Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0053/D2/2019  

 
 
Betreff: Rahmenvereinbarung zum Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Dezernentin 2
Dr. Waselewski Dezernent 1
Hecht - Amtsleiterin Bildung und Kultur / Arnold - Amtsleiterin Gebäudemanagement
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
04.09.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Vorberatung
11.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
18.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0053/D2/2019)
Anlagen:
Entwurf Rahmenvereinbarung zum Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem LK Börde_BKS am 04.09.2019
Anlage_4 zur Rahmenvereinbarung
Anlage_4_Kosten_zur Rahmenvereinbarung
Anlage_5 zur Rahmenvereinbarung
Änderungsantrag der Verwaltung zur Beschlussvorlage 0053_D2_2019

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag beschließt die Rahmenvereinbarung zum Schultausch mit Eigentumswechsel zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde gemäß Anlage zur Beschlussvorlage

 

                                                oder

 

  1. Der Kreistag lehnt den Abschluss der Rahmenvereinbarung ab und beauftragt die Verwaltung die sparsamste und wirtschaftlichste Alternative umzusetzen und die Mittel dafür in den Haushalt einzustellen.

 

 

Änderungsvorschlag der Verwaltung für Variante 2 aufgrund der Diskussion aus dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 04.09.2019 (Begründung siehe Anlage):

 

2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, eine Nutzungsüberlassungsvereinbarung zum Tausch der Schulgebäude in der Meseberger Straße 32 und der Straße der Deutschen Einheit 66, die den Anforderungen an eine zeitgemäße Unterrichtsversorgung unter den Bedingungen an eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung Rechnung trägt, mit der Stadt Wolmirstedt abzustimmen.

Die Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist dem Kreisausschuss am 23.10.2019 vorzulegen.“

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde ist Träger der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ in Wolmirstedt. Die Gemeinschaftsschule führt seit diesem Schuljahr auch eine gymnasiale Oberstufe. Aufgrund dieser Entwicklung sind die im Schulgebäude in der Meseberger Straße 32 vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichend, um das pädagogische Konzept vollumfänglich umsetzen zu können. Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Wolmirstedt, die als Träger der Grundschule ebenfalls Räumlichkeiten im Schulgebäude nutzt. Aufgrund integrativer Beschulung und Schulzuweisungen durch das Landesschulamt ist auch für die Grundschule vorübergehender Mehrbedarf an Räumlichkeiten gegeben. Außerdem besteht eine Doppelnutzung der Räumlichkeiten für Grundschule und Hort. Vor diesem Hintergrund bemühen sich die Verwaltungen von Landkreis und Stadt seit längerem, eine für beide Seiten akzeptable Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf zu finden. Bei der Lösungsfindung waren pädagogische, schulorganisatorische, städtebauliche, wirtschaftliche, schulplanerische, kommunalrechtliche und zeitliche Aspekte zu berücksichtigen.

 

Stadtrat und Kreistag beauftragten die Verwaltungen, den Schultausch der Schulgebäude in der Meseberger Straße 32 als zukünftiges Schulgebäude für die Gemeinschaftsschule und des Schulgebäudes der ehemaligen Christian-Wilhelm-Harnisch Schule in der Straße der Deutschen Einheit 66 als zukünftiges Schulgebäude für die Grundschule favorisiert zu untersuchen. In diesem Zusammenhang sollte bis 31.08.2019 eine Rahmenvereinbarung zwischen Stadt Wolmirstedt und Landkreis Börde vorgelegt werden.

 

Die Verwaltungen beider Gebietskörperschaften haben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung erarbeitet, die als Anlage beigefügt ist. Grundsätzlich hat sich danach die Stadt Wolmirstedt bereit erklärt, sich an den zu erwartenden Kosten mit 1,1 Mio. Euro an der vorgesehenen Investition und mit 20% an möglichen Investitionsmehrkosten zu beteiligen.

 

Mit dem vorliegendem Rahmenvertrag zum Schultausch kann gewährleistet werden, dass

 

a. das pädagogische Konzept der Grund- und Gemeinschaftsschule ganzheitlich umgesetzt
    werden kann

 

b. schulorganisatorische Aspekte weitestgehend berücksichtigt werden

 

c. städtebaulich ein leerstehendes Schulgebäude einer längerfristigen Nutzung zugeführt
    wird

 

d. eigentumsrechtlich eindeutige Verhältnisse hergestellt werden

 

e. die Umsetzung der Maßnahme zum Schuljahr 2023/2024 abgeschlossen ist.

