Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Rahmenvereinbarung zum Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.6
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 11.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:46
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0053/D2/2019 Rahmenvereinbarung zum Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Dezernentin 2
Dr. Waselewski Dezernent 1
Hecht - Amtsleiterin Bildung und Kultur / Arnold - Amtsleiterin Gebäudemanagement
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy

Frau Herzig (stellv. Landrätin) ruft die Vorlage auf und fragt, ob sich Mitglieder des Kreisausschusses vom Mitwirkungsverbot betroffen sehen.

Sie weist darauf hin, dass Beschlüsse, welche unter einem Mitwirkungsverbot gefasst werden, nicht rechtskräftig seien. Insofern sehe sich die Verwaltung in der Verantwortung darauf aufmerksam zu machen, dass sie ein Mitwirkungsverbot für die Kreistagsmitglieder, welche gleichzeitig Mitglieder des Stadtrats der Stadt Wolmirstedt sind, als gegeben sieht.

Dies wären im konkreten Fall Herr Mewes, Herr Zietmann und Herr Knispel.

Sie bittet Herrn Schulz die Begründung der Verwaltung vorzutragen.

 

Herr Schulz (Justiziar des Landkreises Börde) führt aus, dass sich unter den Mitgliedern des Kreistages bzw. Kreisausschusses zugleich Mitglieder des Stadtrats der Stadt Wolmirstedt befinden. Gemäß § 33 I, II Nr. 3 KVG unterliegt der in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene einem Mitwirkungsverbot bei Entscheidungen einer Angelegenheit die er als Mitglied eines Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines vergleichbaren Organs einer juristischen Person oder Vereinigung trifft.

Ein Mitglied des Kreistags ist bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Landkreis) tätig und folglich Mitglied eines vergleichbaren Organs im Sinne der Vorschrift (vergl. Bücken-Thielmeyer, KVG Kommentar, § 33, Ziff. 3.2.2.).

Ein Mitglied des Stadtrates, welches zugleich Mitglied des Kreistags ist, kann folglich bei der Entscheidung im Kreistag ausgeschlossen sein, wenn der Landkreis an der Entscheidung der Angelegenheit ein wirtschaftliches Interesse hat (vergl. Schmid, KVG Kommentar, § 33, RZ 14). So auch Bücken/Thielmeyer KVG Kommentar § 33, Ziff. 3.2.2.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher den Betroffenen auf die Mitwirkung zu verzichten, um die Folgen einer möglichen Unwirksamkeit zu vermeiden.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) möchte auch nicht, dass Beschlüsse gefasst werden, die unwirksam sind.

Sie rügt aber insbesondere die Art und Weise, wie zu diesem Thema mit den Kreistagsmitgliedern umgegangen wird. Es sind nicht genügend oder gar keine Informationen im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden, um sich eine eigene Meinung dazu zu bilden zu können.

Sie gibt an, dass sie Kommentare kennt, bei denen ein Mitwirkungsverbot bezüglich der Kreisumlage ausdrücklich verneint wird. Sollte die Verwaltung dies jedoch so eng sehen, so müsste das auch die Kreisumlage betreffen.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) schließt sich den Worten von Frau Tiedge an. Er bezweifelt, dass noch eine Beschlussfähigkeit besteht, wenn alle Gemeinderatsmitglieder und Bürgermeister vom Mitwirkungsverbot betroffen sind.

Es gibt Kommentare, die das Mitwirkungsverbot bei der Kreisumlage ausschließen. Er hätte sich gewünscht, dass auch diese zur Verfügung gestellt worden wären. Weiterhin fragt er, welches wirtschaftliche Interesse Herr Mewes denn konkret hätte.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) erklärt, dass es sich hier nicht um das Mitwirkungsverbot bei der Kreisumlage handele, sondern bei der Rahmenvereinbarung. Es sei auch nicht das persönliche wirtschaftliche Interesse gemeint, sondern das des Organs.

Ob die Voraussetzungen in Abs. 1 und 2 vorliegen, das ist hier der Fall, entscheidet in Zweifelsfällen, in Abwesenheit der Betroffenen, die Vertretung. Der Ausschuss wird darüber befinden müssen, ob tatsächlich ein Mitwirkungsverbot vorliegt.

