Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (" Hartz IV ") - Durchführung des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) -  

 
 
1. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 3.2 Beschluss:0DI/038/2004
Gremium: 4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.08.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:30
0DI/046/2004 Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (" Hartz IV ") - Durchführung des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:BredthauerAktenzeichen:ODI/038/2004
Federführend:Dezernat I Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut  Sozialamt

Herr Bredthauer erläuterte noch einmal eingehend die einzelnen Varianten und Modelle zur Einführung des Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende – als Artikel 1 des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Ar

Herr Bredthauer erläuterte noch einmal eingehend die einzelnen Varianten und Modelle zur Einführung des Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende – als Artikel 1 des “Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” (“Hartz IV”).


 

 

1.   Der Kreisausschuss bestätigte die “Gemeinsame Erklärung zur Durchführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II)“ vom 08.07.2004 zwischen der Agentur          für Arbeit Magdeburg und dem Landkreis Ohrekreis (Anlage 3.) sowie die “Protokollnotiz I“ und die “Protokollnotiz II“, jeweils vom 09.07.2004 (Anlage 4.).

 

2.   Der Kreisausschuss bestätigte die erklärte Absicht der Verwaltung, möglichst in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Bördekreis mit der Agentur für Arbeit Magdeburg eine Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b SGB II nach dem Modell “warme ARGE“ mit sach-, bedarfs- und beiderseits interessengerechten Regelungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung zu schließen und fordert die Verwaltung auf, dem Kreistag und den zuständigen Ausschüssen rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

3.   Der Kreisausschuss sieht wegen der Nicht-Inanspruchnahme der “Experimentierklausel“ gemäß § 6a SGB II keinen Anlass, bis zum 02.09.2004 eine außerordentliche Sitzung des Kreistages einzuberufen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zustimmung:   14

Ablehnung:      0

Enthaltung:      0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: ODI/038/2004 erhoben.