Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/20/0596  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.11.2018 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
14.11.2018 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
19.11.2018 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Kreisausschuss Vorberatung
21.11.2018 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
28.11.2018 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zurückgestellt  (2018/20/0596)
12.12.2018 
23. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/20/0596)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
Anlagen:
1. Entwurf Haushaltsplan 2019
2. Zuarbeit der Fraktionen
3. Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorschlägen der Fraktionen
4. HH2019_Einsparungsvorschläge
5. Entwicklung Kreisumlage

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2019 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2019 unter Berücksichtigung folgender Punkte:

 

1. Berücksichtigung der Erstattungen vom Land für die Mehraufwendungen nach den Neuregelungen im UVG im Rahmen des Konnexitätsprinzips

 

2. Umsetzung der Einsparungsvorschläge der Verwaltung und der Fraktionsvorsitzenden zum 1. Planentwurf 2019 (lt. Anlage).


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag ist nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig. Zur Vorbereitung dieses Beschlusses wurde der Kreisausschuss auf seiner Sitzung am 24.10.2018 mit der Informationsvorlage Nr. 2018/20/0597 über die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes 2019 informiert und beim Prozess der Interessenabwägung zwischen den Kommunen und dem Landkreis einbezogen. Diese Unterlagen sollen auch bei den Haushaltsberatungen mit berücksichtigt werden.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes des Landkreises müssen die Kommunen des Landkreises mit einbezogen werden. Landesrechtlich finden sich in Sachsen-Anhalt keine konkreten Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Durch verschiedene Gerichtsurteile wurden einige Grundsätze aufgestellt, die es zu beachten gilt.

 

Der Landkreis hat danach bei der Erhebung der Kreisumlage die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und darf seine Aufgaben und Interessen nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Aufgaben und Interessen der kreisangehörigen Kommunen durchsetzen.

 

Zur rechtzeitigen Einbeziehung der Kommunen wurde nach dem Vorliegen der Zuarbeiten der Fachdienste über die benötigten Budgets für 2019 der Fehlbedarf des Landkreises ermittelt und der für die Deckung des Fehlbedarfes erforderliche Kreisumlagesatz in Höhe von 41,3% berechnet. Anschließend wurde am 30.07.2018 an die Städte und Gemeinden ein Anhörungsschreiben mit der Abforderung der finanziellen Situation und einer Frist zur Stellungnahme bis zum 21.08.2018 gesendet. In der Zeit vom 24.09.2018 bis 26.09.2018 fanden zusätzlich mündliche Anhörungen der einzelnen Kommunen und ein Gespräch des Landrates mit allen Bürgermeistern statt.

 

Parallel zur Beteiligung der Kommunen fanden mit jedem Fachdiensten Haushaltskonsultationen statt mit dem Ziel, den Fehlbetrag für 2019 zu reduzieren. Im Ergebnis der Konsultationen mit den Fachdiensten und der Anhörung der Kommunen wurde der Abwägungsprozess durchgeführt. Im Ergebnis des Abwägungsprozesses wird der Hebesatz der Kreisumlage 2019 in Höhe von 41,0 % vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage wurde der 1. Haushaltsplanentwurf 2019 erarbeitet.

 

Im Ergebnisplan wurden Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe mit 239.568,8 TEUR veranschlagt. Für die Jahre 2017 und 2018 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.

 

Die Zuweisungen nach dem FAG LSA wurden auf der Grundlage der Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 11.09.2018 eingestellt.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind lt. Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 12.07.2018 voraussichtlich höher als 2018. Der Hebesatz muss angehoben werden, um die gestiegenen Aufwendungen des Landkreises anteilig zu finanzieren.

 

Die freiwilligen Leistungen wurden überprüft. Neben den Zuschüssen für die Einrichtungen und den Sachkosten wurden erstmalig auch die Personalkosten der Verwaltung für die Bearbeitung der freiwilligen Aufgaben ermittelt. Mit diesen Informationen wird der Haushalt transparenter gestaltet.

