Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Förderschulkonzeptes - Südbereich  

 
 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 9.8 Beschluss:2018/68/0646-1
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 27.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:35
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/68/0646-1 Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Förderschulkonzeptes - Südbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Dr. Isensee erklärt, dass die Vorlage sowohl im Kultur- und Sozialausschuss am 06.02.2019 und im Kreisausschuss am 20.02.2019 abgelehnt wurde. Die Beschlussfassung obliege jedoch dem Kreistag. Aufgrund der vorhergehenden Kritik wurden der Vorlage noch zusätzliche Anlagen angefügt.

 

Frau Herzig (Dezernentin 2) erläutert, dass das Thema Investitionsbedarf an den Förderschulen im südlichen Bereich des Landkreises Börde den Kreistag schon mehrere Jahre beschäftigt. Im Jahr 2015 ist das Förderschulkonzept erstmals vorgestellt worden. Im letzten Jahr wurde sich intensiv im Kultur- und Sozialausschuss mit der Thematik auseinandergesetzt. Nach diesen Beratungen konnte die Verwaltung feststellen, dass die Diskussion über die Errichtung eines Förderschulcampus sehr umstritten und emotional kontrovers geführt wird. Es sind die verschiedensten Argumente angebracht worden, die gegen einen Förderschulcampus sprechen. Bei der Entscheidungsfindung zu diesem heutigen Entscheidungsvorschlag hat sich die Verwaltung in erster Linie davon leiten lassen, was den Kindern am meisten nützt.

Sie erläutert einige Ausführungen zur Power-Point-Präsentation „Was zählt für Kinder und Eltern?“. Die Präsentation wurde als Anlage zur Vorlage ins ALLRIS® eingestellt. Hier wurden besonders die Verpflichtungen des Schulträgers und des pädagogischen Konzeptes hervorgehoben. Das wurde auch im Vorfeld mit der schulfachlichen Aufsichtsbehörde besprochen und es gäbe in der Hinsicht keine Gründe, die aus pädagogischer Sicht dem Vorhaben entgegenstehen. Pädagogische Konzepte seien nicht an einen Standort gebunden, sondern sie können an jedem Standort gestaltet werden. Die Thematik des Förderschulcampus wäre auch mit den Schulleiterinnen besprochen worden. Diese hätten je nach Betroffenheit unterschiedlich reagiert. Es wurde zudem ein Campus mit einem ähnlichen Konzept in Gernrode besichtigt. Hier konnte ein Bild von einem funktionierenden Beispiel gewonnen werden. Die Argumente für und gegen den Förderschulcampus wurden noch einmal in einer Übersicht festgehalten. Das pädagogische Konzept, die Kooperationsbeziehungen, die Trainingswohnung und auch die Einkaufsmöglichkeiten sind angesprochen worden. Es handele sich um einen Veränderungsprozess, welcher auch Veränderungen in den Kooperationsbeziehungen mit sich bringen würde. Doch auch der Standort in Klein Oschersleben würde aufgrund seiner Nähe zum Mittelzentrum durchaus vielfältige Kooperationsmöglichkeiten bieten. Die Berufsbildenden Schulen seien vor Ort, es gäbe unmittelbar am Standort die lernbehinderten Schule und deutlich mehr Unternehmen. Auch eine Trainingswohnung gehöre zum pädagogischen Konzept und bei der Umsetzung des Campus würde eine neue Trainingswohnung oder andere Trainingsmöglichkeiten geschaffen werden. Gleiches gilt für das Trainieren von Einkaufsmöglichkeiten. In der Nähe von Klein Oschersleben gäbe es Einkaufsmöglichkeiten, die durch den schuleigenen Bus erreicht werden könnten. Im Zuge des allgemeinen Schülerverkehrs würden die Schüler auch an den neuen Standort mit Taxen transportiert werden. Hier entsteht der Vorteil, dass sich für über 60 Prozent der Schüler die Fahrzeiten und Wegstreckenbedingungen verbessern würden. Der Förderschulcampus in Klein Oschersleben bietet einen weiteren Vorteil beim Thema Bestandssicherheit. Gerade in Wefensleben sei die Grenze der Bestandsfähigkeit erreicht. Zudem würden durch die entstehenden Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Schulen, auch Defizite bezüglich des Lehrermangels ausgeglichen werden können.

