Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss wählt die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:
Frau/Herrals Mitglied,
Frau/Herrals Mitglied,
Frau/Herrals Mitglied,
Frau/Herrals Mitglied,
Frau/Herrals Mitglied
Frau/Herrals Mitglied
Frau/Herrals Mitglied
Frau/Herrals Mitglied
Frau/Herrnals Mitglied
Herr Wendtals Mitglied
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 7 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) i.V.m. § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist ein ständiger Unterausschuss Jugendhilfeplanung zu bilden.
Hierzu sind gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes freie und öffentliche Träger an der Arbeit des Unterausschusses angemessen und ständig zu beteiligen.
Als Mitglieder gehören dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung folgende Personen an:
Die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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