Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung 2019  

 
 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.5
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:04
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/20/0596 Haushaltssatzung 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Die Vorlage 2018/20/0597 „Informationen über Eckpunkte des Haushaltsplanes 2019“ wurde als Anlage zur Sitzung im ALLRIS® angefügt.

 

Die Beantwortungen der Anfragen von Herrn Thomas Schmette, Herrn Dr. Rüdiger Pfeiffer und Herrn Albrecht von Bodenhausen zu den Themen Landeszuweisungen KiFöG, Liquiditätskredite Breitbandausbau und Negativzinsen Kreissparkasse wurden als Anlage zur Sitzung am 24.10.2018 im ALLRIS® angefügt.

 

Dr. Marcus Waselewski (Fachbereichsleiter 2) merkte an, dass der Haushalt 2019 im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, im Kultur- und Sozialausschuss und im Jugendhilfeausschuss beraten wurde. Der Haushaltsentwurf erhielt im Jugendhilfeausschuss Zustimmung, in den beiden anderen Ausschüssen nicht. Aus dem Haushaltsplanentwurf ergaben sich zahlreiche Fragen. Diese ließen sich zu folgenden Themenfeldern zusammenfassen:

 

-          Steigerungen der Aufwendungen zum Stellenplan und zur Stellenentwicklung

-          Personalkosten

-          Berücksichtigung aller möglichen Einsparpotentiale

 

In diesem Bezug hielt Herr Dr. Waselewski die Präsentation „Erhebung der Kreisumlage 2019 im Kontext der Haushaltsberatung 2019“. Die Präsentation wurde als Anlage zur Sitzung im ALLRIS® eingestellt und deckt sich mit den Ausführungen von Herrn Dr. Waselewski.

 

Thomas Schmette (CDU) nahm Bezug auf das Antwortschreiben zu seiner Frage zum Thema Kinderförderungsgesetz (KiFöG). Laut Präsentation hätte der Landkreis einen höheren Anteil im Rahmen des KiFöG in Höhe von 330.000,00 EUR zu tragen. Laut seinem schriftlichen Antwortschreiben sei eine Berechnung nach der zukünftigen neuen Rechtslage jedoch noch nicht möglich. Weiterhin bezog er sich auf den in der Präsentation genannten „Lützen-Effekt“ und erkundigte sich noch einmal inwiefern der „Lützen-Effekt“ eine negative Auswirkung auf den Haushalt 2019 haben soll.

 

Herr Dr. Waselewski äußerte, dass durch den „Lützen-Effekt“ die Zuweisungen erhöht waren. Es gab mehrere Effekte, welche zu einer entsprechenden Größenordnung geführt haben. Dadurch konnte die Kreisumlage zur Erhaltung des prozentualen Ansatzes entsprechend reduziert werden. Bei den Aufwendungen in Höhe von 8,1 Mio. EUR. ist es wichtig, dass nicht nur die absolute Summe in den Blick genommen wird, sondern dass auch betrachtet wird, an welchen Stellen und aus welchen Gründen die Aufwendungen um 8,1 Mio. EUR gestiegen sind. Der „Lützen-Effekt“ ist dabei nur einer von vielen Faktoren, die im Gesamten betrachtet werden müssen.

 

Frau Herzig antwortete zum Thema KiFöG, dass, wenn das KiFöG in der bisherigen Form bestehen bleiben würde, sich diese Summe von 330.000,00 EUR ergeben würde. Mit Inkrafttreten des neuen KiFöG würde die Summe neu berechnet werden.

 

Franz-Ulrich Keindorff (FDP) erkundigte sich zu folgenden Maßnahmen, welche noch Einsparpotential beinhalten könnten:

 

-          Errichtung einer Containeranlage, weil die Außenstelle für die Gemeinschaftsschule Gutenberg in Wolmirstedt eventuell nicht genehmigt wird

-          Gemeinschaftsschule Oebisfelde – Erneuerung Fenster und Sonnenschutz

-          Sanierung der Räume des Schulleiters – Gymnasium Wolmirstedt

 

Herr Keindorff wies daraufhin, dass diese Positionen noch weiter untersetzt werden müssten. Er erkundigte sich nach einzelnen Positionen im Bereich der freiwilligen Aufgaben, z. B. im Bereich Kreisleihverkehr und Förderung des Sports und forderte eine Erläuterung wofür Gelder für freiwillige Aufgaben im Detail verwendet werden.

 

Herr Dr. Waselewski erklärte, dass die Summe des Kreisleihverkehrs in Bezug auf die Zuschüsse nicht gestiegen ist. Der Betrag ist höher ausgewiesen, weil in diesem Jahr die internen Leistungsverrechnungen vorgenommen wurden.