Es wurde zunächst der Kreiselternrat über das Vorhaben informiert, da es sich zunächst nur um einen Grundsatzbeschluss handele. In der Einzeldiskussion würden die Eltern beteiligt werden. Bei der Entscheidungsfindung ginge es in erster Linie darum, dass die Verwaltung für die Sicherheit vor Ort verantwortlich ist. Es ginge nicht darum, im Einzelnen die Zustimmung der Eltern zu dem Verfahren einzuholen. Die Gestaltung des Raumprogramms wird unter enger Beteiligung der Schulleiter erfolgen. Das könne jedoch erst erfolgen, wenn der Grundsatzbeschluss gefasst ist. Der Zeitraum bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme wird etwa drei bis vier Jahre umfassen. Dieser Zeitraum könne bereits genutzt werden, um neue Kooperationsbeziehungen aufzubauen. Es würde keine Schule geschlossen werden, die Schulstandorte würden lediglich verlagert werden.

 

Herr Zahn (SPD) versichert, dass er sich die Schulen in Wefensleben und Hamersleben sowie die Schulabläufe dort sehr intensiv angesehen habe. Man müsse mehrere Schulstandorte erhalten, um den ländlichen Raum attraktiv zu halten. Die Politik hätte die Infrastruktur in kleineren Ortschaften ohnehin schon zerstört. Mit dieser Beschlussvorlage würde wieder ein Schritt in die falsche Richtung geschehen. An den bestehenden Standorten seien viele Investitionen getätigt worden. In der Schule in Wefensleben würde zum jetzigen Zeitpunkt sogar noch eine behindertengerechte Schulküche für ca. 55.000,00 EUR eingebaut werden. 55.000 EUR kostet das Ganze. Die aufzubauenden Kooperationsbeziehungen zu Oschersleben seien kritisch zu betrachten. Oschersleben läge sechs oder sieben Kilometer entfernt. In Wefensleben und Hamersleben sei alles vor Ort gegeben. Dort gäbe es Betriebe, die sich freuen, dass sie behinderte Menschen integrieren können. Es seien kurze Wege. Weiterer Investitionsbedarf sei ohne Frage auch an den bestehenden Schulen gegeben. Man bräuchte hier jedoch keine 5 Mio. EUR. In der Schule in Wefensleben wäre ein Fahrstuhl dringend notwendig. Das Gebäude selbst sei jedoch ausgezeichnet. Natürlich dürfe man den Brandschutz nicht außer Acht lassen, aber das sei nicht ausschlaggebend für die heutige Abstimmung. Es gäbe Brandschutzpläne und Brandschutztafeln. Einmal im Jahr würde das Verhalten im Brandfall geübt werden. Es würde nicht von heute auf morgen innerhalb von einer Sekunde ein kompletter Raum in Flammen stehen. Das Thema dürfe daher nicht überreizt werden. Man müsse auch bedenken, dass die Fördermittel dem Landkreis nicht verfallen würden. Sie würden dann nur für ein anderes Projekt genutzt werden, wenn dieser Beschluss heute abgelehnt wird.

Herr Zahn übergibt dem Landrat eine Unterschriftensammlung gegen den Bau des Förderschulcampus in Oschersleben und appelliert noch einmal an die Kreistagsmitglieder, diesen Beschluss heute nicht zu fassen.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) ergreift das Wort. Der Beschluss über den Förderschulcampus dürfe unter keinen Umständen unter finanziellen Punkten gefasst werden. Im letzten Kreistag wurde der ausdrückliche Auftrag an die Verwaltung erteilt, dass alle Beteiligten in dem Verfahren, auch die Eltern, angehört werden sollen. Es wurden zwar die Schulleiter angehört, jedoch kein einziger Elternvertreter. Zudem hätten sich die Lehrer nicht getraut, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Der Kreistag hätte hier eine hochsensible Entscheidung zu treffen, in der es nicht nur um die Schaffung von neuen Räumen, sondern es insbesondere um Kinder und Jugendliche ginge, für die eine besondere Verantwortung bestünde. Natürlich müsse der Brandschutz gewährleistet sein und auch die Behindertengerechtigkeit, das wolle niemand abstreiten. Doch selbst als der Bildungsminister vor Ort war, habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass die Schulen geschlossen werden könnten. Diese Themen sind jedoch bereits seit vielen Jahren im Gespräch. Es stünde in keinem Konzept, dass die Schulen in Wefensleben und Hamersleben nicht so umgebaut werden können, dass all diese Schwerpunkte erfüllt sind. Das Einzige, das in dem Konzept stünde, ist, dass die Campusbildung die wirtschaftlichere Entscheidung sei. In diesem Fall dürfe es jedoch keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geben. Hier dürften nur die Kinder und Jugendlichen im Fokus stehen. Die Kinder seien in die Dorfgemeinschaft eingebettet und hätten wunderbare Beziehungen zu den Vereinen und Verbänden. Es gäbe eine Trainingswohnung. Zudem hätten viele Betriebe in Wefensleben und Hamersleben Praktika-Plätze für die Schüler angeboten. Sie können weiterhin selbstständig einkaufen gehen. Von Klein Oschersleben nach Oschersleben würde das kaum möglich sein. Zudem würden sehr gute Beziehungen zu der Schule in Hundisburg bestehen. All das hätte über die ganzen Jahre hinweg funktioniert.

