Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Berufungseinlegung gegen das Urteil des VG Magdeburg im Verfahren Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2017  

 
 
schriftliches Verfahren des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 2 Beschluss:2018/30/0651
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: - 24:00
Zusatz: schriftliches Verfahren/Umlaufverfahren
2018/30/0651 Berufungseinlegung gegen das Urteil des VG Magdeburg im Verfahren Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel FDLin Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht
Bäker FDLin Finanzen
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht Beteiligt:FD Finanzen
Bearbeiter/-in: Lasner, Kai   

Im schriftlichen Verfahren war über die o. g. Vorlage bis zum 07.01.2019 um 24:00 Uhr zu entscheiden. Die Übergabe der entsprechenden Unterlagen (Vorlage, Begründung) erfolgte am 19.12.2018 per E-Mail und durch Einstellen der Vorlage in das ALLRIS® im Rahmen der digitalen Kreistagsarbeit.

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Vorlage angenommen ist, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages bis zum 07.01.2019, 24:00 Uhr widerspricht.

 

Bis zum genannten Termin lag kein Widerspruch im Büro Landrat vor.

 


 

Beschluss:

 

Der Landrat wurde beauftragt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 21.11.2018 in dem Rechtsstreit Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2017 (Az. 9 A 135/17 MD) fristwahrend Berufung einzulegen.

 


Keines der 55 Kreistagsmitglieder inklusive Landrat hat der Beschlussvorlage widersprochen. Die Vorlage gilt damit als angenommen.

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/30/0651 erhoben.