Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 2 im Entwurf (Stand: 11.06.2019) beigefügte „Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse“.
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 59 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) hat sich der Kreistag eine Geschäftsordnung zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten zu geben.
Die Geschäftsordnung enthält üblicherweise Bestimmungen über die innere Organisation, das Ladungs-, das Beratungs- und das Beschlussverfahren.
Die Geschäftsordnung gilt regelmäßig für die Wahlperiode des Kreistages; sie kann geändert werden.
Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf einer Geschäftsordnung (Stand: 11.06.2019) entspricht im Wesentlichen der bisher für den Kreistag des Landkreises Börde geltenden Geschäftsordnung sowie der vom Landkreistag Sachsen-Anhalt erstellten Mustergeschäftsordnung (Stand: 08.03.2019).
Weitere Änderungen ergaben sich aus der Beratung des Landrates mit den Vertretern der gewählten Parteien und Wählervereinigungen zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des Kreistages vom 13.06.2019. Diese Änderungsanträge sind als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Synopse „Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse“ Anlage 2 – Entwurf der „Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und sei- ne Ausschüsse“ (Stand: 11.06.2019) Anlage 3 – Änderungsanträge der Fraktionen
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