Es hätte auch nichts mit Inklusion zu tun, wenn zwischen den Schulen in Klein Oschersleben Zäune und Mauern errichtet werden.

 

Frau Schünemann (CDU) greift noch einmal auf, dass solche weit reichenden Entscheidungen mit allen Betroffenen zusammen getroffen werden müssen. Das seien vor allem die Kinder und die Eltern. Es ginge hier auch nicht um pädagogische Konzepte, sondern um die Kinder.

 

Frau Blenkle (UWG) beteuert ebenfalls, dass es das Schlimmste wäre, die Eltern nicht einzubeziehen. Sie wisse selbst, wie es ist, ein Kind mit schwersten Behinderungen zu haben. Da sei jede Veränderung Aufregung und Stress pur.

 

Herr Mewes (UWG) stimmt seinen Vorrednern zu. Es seien auch wichtige Argumente im Kultur- und Sozialausschuss gefallen. Die Schulleiterin aus Wefensleben hätte dort die Arbeit an der Schule vorgestellt. Die ganze Umgebung würde in den Schulalltag mit eingebunden werden. Es findet eine Vernetzung statt. Da seien auch im Kultur- und Sozialausschuss die Themen Kosten und Investition in den Hintergrund gerückt. Insofern wurde sich dort mehrheitlich gegen dieses Konzept entschieden.

 

Er stellte den Antrag auf Vertagung des Beschlusses und Erarbeitung einer Alternative am Standort Wefensleben unter Einbeziehung der betroffenen Eltern und Pädagogen.

 

Herr M. Schindler (SPD) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Mewes an. Er kritisiert, dass laut den Worten von Frau Herzig, die Eltern ganz bewusst nicht mit in das Vorhaben einbezogen wurden. Die Bevölkerung müsse beteiligt werden. Wenn die Eltern erst nach dem Beschluss beteiligt werden hätten sie auch keinen großen Einfluss mehr.

 

Frau Herzig bezieht Stellung und erklärt, dass sie lediglich hatte sagen wollen, dass es zum Zeitpunkt eines Grundsatzbeschlusses noch keine vollständigen Kriterien gäbe, die zu besprechen seien. Die Verwaltung sei noch nicht vollumfänglich aussagefähig, zum Beispiel zum Thema Raumprogramm. Hier handele es sich lediglich um den Beschluss zum Bau eines Förderschulcampus.

 

Herr Keindorff (FDP) merkt an, dass der Ablauf der Beratung dieser Vorlage, der Verwaltung zu denken hätte geben müssen. Im Kultur- und Sozialausschuss und im Kreisausschuss gab es eine Ablehnung. Dahingehend hätte die Verwaltung handeln müssen. Dennoch sei es weltfremd und grob fahrlässig zu sagen, dass es hier keine wirtschaftliche Betrachtung geben dürfe. Die Verwaltung sei an Recht und Gesetz gebunden und müsse auch danach handeln. Trotz dessen hätten die Eltern auch für diesen Grundsatzbeschluss beteiligt werden müssen. Heute solle ebenfalls noch die entsprechende Prioritätenliste beschlossen werden. Dort steht dieser Campus an der Priorität 1. Wenn dem Förderschulcampus heute jedoch nicht zugestimmt werde, sollte man darüber nachdenken, dass die Priorität bei den behinderten Kindern bleibt und andere Lösungen dahingehend gefunden werden. Dieser Lösungsvorschlag sei als Antrag zu werten.

 

Herr Schwenke (CDU) erklärte, dass er seinen Vorrednern größtenteils zustimmt. Er komme jedoch zu einem anderen Ergebnis. Das Ziel solle sein, dass für beeinträchtigte Kinder optimale Bedingungen herrschen. Der Kreistag müsse bei diesem Beschluss den Verlauf in der Zukunft betrachten. Das Thema Fluchtwege wurde angesprochen. Die Einrichtungen aktuell kämen teilweise an ihre Grenzen. Sie seien zwar noch akzeptabel, aber nicht zukunftsfähig. Der Förderschulcampus betreffe nicht unbedingt die Eltern, die heute hier zur Sitzung erschienen sind. Er betreffe Eltern, die vielleicht noch gar nicht wissen, dass sie einmal betroffen sind. Die Entscheidung, die heute fällt, fällt für die Kinder, die in 10 oder 20 Jahren betroffen sind. Da müsse man sich fragen, welche Entscheidung für die Schüler in der Zukunft die beste Entscheidung ist.

