Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0055/51/2019  

 
 
Betreff: Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.09.2019 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0055/51/2019)
Anlagen:
Kurzvermerk zur Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss wählt die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:

 

  1. auf Vorschlag

Frau/Herrals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag

Frau/Herrals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag

Frau/Herrals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag

Frau/Herrals Mitglied,

 

 

  1. auf Vorschlag

Frau/Herrals Mitglied

 

  1. auf Vorschlag

Frau/Herrals Mitglied

 

  1. auf Vorschlag

Frau/Herrals Mitglied

 

  1. auf Vorschlag

Frau/Herrals Mitglied

 

  1. aus Vorschlag

Frau/Herrnals Mitglied

 

  1. auf Vorschlag der Kreisverwaltung

Herr Wendtals Mitglied

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 7 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) i.V.m. § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist ein ständiger Unterausschuss Jugendhilfeplanung zu bilden.

 

Hierzu sind gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes freie und öffentliche Träger an der Arbeit des Unterausschusses angemessen und ständig zu beteiligen.

 

Als Mitglieder gehören dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung folgende Personen an:

 

  1. fünf Mitglieder des Kreistages aus dem Kreis seiner Mitglieder als Vertreter ihrer Fraktion oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt;

 

  1. vier Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden und

 

  1. ein Mitglied, das auf Vorschlag der Kreisverwaltung gewählt wird.

 

 

Die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzvermerk zur Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung (47 KB)