 

Herr Schroeder (AfD) schließt sich seinen Vorrednern an. Er kritisiert ebenfalls, dass keine Informationen im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt wurden.

 

Herr Mewes (UWG) nimmt die Frage des Mitwirkungsverbotes sehr ernst. Auch er hat sich im Vorfeld informiert. Würde er ansatzweise ein Mitwirkungsverbot sehen, so würde er sich dem auch fügen. Er hinterfragt, wo das wirtschaftliche Interesse für ihn oder die Stadt Wolmirstedt liegt. Es ginge um die Lösung eines Schulproblems des Landkreises.

Sollte er ausgeschlossen werden, dann wird er ein Kommunalverfassungsstreitverfahren anstreben. Für den Kläger sei das günstig, da alle Kosten der Landkreis tragen muss.

 

Herr Schroeder (AfD) beantragt Schluss der Rednerliste.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) bittet die drei betroffenen Mitglieder den Sitzungsraum zu verlassen und möchte über das Vorliegen des Mitwirkungsverbotes abstimmen lassen.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) hinterfragt noch einmal aus welchem Grund ausgerechnet jetzt eine Befangenheit unterstellt wird. In der Vergangenheit gefasste Beschlüsse müssten dann bereits unwirksam gewesen sein.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) erklärt wiederholt, dass es sich lediglich um die Beschlussfassung der Rahmenvereinbarung handelt. Grundsatzbeschlüsse und Diskussionen sind davon nicht betroffen.

Sie stellt den Antrag auf Feststellung des Mitwirkungsverbotes für die Mitglieder des Kreisausschusses Herrn Mewes, Herrn Zietmann und Herrn Knispel zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:zwei

Gegenstimmen:sechs

Enthaltungen:drei

 

Ein Mitwirkungsverbot wird mehrheitlich von den Mitgliedern des Kreisausschusses verneint.

Die Betroffenen dürfen den Sitzungsraum wieder betreten und an der Sitzung teilnehmen.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) ruft die Vorlage erneut auf und teilt mit, dass der Beschlussvorschlag zur Variante 2 durch die Verwaltung konkretisiert wurde. Sie erteilt Herrn Michelmann das Wort.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) erläutert, dass die Konkretisierung des Beschlussvorschlages aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales resultiert. Er gibt einen kurzen Überblick über beide vorgeschlagenen Varianten.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) sagt, dass der neue Beschlussvorschlag zur Variante 2 nicht aussagekräftiger ist als vorher. Ihr fehlen Summen um für eine Beschlussfassung vorbereitet zu sein.

 

Herr Henke (DIE LINKE) unterstützt Frau Tiedges Aussage, er bittet um eine Gegenüberstellung der finanziellen Auswirkungen für beide Varianten.

 

Herr Schroeder (AfD) bittet um eine Darstellung, wie sich die Kosten auf die einzelnen Haushaltsjahre auswirken.

 

Herr Mewes (UWG) sagt, dass man das Thema nicht immer nur von der Kostenseite betrachten dürfe, sondern überlegen müsse, wie man eine bestmögliche Bildung erreicht. In der Gutenberg-Schule wird hervorragende Bildungsarbeit geleistet. Herr Mewes stellt die Kostenschätzung der Verwaltung i. H. v. 8,5 Mio. € in Frage. Er selbst hätte Kosten in Höhe von nur 4,9 Mio. € errechnet. Mit falschen Zahlen könne der Kreistag keine Beschlussfassung herbeiführen. Er hält nach wie vor den Schultausch mit Eigentumswechsel für die beste Lösung. Er bittet die Verwaltung die Kostenrechnung noch einmal zu überprüfen.

 

Frau Herzig (stell. Landrätin) übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Dr. Waselewski und bringt sich in die Diskussion ein.

Sie gibt an, dass es berechtigt sei zu fragen, warum nach 5 Jahren noch keine Lösung gefunden wurde. Im Jahr 2014 begann man mit beiden Partnern nach Lösungen für den zusätzlichen Raumbedarf zu suchen. Eine Arbeitsgruppe wurde gebildet. Diese hat einen Abschlussbericht vorgelegt und bereits zum damaligen Zeitpunkt war klar, dass der Landkreis die Investitionen nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Für den Umbau der Harnisch-Schule, hier sollte die Grundschule einziehen, wurde ein Antrag auf STARK III-Mittel gestellt. Dieser wurde verworfen, da die Grundschule den Demografie-Check nicht überstanden hat. Danach wurde über eine Campus-Variante nachgedacht, hierfür wurde ein Antrag auf STARK III-Mittel gestellt. Die STARK III-Mittel waren jedoch erschöpft. Seit Mitte 2018 werden neue Überlegungen angestellt.