 

Frau Tiedge bezieht sich auf den Antrag von Herrn Mewes. Es würde niemandem etwas nützen, den Beschluss noch einmal zu vertagen. Das würde weder den Eltern, noch den Kindern und Jugendlichen Sicherheit bringen.

 

Herr Webel (CDU) kommt um 16:49 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 46 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Frau Schünemann befürwortet den heutigen Beschluss ebenfalls und spricht sich gegen eine Verschiebung des Beschlusses aus.

 

Frau Laqua (SPD) weist noch einmal auf die Einbindung der Kinder in die örtliche Gemeinschaft hin.

 

Frau Leuschner (SPD) bezieht sich auf den Kultur- und Sozialausschuss. Dieser hat die Vorlagen mit einer knappen Mehrheit abgelehnt. Wie bereits gesagt, wurde dort die Direktorin angehört, die ganz ausführlich die Argumente für den Standort vor Ort dargelegt hat. Man müsse jedoch, wenn es um Zukunftsfähigkeit geht, neue Wege gehen.

 

Der Landrat bezieht Stellung zu dem Gesagtem. Er bedankt sich für die Übergabe der Petition und entschuldigt, dass die Verwaltung es versäumt hat, die Elternräte der eigenen Schulen zu beteiligen. Unabhängig davon wären die Schulleiter jedoch von Anfang an informiert gewesen und es stand ihnen frei, den jeweiligen Schulrat zu informieren. Es gestalte sich zudem schwierig, wenn einige Betroffene nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Die Vorlage wurde im Jahr 2018 vom Kreisausschuss bestätigt. Dann erging im darauffolgendem Kreistag der Auftrag, die Situation noch einmal genauer zu prüfen. Erst dann kamen Argumente auf, die so nicht der Richtigkeit entsprechen. Einerseits wurde das Argument eingebracht, dass man keine Zäune und Mauern zwischen den Schulen aufbauen dürfe und andererseits wurde der Verwaltung vorgeworfen, dass es nicht sein darf, dass man eine Schule für geistig Behinderte (GB-Schule) und eine Schule für Lernbehinderte (LB-Schule) in einem Haus unterbringt. Die Verwaltung hat dann erklärt, dass das dies so auch nicht geplant ist. Es würden zwei komplette, voneinander getrennte Gebäude entstehen. Die Kinder sollen aber dennoch miteinander umgehen können, so wie es auch von den Fachleuten empfohlen wird.

Herr Stichnoth habe im vergangenen Jahr zusammen mit Frau Hasselmann die Förderschule in Hamersleben besichtigt. Die Schulleiterin hätte auf teils katastrophale Zustände hingewiesen. Die schwerstbehinderten Menschen müssten teilweise durch sehr schmale Flure transportiert werden. Eine Verbesserung könne aber nicht geschaffen werden, indem man die Flure verbreitert. Es müsste ein komplett neues Gebäude entstehen. Ein schönes Beispiel wäre hier die Nathusius-Schule in Haldensleben. Auch in Wefensleben gäbe es starken Verbesserungsbedarf. Der Landkreis ist für den Brandschutz verantwortlich. Die Sicherheit in den Gebäuden sei unter keinen Umständen zu vernachlässigen. Wenn heute die Entscheidung gegen den Campus fällt, müssten trotzdem entsprechende Maßnahmen an den Schulen getroffen werden und diese sind dann auch im Haushalt perspektivisch zu verankern. Im letzten Jahr gab es drei Haushaltsdiskussionen, in denen der Kreistag der Verwaltung den Auftrag erteilt hat, die Kreisumlage nicht zu erhöhen. Es sollte allen klar sein, dass es Geld kosten wird, die notwendigen Gebäude in Wefensleben und Hamersleben zu errichten. Dabei ginge es um eine Summe von ca. 10 Mio. EUR. Das sei auch in den Unterlagen vermerkt. Wenn alle Anwesenden dazu bereit sind, dieses Geld auszugeben, dann könne man auch die Standorte erhalten. Über die sicherheitstechnischen und brandschutztechnischen Anlagen könne man jedoch keine Kompromisse aushandeln. Der Schulleiter sei für das pädagogische Konzept zuständig, die Verwaltung für die bauliche Hülle. Wenn dann der Brandfall eintritt, fragt keiner mehr welche Ausnahmen getroffen wurden. Die Standorte können demnach bestehen bleiben, aber alle müssen letztendlich wissen, dass das dann auch finaziert werden müsse. Diese Mittel muss der Landkreis dann beschaffen, entweder durch Zuweisungen und/oder über die Kreisumlage.

