Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse  

 
 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 9 Beschluss:0004/BLR/2019
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 03.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:28
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0004/BLR/2019 Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Schulz Justitiar
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura

Herr Schmette erklärt, dass bereits Änderungsanträge zur Geschäftsordnung vorliegen und bittet Herrn Schulz (Justitiar) hierzu nach vorn.

 

Herr Schulz ergänzt einige Ausführungen zur Geschäftsordnung und den Anfragen.

 

Herr Schmette greift zunächst den Antrag aus der Beratung zur konstituierenden Sitzung am 13.06.2019 auf. Dieser befasst sich mit der Namensgebung des § 7 der Geschäftsordnung.

Es wurde beantragt, die Worte „Anregungen und Beschwerden der Einwohner“ zu streichen und den Paragraphen „§ 7 Einwohnerfragestunde“ zu benennen.

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Zustimmungen:26

Ablehnungen:24

Enthaltungen:vier

 

Der Änderungsantrag ist damit angenommen.

 

Vorab ging ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion der SPD ein. Hierzu bittet Herr Schmette den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Herrn Zahn, an das Rednerpult.

 

Herr Zahn (SPD) erläutert, dass in der Beratung am 13.06.2019 bereits mehrheitlich festgelegt wurde, dass mit der Überschrift des § 7 mehr Demokratie gewagt werden soll. Die Menschen sollen mitgenommen werden. Es ist ein Bürgerrecht seine Meinung vor diesem Gremium darstellen zu dürfen, wenn auch zeitlich begrenzt. Es ergebe keinen Sinn, eine Bürgerfragestunde mit Themen der Tagesordnung an das Ende zu rücken, wenn der Beschluss bereits gefasst wurde. Die Bürger sollten an den Entscheidungen der Politik beteiligt werden. Daher wurde der vorliegende Antrag eingereicht.

 

Herr Kühne (CDU) erklärt, dass auch die CDU-Fraktion an der Beteiligung der Einwohner und Bürger des Landkreises interessiert ist. Es wäre jedoch angemessener, die Einwohner lediglich in den beratenden Ausschüssen zu beteiligen und dort auch das Rederecht zu Punkten auf der Tagesordnung zu ermöglichen. Der Kreistag selbst sollte seine Entscheidungen dann jedoch mit der Vorbereitung der beratenden Ausschüsse, unvoreingenommen und ohne emotionale Diskussionen treffen können.

 

Herr Schroeder (AfD) tritt an das Pult. Die Fraktion der AfD vertrete den Antrag der SPD-Fraktion. Die Bürger kämen aufgrund der Tagesordnung und den dort aufgeführten Tagesordnungspunkten zu einer Sitzung und wollen sich dann dementsprechend zu diesen Punkten äußern. Aktuell ist das nicht möglich. Die Einwohnerfragestunde sollte demnach zu aktuellen Tagesordnungspunkten in allen Gremien möglich sein und auch zu Beginn der Sitzung stattfinden.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) stimmt dem zu. Die Einwohnerfragestunde sollte sowohl in beratenden und beschließenden Ausschüssen, als auch im Kreistag vollumfänglich ausgeführt werden. Es ist ohnehin geregelt, dass nur eine Frage und zwei Zusatzfragen gestellt werden dürfen, demnach darf auch keine Debatte von den Bürgen geführt werden. Gerade in der letzten Zeit war die Einwohnerfragestunde ein wichtiges Hilfsmittel bei der Entscheidungsfindung. Was dort geäußert wurde, hat teilweise für ein Umdenken gesorgt und eine neue Sichtweise eröffnet. Die Fraktion sei zudem dafür, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, vor jedem Tagesordnungspunkt Einwohnerfragen zu ermöglichen.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen oder Wortmeldungen. Herr Schmette wiederholt den Antrag der SPD noch einmal. Dieser lautet:

 

Der § 7 Abs. 3 Satz 3 soll wie folgt verändert werden: „Zugelassen sind allgemeine Fragen, die in die Zuständigkeit des Landkreises fallen, sowie Fragen zu den jeweiligen Beratungsgegenständen.“

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Zustimmungen:34

Ablehnungen:18

Enthaltungen:zwei

 

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Herr Schroeder fragt zu § 3 der Geschäftsordnung „Öffentlichkeit von Sitzungen“ im Absatz 2 an, wie das Wort „beteiligen“ hier auszulegen ist.

 

Anmerkung der Protokollantin:

§ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung umfasst den vollständigen Satz: „Zuhörer sind nicht berechtigt, sich außerhalb der Einwohnerfragestunde, an den Verhandlungen der Sitzung zu beteiligen.“

 

Herr Schulz erklärt, dass hiermit gemeint ist, dass Gäste sich außerhalb der Einwohnerfragestunde nicht mit Wortbeiträgen oder Fragen an der Sitzung beteiligen dürfen. Sie dürfen die Sitzung in den öffentlichen Teilen dennoch ansehen und als Gast daran teilhaben.

 

Herr Henke (DIE LINKE) moniert, dass zuvor nicht das beschlossen worden ist, was Gegenstand der Geschäftsordnungsdebatte ist. Die Redner, mit Ausnahme der Fraktion der CDU, haben sich dafür ausgesprochen, zukünftig auch Anfragen zu aktuellen Tagesordnungspunktne zu erlauben. Der § 7 Abs. 4 wurde bisher jedoch nicht geändert. Dort stehe nach wie vor „Angelegenheiten der Tagesordnung können im Kreistag und in beschließenden Ausschüssen nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.“. Er beantragt daher die Streichung des Wortes „nicht“ im § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung.

 

Herr Schmette lässt über den Antrag abstimmen:

 

Zustimmungen: 34

Ablehnungen:18

Enthaltungen:zwei

 

Der Antrag ist damit angenommen.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen.

 

Herr Schmette lässt über die gesamte Geschäftsordnung inklusive der beschlossenen Änderungen abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die „Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse“.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:54

Ablehnungen:keine

Enthaltungen:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0004/BLR/2019 erhoben.