematisiert nun nochmals den gemeinsamen Antrag der CDU- und FDP-Fraktion bezüglich der Geschwindigkeitsmessanlagen und bittet um eine Einschätzung durch den Justiziar.

 

Herr Schulz (Justiziar) erklärt, dass er dies nicht als konkreten Antrag verstanden hat, sondern eher als einen Arbeitsauftrag an die Kreisverwaltung zur Erarbeitung eines Konzeptes, um Anfang des Jahres 2020 konkreter Bezug darauf nehmen zu können.

 

Dies bestätigte Herr Keindorff.

 

Herr Keindorff (FDP) weist darauf hin, dass die Anfrage bezüglich der Schulsozialarbeit noch nicht beantwortet wurde.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) erklärt, dass vom Land Sachsen-Anhalt die Verlängerung der Finanzierung bis Mitte 2021 angekündigt wurde und dass beabsichtigt wird, die Schulsozialarbeit über ein neues Programm landesseitig zu fördern. Er weist darauf hin, dass jedoch noch kein Haushalt des Landes vorliegt und es somit noch nicht finanziell untersetzt ist.

 

Herr Schmette weist darauf hin, dass der Kreistag nunmehr die Vorlage aus dem Kreisausschuss um die Sperrvermerke ergänzt hat und dass die Kreisumlage im Jahr 2020 bei 39,15 % und im Jahr 2021 bei 39,8 % liegt. Er bittet um Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für den Doppelhaushalt 2020/2021 und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung der Haushaltspläne 2020 und 2021.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:33

Ablehnungen:3

Enthaltungen:7

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0064/20/2019 erhoben.

 

Herr Schindler (SPD) verlässt um 18:27 Uhr die Sitzung.

Es sind somit 42 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat anwesend.

 

Herr Schmette beruft eine kurze Pause von 18:30 Uhr bis 18:40 Uhr ein, nach welcher die Sitzung forgeführt wird.