Beide Vertragspartner müssen konsens- und kompromisswillig sein, aber auch auf die eigene Haushaltslage schauen. Der Auftrag an die Verwaltung war es, eine Rahmenvereinbarung zum Schultausch vorzulegen.

Die vorgelegten Kosten resultieren aus zwei unterschiedlichen Gutachten von Ingenieurbüros und beinhalten auch, Notarkosten und Grunderwerbssteuer. Es sind z. Z. nur Schätzungen, da Planungen noch nicht in Auftrag gegeben werden konnten.

Die Räumlichkeiten der Harnisch-Schule reichen für die Grundschule aus. Der ehemalige Schulleiter der Gemeinschaftsschule bestätigte ebenfalls schriftlich, dass die vorhandenen Räumlichkeiten ausreichen, wenn die Grundschule ausgezogen ist.

Frau Herzig sagt, dass bei der Alternativvariante (Variante 2) zur Rahmenvereinbarung nicht so hohe Investitionskosten vorlägen, die Nebenkosten für Notar usw. nicht anfallen, keine mobilen Raumsysteme aufgestellt werden müssten und sie bereits zum nächsten Schuljahr realisierbar wäre.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) bittet um die Erstellung von Datenblättern, aus denen die verschiedenen Varianten und die entsprechenden Kosten und die Aufstellung der Kosten von Herrn Mewes zu ersehen sind. Des Weiteren wünscht er, dass die Schulleiterinnen noch einmal sprechen um darzustellen, welche Variante sie favorisieren.

 

Herr Keindorff (FDP) schlägt vor, sich die Schulen in Barleben anzuschauen, welche mit dem ÖPP-Modell gebaut wurden. Das ÖPP-Modell verlängert Investitionszeiträume auf 20 – 25 Jahre. Dies wäre eine Möglichkeit für die Variante 1, für welche er auch stimmen wird.

 

Herr Stankewitz (SPD) gibt an, dass ihm keine Fördermöglichkeit mit STARK III bekannt sei, egal ob mit Eigentumswechsel oder nicht. Er hinterfragt, warum die Mittel des gescheiterten Förderschul-Campus nicht für die Gutenberg-Schule verwendet wurden, auch wenn sie nicht auf Position 2 der Prioritätenliste stand.

 

Herr Henke (DIE LINKE) verlässt 17:44 Uhr die Sitzung.

Es sind 13 Kreisausschussmitglieder anwesend.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) erklärt, dass an den Schulen des Landkreises ein Investitionsbedarf i. H. v. 100 Mio. € besteht. Die Prioritätenliste ist durch den Kreistag beschlossen worden.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) stellt den Antrag von Herrn Zeymer, die beiden Schulleiterinnen sprechen zu lassen, zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis

 

Zustimmungen:elf

Ablehnungen: keine

Enthaltungen:zwei

 

Der Antrag wird somit mehrheitlich angenommen.

 

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) erteilt den beiden Schulleiterinnen das Wort.

 

Frau Albrecht (Schulleiterin der Gemeinschaftsschule Johannes Gutenberg) zeigt sich enttäuscht, dass nun eine Billig-Variante vorgestellt wird, welche Gefahren im Hinblick auf ein längeres Mietverhältnis birgt. Man müsse immer den anderen Schulträger fragen, wenn Veränderungen vorgenommen werden sollen. Sie appelliert an alle, den Wert der Bildung in den Mittelpunkt zu stellen. Sie ist enttäuscht darüber, dass die Schule auf Grund der fehlenden Räumlichkeiten keine Kinder mehr aufnehmen darf, obwohl der Zuspruch da ist.

 

Frau Haensch (Schulleiterin der Grundschule Johannes-Gutenberg) bringt zum Ausdruck, dass sie immer bereit sind mitzuwirken und ihre Wünsche zu äußern, das hätten sie in den vergangenen Jahren immer getan. Nun kann sie nur ihre Enttäuschung ausdrücken.

