Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Herzig wandte sich an Herrn Schmette, da ihm gegenüber noch eine Antwort ausstand. Er fragte, wieso in der Vorlage „in Abstimmung mit dem Schulträger“ steht. Dies sei auf die besondere Situation in der Gemeinde Drackenstedt zurückzuführen. Die Gebäude und Grundstücke nördlich der Bahn gehören zur Gemeinde Obere Aller und die südlichen gehören zur Stadt Wanzleben-Börde. Einige Grundstücke dort sind auch gar nicht bebaut. Aus diesem Grund müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Daher wird auch der Schulträger beteiligt.
Herr Schmette sagte, dass es hier um Gemeinschaftsschulen geht. Gemeinschaftsschulen wären in Trägerschaft des Landkreises. Es ist ihm daher nicht ersichtlich wer sich hier mit wem abstimmt.
Frau Herzig erklärte, dass es um das Elternwahlrecht in Abstimmung mit dem Schulträger geht.
Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
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