 

 

Nach den vorliegenden Kostenschätzungen von zwei Ingenieurbüros betragen die Investitionskosten für das Schulgebäude in der Straße der Deutschen Einheit 66 ca. 6 Mio. Euro. Abzüglich des Anteiles der Stadt Wolmirstedt verbleiben beim Landkreis ca. 5 Mio. Euro.

Hinsichtlich des Ausgleiches der Restbuchwerte kämen weitere ca. 900.000 Euro auf den Landkreis zu. Die geschätzten Nebenkosten werden mit mind. 600.000 Euro angegeben (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) und sind durch den Landkreis zu tragen. Hinzu kommt, dass während der Umbauphase eine Alternative für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule, die z.Z. Räumlichkeiten in dem Schulgebäude in der Straße der Deutschen Einheit 66 nutzen, zu schaffen ist. Die Kosten dafür werden auf weitere 1,1 Mio. Euro geschätzt, die ebenfalls vom Landkreis zu übernehmen sind.

 

Die Schätzkosten für erforderliche Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude in der Meseberger Straße 32 liegen bei 1 Mio. Euro. Würde man den gleichen Ausbaustandard wie am Schulgebäude in der Straße der Deutschen Einheit 66 zugrunde legen, wären ebenfalls 6 Mio. Euro am Gebäude an der Meseberger Straße 32 zu investieren. Insgesamt sind bei einem Schultausch mit Eigentümerwechsel durch den Landkreis mindestens 8,6 Mio. Euro aufzubringen. Mögliche Mehraufwendungen für die Baumaßnahmen an den Schulgebäuden sind dabei nicht berücksichtigt.

 

Allerdings kann die Verwaltung dem Kreistag den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht empfehlen. Die erforderlichen Aufwendungen, die bei einem Schultausch mit Eigentumswechsel und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Investition zu erwarten sind, stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum eigentlichen Bedarf.

 

Aufgrund der erheblichen Mehrbedarfe an Eigenmitteln, die sich aus den Stark III Maßnahmen, dem Finanzbedarf zum Förderschulcampus in Höhe von ca. 9 Mio. Euro ab 2021, dem erforderlichen Bau des 2. Rettungsweges an der FÖS(A) in Uthmöden, den Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsschule Gottfried Wilhelm Leibniz in Höhe von 4 Mio. Euro und den erforderlichen 2,5 Mio. Euro für die Sarresporthalle ergeben, ist der Landkreis finanziell nicht in der Lage den Schultausch mit Eigentumswechsel umzusetzen. Die Haushaltssituation des Landkreises lässt auch die Umsetzung der Campusvariante nicht zu. Für diese Alternative wäre mit einem Investitionsaufwand von mindestens 6,5 Mio. Euro seitens des Landkreises zu rechnen. Außerdem ist das Verbot der Investition in fremdes Eigentum zu beachten.

 

Alternativ wäre ein Schultausch als Interimslösung auf der Grundlage einer Nutzungsvereinbarung denkbar. Diese Variante würde mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bereits zum Schuljahr 2020/21 umgesetzt werden können.

 

Der Landkreis würde im Bestandsgebäude in der Straße der Deutschen Einheit 66 u.a. die notwendigen Renovierungsmaßnahmen für die erforderlichen Räumlichkeiten, die Modernisierung der Sanitäranlagen und die Gestaltung der Außenanlagen übernehmen. Hierfür wird ein Kostenumfang von ca. 1,5 Mio. Euro geschätzt. Weitere Einzelheiten werden zeitnah zwischen Landkreis und Stadt Wolmirstedt in einer Nutzungsvereinbarung abgestimmt.

Diese Variante würde ebenso der Beschlussfassung der kommunalen Vertretungen von Landkreis und Stadt Wolmirstedt zu einem Schultausch gerecht werden.

 

Grundsätzlich denkbar wäre auch die Nutzung des Schulgebäudes in der Straße der Deutschen Einheit 66 allein durch die Gemeinschaftsschule. Bei dieser Alternative ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Schülerinnen und Schüler den Sportunterricht und den Unterricht in den berufsorientierenden Lernwerkstätten am Standort in der Meseberger Straße 32 aufsuchen müssen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Mind. 8,5 Mio. EUR

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-          Entwurf Rahmenvereinbarung zum Schultausch

-          Änderungsvorschlag für die Vorlage der Verwaltung inkl. Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Rahmenvereinbarung zum Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem LK Börde_BKS am 04.09.2019 (649 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_4 zur Rahmenvereinbarung (1305 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_4_Kosten_zur Rahmenvereinbarung (89 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_5 zur Rahmenvereinbarung (717 KB)    
Anlage 5 5 Änderungsantrag der Verwaltung zur Beschlussvorlage 0053_D2_2019 (75 KB)