 

Durch den Landkreis wurden für das STARK III Programm alle Maßnahmen eingestellt, die schon bewilligt oder beantragt wurden. Für die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Kreditaufnahme geplant. Problematisch gestaltet sich für den Landkreis, dass nicht alle Kosten als förderfähig anerkannt werden und somit keine geförderten Kredite zur Finanzierung dieser Kosten bewilligt werden. Dadurch müssen zusätzliche Kredite am Kreditmarkt aufgenommen werden.

 

Im Rahmen der Beratung des Planentwurfes in den Fachausschüssen und im Kreistag wurde von den Kreistagsmitgliedern gefordert, den Hebesatz der Kreisumlage möglichst in Höhe des Vorjahres mit 40,1% einzustellen und dazu entsprechende Deckungsvorschläge aufzuzeigen.

 

Durch die Verwaltung wurden in der Sitzung des Kreistages folgende Deckungsmöglichkeiten aufgezeigt:

 

1. Einstellung der Erstattungen vom Land für die Mehraufwendungen nach dem UVG in Höhe von 954,6 TEUR. Nach § 9 KomHVO sind alle Erträge und Einzahlungen in voller Höhe zu veranschlagen. Der Landkreis geht davon aus, dass vom Land Sachsen-Anhalt die Mehraufwendungen, die sich aus der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses ergeben, im Rahmen des Konnexitätsprinzips zu erstatten sind. Dazu laufen bereits Klagen der Landkreise gegen das Land. Sollte die Klage zugunsten des Landes ausgehen, müssen die Mittel im Rahmen eines Nachtrages bereitgestellt werden.

 

2. Bei der Unterhaltung der Gebäude werden folgende Maßnahmen erst in den Folgejahren realisiert:

        Erneuerung Ausgabeküche Gymnasium Oschersleben - 45,0 TEUR

        Erneuerung der Sprechanlage im Verwaltungsgebäude Kronesruhe in Haldensleben – 20,0 TEUR

        Innenliegender Sonnenschutz Internat Zollstraße – 10,0 TEUR

 

3. Folgende freiwillige Maßnahmen werden reduziert:

        Reduzierung der Zuschüsse im Bereich Heimatpflege/ Musikpflege um 30,0 TEUR, da der Zuschuss an den Förderverein Technisches Denkmal Ziegelei Hundisburg separat ausgewiesen wird

        Reduzierung Personalkostenzuschuss Kreissportbund um 38,0 TEUR, da eine anteilige Personalkostenförderung aus Mitteln des FamBefög erfolgt

        Reduzierung des Betrages für Internationale Zusammenarbeit (Omsk) um 25,0 TEUR. 

 

Durch diese Maßnahmen konnte die Kreisumlage auf 40,3% reduziert werden.

 

Von den Fraktionen wurden weitere Vorschläge erarbeitet, die in der Anlage 2 dargestellt sind. Die Vorschläge wurden durch die Verwaltung bezüglich der kurzfristigen Realisierung geprüft, die Stellungnahme ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

In der Anlage 4 sind die Änderungen gegenüber dem 1. PE 2019 dargestellt, der Hebesatz der Kreisumlage wurde auf 40,1% gesenkt. Die Entwicklung der Kreisumlage nach Gemeinden ist in der Anlage 5 dargestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Mit dem Haushaltsplan 2019 werden die finanziellen Mittel festgelegt, über die die Verwaltung im Jahr 2019 verfügen darf.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und somit Grundlage für den Personalbestand des Landkreises.

 


Anlage:

 

1. Haushaltsplan 2019

 

2. Zuarbeit der Fraktionen

 

3. Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorschlägen der Fraktionen

 

4. Umsetzung der Einsparvorschläge durch die Verwaltung

 

5. Entwicklung der Kreisumlage 2017 – 2019 nach Gemeinden

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Entwurf Haushaltsplan 2019 (35855 KB)    
Anlage 4 2 2. Zuarbeit der Fraktionen (475 KB)    
Anlage 5 3 3. Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorschlägen der Fraktionen (1082 KB)    
Anlage 3 4 4. HH2019_Einsparungsvorschläge (116 KB)    
Anlage 2 5 5. Entwicklung Kreisumlage (58 KB)