 

Herr Dr. Isensee geht nun auf die zwei gestellten Anträge ein.

 

1. Vertagung der Vorlage – Antrag von Herrn Mewes

 

Daraufhin zieht Herr Mewes seinen Antrag zurück. Die Entscheidung solle heute getroffen werden.

 

2. Priorität der Fördermittel, Nutzung der Fördermittel für die bereits bestehenden Förderschulen - Antrag von Herrn Keindorff

 

Hierzu wird Frau Arnold zu Wort gebeten.

 

Frau Arnold (Amtsleiterin Gebäudemanagement) erklärt, dass der Landkreis die Möglichkeit hat, über das Schulinfrastrukturprogramm im Jahr 2019 eine Antragstellung vorzunehmen. Der Landkreis könne demnach 5,7 Mio. EUR an Fördermitteln erhalten. Das würde dann 90 % entsprechen und der Landkreis müsste 10 % an Eigenmitteln dazu steuern, ca. 600.000 EUR. Insgesamt würden dem Landkreis also 6,3 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Der Investitionsbedarf sei enorm und er verändere sich auch massiv bezogen auf schulpädagogische Konzepte, Raumbedarf und Änderungen an den Raumstrukturen. Der Zeitplan für die Antragstellung der Fördermittel sei sehr begrenzt. Zum Ende des Jahres 2019 sei ein förderfähiger Antrag abzugeben. Dazu bedarf es eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens. Um den Antrag bearbeiten zu können bedarf es eines Architekten, eines Planers für die Elektrotechnik und eines Planers für die Versorgungstechnik. Sollte das erste Ausschreibungsverfahren ohne Erfolg verlaufen, müsste dieses noch einmal wiederholt werden. Der Zeitplan beruhe auf einen Zeitplan vom November 2018. Da es hier bereits Kontroversen gab, wurde das Gymnasium in Weferlingen in die Priorität 2 gesetzt. Auch dort herrschen unhaltbare Zustände. Wenn der Beschluss zum Förderschulcampus abgelehnt wird, so ist die Beschlussvorlage so aufgestellt, dass die Priorität 2, das Gymnasium in Weferlingen, in den Fokus rückt und die Fördermittel hierfür verwendet werden.

 

Herr Dr. Isensee schlägt vor, den Antrag von Herrn Keindorff in den Tagesordnungspunkt 9.10 „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen – Prioritätenliste“ zu verlegen.

 

Herr Keindorff merkt an, dass nun die Situation besteht, dass zwei Vorlagen miteinander zusammenhängen. Sein Antrag sei darauf bezogen, zu prüfen, ob die einzelnen Schulstandorte mit den gleichen Fördermitteln unterstützt werden könnten, wie es auch mit dem Campusprojekt möglich wäre. Dazu wäre zur nächsten Kreistagssitzung ein besser ausgearbeiteter Variantenvergleich nötig, so dass dann die Entscheidung getroffen werden kann, Ersatzneubauten an den bisherigen Standorten zu errichten.

 

Herr Dr. Isensee bittet die Verwaltung zu dieser Idee kurz Stellung zu nehmen, ob die Verwendung der Fördermittel für den Ausbau/Neubau der bestehenden Standorte möglich wäre.

 

Frau Herzig erklärt, dass der Verwaltung 5,7 Mio. EUR an Fördermitteln zur Verfügung stehen. Diese müssen mit 10 % Eigenmitteln ergänzt werden. Damit kann der Förderschulcampus realisiert werden. Wenn die notwendigen Maßnahmen an den vorhandenen Schulen umgesetzt werden, dann müsste man ca. weitere 9 Mio. EUR dazurechnen. Diese Gelder stünden nicht zur Verfügung. Sie seien im Haushalt nicht eingeplant.

 

Herr Dr. Isensee schließt die Diskussion und formuliert noch einmal den Antrag von Keindorff wie folgt:

 

"Die Verwaltung solle prüfen, ob die Fördermittel auch für die bisherigen Standorte in Hamersleben und Wefensleben verwendet werden können."

 

Er schlägt jedoch im gleichen Zuge vor, über den Antrag im Tagesordnungspunkt 9.10 abzustimmen. Herr Keindorff ist damit einverstanden. Es gibt keine Einwände von den übrigen Kreistagsmitgliedern.

 

 


Der Kreistag lehnte den Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Förderschulkonzeptes – Südbereich ab.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:18

Ablehnungen:26

Enthaltungen:zwei