Sie wünschen sich eine Schule in der die Anforderungen an eine moderne Bildung gegeben sind, in der auch Digitalisierung funktioniert. Sie bemängelt, dass heute schon wieder kein WLAN funktionierte. Der Wunsch nach zwei modernen Schulgebäuden, in denen die Konzepte umgesetzt werden können, ist auf jeden Fall da.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) fragt, ob es weitere Anmerkungen, Anfragen oder Anregungen zur Vorlage gibt.

 

Herr Stankewitz (SPD) fragt, wann die Stadt Wolmirstedt über die Beschlussvorlage abstimmt und ob die Rahmenvereinbarung identisch ist oder abweicht.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) antwortet, dass die Rahmenvereinbarung den gleichen Entwurfsstand hat und die Stadtratssitzung am 26.09.2019 stattfindet.

 

Herr Mewes (UWG) erklärt, dass der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt die Variante 2 nicht kennt und nicht mit abstimmt. Man kann nur die Variante 1 beschließen und dann geht es voran.

 

Frau Herzig (stellv. Landrätin) erklärt, dass auf Grund der Haushaltssituation der Rahmenvereinbarung nicht zugestimmt werden kann. Gelder hierfür sind nicht vorhanden. Die Zahlen haben Fachleute erarbeitet. Es ist richtig, dass die Stadt Wolmirstedt die Variante 2 im Detail noch nicht kennt.

 

Herr Stankewitz (SPD) beantragt, dass der Stadt Wolmirstedt und den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates ein Gesprächstermin vor Ort vorgeschlagen wird, an dem auch die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages anwesend sind. Alle haben so noch einmal die Möglichkeit auf den aktuellsten Stand zu kommen.

 

Herr Kühne (CDU) sagt, dass man den Mut aufbringen muss, eine Entscheidung zu treffen. Es bringt nichts erneut Gespräche zu führen. Sollte die Rahmenvereinbarung nicht angenommen werden, so muss man die Nutzungsvereinbarung anbieten. Sollte diese nicht angenommen werden, so muss man das eigene Objekt für die Gemeinschaftsschule herrichten.

 

Herr Stankewitz (SPD) erwidert, dass es genau darum ginge den Alternativvorschlag zu besprechen und ggf. einen Konsens herzustellen.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) stellt den Antrag von Herrn Stankewitz, die Vorlage zurückzustellen und die Gesprächsrunde schnellstmöglich einzuberufen, zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis

 

Zustimmungen:drei

Ablehnungen:neun

Enthaltungen: eine

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr Stankewitz (SPD) hinterfragt, ob die beiden Varianten, je nachdem welche beschlossen wird, noch in die Haushaltsplanung aufgenommen werden müssen.

 

Dies bejaht Herr Dr. Waselewski.

 

Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) lässt über Variante 1 der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Zustimmungen:sieben

Ablehnungen:vier

Enhalthaltungen:zwei

 

Variante 1 ist damit mehrheitlich angenommen.

 

Über Variante 2 ist keine Beschlussfassung mehr notwendig.

 

 

Herr Dr. Waselewski übergibt die Sitzungsleitung wieder an Frau Herzig.

 


Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag beschließt die Rahmenvereinbarung zum Schultausch mit Eigentumswechsel zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde gemäß Anlage zur Beschlussvorlage

 

                                                oder

 

  1. Der Kreistag lehnt den Abschluss der Rahmenvereinbarung ab und beauftragt die Verwaltung die sparsamste und wirtschaftlichste Alternative umzusetzen und die Mittel dafür in den Haushalt einzustellen.

 

 

Änderungsvorschlag der Verwaltung für Variante 2 aufgrund der Diskussion aus dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 04.09.2019 (Begründung siehe Anlage):

 

2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, eine Nutzungsüberlassungsvereinbarung zum Tausch der Schulgebäude in der Meseberger Straße 22 und der Straße der Deutschen Einheit 66, die den Anforderungen an eine zeitgemäße Unterrichtsversorgung unter den Bedingungen an eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung Rechnung trägt, mit der Stadt Wolmirstedt abzustimmen.

Die Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist dem Kreisausschuss am 23.10.2019 vorzulegen.“