Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.2 Beschluss:0055/51/2019
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0055/51/2019 Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Der Vorsitzende gibt die Beschlussvorlage mit folgenden Mitgliedervorschlägen für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zur Abstimmung.

 

Michael Webel      CDU

Wolfgang Rehfeld        AfD

Martin Schindler   SPD

Klaus Czernitzki Die LINKE

Rene Stürmer     UWG

Robert Neumann Evang. Kirche

Andreas Schmidtgen  AWO Börde

Stephan Dill                DRK

Marlis Schünemann Kinderschutzbund

Matthias Wendt         Jugendamt Landkreis Börde

 

 

Es wird offen und als Block gewählt. Die Beschlussvorlage wird mit den Mitgliedervorschlägen einstimmig angenommen.

 

 


Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss wählt die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:

 

  1. Michael WebelCDU

 

  1. Wolfgang Rehfeld                                           AfD

 

  1. Martin SchindlerSPD

 

  1. Klaus CzernitzkiDie LINKE

 

  1. Rene Stürmer  UWG

 

  1. Robert NeumannEvang. Kirche

 

  1. Andreas SchmidtgenAWO Börde

 

  1. Stephan DillDRK

 

  1. Marlis SchünemannKinderschutzbund

 

  1. Herr WendtJugendamt Landkreis Börde

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:13

Ablehnungen:--

Enthaltungen:--

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0055/51/2019 erhoben.