Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde  

 
 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.9
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:04
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/40/0615 Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht FDLin Bildung
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Frau Herzig wandte sich an Herrn Schmette, da ihm gegenüber noch eine Antwort ausstand. Er fragte, wieso in der Vorlage „in Abstimmung mit dem Schulträger“ steht. Dies sei auf die besondere Situation in der Gemeinde Drackenstedt zurückzuführen. Die Gebäude und Grundstücke nördlich der Bahn gehören zur Gemeinde Obere Aller und die südlichen gehören zur Stadt Wanzleben-Börde. Einige Grundstücke dort sind auch gar nicht bebaut. Aus diesem Grund müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Daher wird auch der Schulträger beteiligt.

 

Herr Schmette sagte, dass es hier um Gemeinschaftsschulen geht. Gemeinschaftsschulen wären in Trägerschaft des Landkreises. Es ist ihm daher nicht ersichtlich wer sich hier mit wem abstimmt.

 

Frau Herzig erklärte, dass es um das Elternwahlrecht in Abstimmung mit dem Schulträger geht.

 

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.