Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/68/0646-1  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Förderschulkonzeptes - Südbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
06.02.2019 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Informationspflicht
20.02.2019 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses abgelehnt  (2018/68/0646-1)  
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
27.02.2019 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde abgelehnt  (2018/68/0646-1)
Anlagen:
Förderschulkonzept - 1. Fortschreibung-Stand 24.01.2019
Darstellung der Vor- und Nachteile
Präsentation - Was zählt für Kinder und Eltern.pptx
Präsentation Förderschulcampus+Bundesmittel

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die erste Fortschreibung des Förderschulkonzeptes des Landkreises

Börde mit Schwerpunkt Südbereich.

Der Kreistag favorisiert die im Konzept betrachtete Variante zur Schaffung einer Campuslö-

sung  für  die  Förderschule  für  Lernbehinderte  (LB)  und  für  die  Förderschulen  für  Geistigbehinderte (GB) mit gegenseitig abgegrenzten Schulgebäuden.

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung der Campuslösung

mit  einem  Neubau  für  den  Bereich  GB  wie  auch  dem  Umbau/  der  Erweiterung  für  den  Bereich LB am Standort in Klein Oschersleben.

Eine  Mittelverwendung  aus  der  Richtlinie  zur  Verbesserung  der  Schulinfrastruktur  finanzschwacher Kommunen wird geprüft.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß Koalitionsvertrag 2016-2021 sind Förderschulen fester und wichtiger Bestandteil des Schulsystems im Land Sachsen-Anhalt. Sie ermöglichen den Schülern Teilhabechancen und die Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben. Daher genießen Förderschulen bei Schülern und Eltern ein hohes Maß an Vertrauen.

 

Auch im durch den Kreistag im November 2018 verabschiedeten Kreisentwicklungskonzept wurde dem Bereich Bildung die Priorität 1 zugeordnet.

 

Die Herausforderung besteht ein Förderschulnetz weiterzuentwickeln, welches nachhaltig und zukunftsfähig wirkt sowie gleichberechtigt neben allgemeinen Schulen besteht. An denen erfolgt auf  Wunsch der Eltern eine Förderung ihrer Kinder im Rahmen der integrativen Beschulung. Die Weiterentwicklung muss zudem den demografischen Wandel berücksichtigen, der es erfordert die Förderschullandschaft neu zu gestalten.

 

Der Landkreis Börde ist Träger von 7 Förderschulen. Diese Förderschulen sind im Schulentwicklungsplan mittel- und langfristig als bestandsfähig ausgewiesen. Wobei insbesondere eine  konstante bis leicht steigende Schülerzahlentwicklung  an den Förderschulen für Geistigbehinderte sowie an der Förderschule mit Ausgleichsklassen (Schüler mit emotionalen-sozialen Förderbedarf) zu verzeichnen ist.

Für alle Förderschulen besteht Handlungsbedarf.  Neben dem Erfordernis die Schulen den geltenden sicherheitstechnischen und bauordnungsrechtlichen Bedingungen anzupassen, bedarf es der Umsetzung neuer Raumkonzepte. Die Raumkonzepte müssen modernen Schulbauten sowie schulinhaltlichen und – organisatorischen Anforderungen genügen.

 

Eine Möglichkeit die Herausforderung zu bestehen, sieht der Landkreis in der Schaffung einer Campuslösung. An einem bisherigen Einzelstandort der Förderschule für Lernbehinderte (FöS LB) soll ein zweiter Standort im Bereich der Förderschule für Geistigbehinderte (FöS GB) etabliert werden. 

 

Zur Umsetzung pädagogischer Konzepte im Bereich der Förderschulen GB und LB sind besondere Aspekte zu beachten, die sich auch im Raumprogramm wiederfinden müssen. Neben allgemeinen Klassenräumen, sind Räume zur zielgerichteten therapeutischen Unterstützung erforderlich. Nur unter Beachtung derer, ist eine zielgruppen- und bedarfsorientierte Förderung und Bildung der Kinder möglich.

Besonders im Bereich der geistig behinderten Kinder sind die Anforderungen an sicherheitsrelevante Belange erweitert zu betrachten. Gebäude sollten grundsätzlich so gestaltet sein, dass aus jedem Raum eine Fluchtmöglichkeit nach außen möglich ist. Weitere Besonderheit stellen (schwerst) mehrfach behinderte Kinder dar, denen ein kurzer Fluchtweg ermöglicht werden muss. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Das Förderschulkonzept des Landkreises Börde vom 10.06.2015 wurde dem Kreistag in seiner Sitzung am 08.07.2015 als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben. Eine Fortschreibung des Konzepts bei Bedarf, spätestens jedoch zum 30.06.2017, war vorgesehen. Auf Grund der umfangreichen STARKIII-Anträge, die vom Fachdienst Gebäudemanagement in den vergangenen 3 Jahren auf den Weg gebracht wurden, war die Umsetzung zum 30.06.2017 nicht machbar. Dem bestehenden Handlungsbedarf an den Förderschulen im Südkreis wird der Landkreis nun mit der ersten Fortschreibung gerecht. Dieser ergibt sich aus dem Ausstattungs- und Sanierungsbedarf an den dort gelegenen Förderschulen. Es handelt sich hierbei um die FÖS (LB) Börde-Schule Klein Oschersleben, FÖS (GB) Miteinander Wefensleben und FÖS (GB) „Schule Am Mühlenberg“ Hamersleben. Bereits im Förderschulkonzept 2015 waren die vorgenannten Förderschulstandorte in Bezug auf baulichen Zustand, Funktionalität und Lage im Ranking auf den hinteren Plätzen.

 

Im Förderschulkonzept sind der Handlungsbedarf sowie Variantenbetrachtungen/ -vergleiche dargestellt.

Aus dem Konzept heraus wird die Schaffung einer Campuslösung am Standort Klein Oschersleben, auf dem Gelände der FÖS (LB) Börde-Schule, als machbar und als die wirtschaftlichste und zukunftsorientierteste Variante gesehen. Die Umsetzung soll in 3 Schritten erfolgen:

1.Anbau von Räumen an das Hauptgebäude der LB-Schule und Herstellung des Schulhofs für die LB-Schule.

2.Ersatzneubau zweier GB-Schulen unter einem Dach für ca. 90 Schüler und Herstellung eines separaten Schulhofs.

3.Sanierung Sporthalle, Restarbeiten Außenanlagen.

 

Die Raumbedarfe der Förderschulen werden unter Berücksichtigung der pädagogischen Konzepte, in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen, erarbeitet und dienen als Grundlage der weiterführenden Planungen in 2019 und den darauffolgenden Jahren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Ca. 2.200.000 Euro

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

1. Förderschulkonzept

2. Darstellung der Vor- und Nachteile

3. Präsentation Was zählt für Kinder und Eltern?

4. Präsentation Förderschulcampus + Bundesmittel

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderschulkonzept - 1. Fortschreibung-Stand 24.01.2019 (329 KB)    
Anlage 3 2 Darstellung der Vor- und Nachteile (10 KB)    
Anlage 4 3 Präsentation - Was zählt für Kinder und Eltern.pptx (307 KB)    
Anlage 2 4 Präsentation Förderschulcampus+Bundesmittel (1938 KB)