 

Herr Stichnoth registrierte den Auftrag an die Verwaltung, dass die einzelnen Positionen bis zum Kreistag am 28.11.2018 noch weiter untersetzt werden sollen.

 

Gudrun Tiedge (DIE LINKE) merkte an, dass eine Erhöhung der Kreisumlage für die finanziell schwachen Kommunen eine weitere finanzielle Belastung bedeuten würde. Eine Kürzung einzelner Positionen zur Erhaltung des Prozentsatzes der Kreisumlage würde jedoch ebenfalls auf die Gemeinden zurückfallen.

 

Frank Hüttemann (SPD) fragte ebenfalls die zusätzliche Begründung einiger Positionen im Rahmen der freiwilligen Leistungen an. Er nannte konkret die Positionen Kreisleihverkehr, technisches Denkmal Hundisburg, Schuldnerberatungsstellen, Technologiepark Ostfalen, Heimatpflege und Musikpflege, Messen und Internationale Zusammenarbeit. Weiterhin äußerte er, dass auch konkrete Einsparvorschläge von den Fraktionen eingebracht werden müssen. Pauschale Anträge, wie die Forderung nach „Personalabbau“ könnten nicht so leicht umgesetzt werden, wenn man bedenkt dass die zusätzlichen Personalkosten ausschließlich

durch tarifliche Bedingungen und nicht durch Mehreinstellung bestehen. Er nahm zudem Bezug auf die Wichtigkeit des Kreisentwicklungskonzeptes für die Zukunft. Weiterhin äußerte er, dass ein Investitionsstau insbesondere in Bezug auf die Bildung unbedingt vermieden werden sollte.

 

Herr Stichnoth unterstützte Herrn Hüttemann in seinen Aussagen. Das Kreisentwicklungskonzept könne nicht losgelöst von der Haushaltsplanung betrachtet werden.

 

Dr. Dieter Schwarz (FUWG) stellte den Antrag, dass noch einmal geprüft werden soll, den Prozentsatz der Kreisumlage auf 40,1 % zu reduzieren.

 

Herr Stichnoth wies darauf hin, dass die Steigerung der Kreisumlage nicht willkürlich erfolgt, so wie es durch den Antrag verstanden werden könnte. Die geforderten Haushaltspositionen werden noch einmal genauer untersetzt, so dass noch deutlicher ersichtlich ist, wie es zu den Steigerungen kommt.

 

Herr Hüttemann erklärte, dass es sich bei dem Haushaltsbeschluss um eine Gemeinschaftsverantwortung handelt. Die Verwaltung wird die gewünschten Zuarbeiten leisten und dann werden die Kreistagsmitglieder Vorschläge hervorbringen müssen, welche Positionen gekürzt oder gestrichen werden sollen, um den angestrebten Prozentsatz von 40,1 zu erreichen. Ein pauschaler Antrag die Kreisumlage auf 40,1 % zu reduzieren reicht hier nicht aus. Es braucht konkrete Anträge über die dann diskutiert werden kann.

 

Herr Keindorff äußerte, dass er die Aussagen von Herrn Hüttemann nicht nachvollziehen kann. Bei dem Antrag von Herrn Dr. Schwarz würde es sich nur um eine Zielstellung handeln. Die Verwaltung könne besser einschätzen, wo noch entsprechendes Einsparpotential vorliegt.

 

Herr Stichnoth formulierte noch einmal den konkreten Antrag. Er erkundigte sich bei Herrn Dr. Schwarz, ob sich sein Antrag auf eine Zielstellung bezieht oder ob er die konkrete Reduzierung des Kreisumlagesatzes auf 40,1 % beabsichtigt.

 

Herr Dr. Schwarz sagte aus, dass sein Prüfauftrag die Zielstellung umfasst, die Kreisumlage auf 40,1 % zu reduzieren.

 

Herr Stichnoth stellte den folgenden Antrag zur Abstimmung:

 

„Die Verwaltung erhält den Prüfauftrag, den Prozentsatz der Kreisumlage unter Darstellung und Aufzeigung von Einsparpotential auf 40,1 zu erhalten.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:neun

Ablehnungen: eine

Enthaltungen: zwei

 

Damit wurde der Antrag mehrheitlich angenommen. Der Auftrag wurde an die Verwaltung übermittelt.

 

Die Vorlage inklusive Antrag wurde mit fünf Stimmenthaltungen und einer Ablehnung zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

 

Die Bearbeitung des Antrages soll bis zum 26.11.2018 erfolgen. Das entsprechende Dokument wird dann über das ALLRIS® zur Verfügung gestellt.