Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information über Eckpunkte des Haushaltsplanes 2019  

 
 
42. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.5
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 24.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:11
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/20/0597 Information über Eckpunkte des Haushaltsplanes 2019
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Schmette merkte an, dass die im Anhang enthaltene Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Haushaltssituation der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg nochmal überarbeitet werden sollte. Laut Stellungnahme hätte die Gemeinde in den Jahren 2016, 2017 und 2018 keine Rücklagen gebildet, um die eingetretene Senkung der Gewerbesteuereinnahmen zu kompensieren. Nach seinem Kenntnisstand hat die Gemeinde jedoch Vorsorgemaßnahmen in Höhe von 11 Mio. EUR getroffen. Diese Rücklagen wurden in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der fehlenden Gewerbesteuereinnahmen abgebaut. Das Treffen von derartigen Vorsorgemaßnahmen dürfe nur in einem Rahmen von zwei Jahren verlangt werden. Im dritten Jahr bekäme die Gemeinde wieder Zuweisungen vom Land, wenn entsprechend weniger Gewerbesteuereinnahmen fließen.

 

Die Überprüfung des Sachverhaltes wurde der Kommunalaufsicht übergeben.

 

Dr. Rüdiger Pfeiffer (SPD) erklärte, dass in der Auswertung der Kommunalaufsicht an die Gemeinde Niedere Börde, Kredite für den Breitbandausbau berücksichtigt wurden, obwohl dies ursprünglich nicht angedacht war.

 

Die Angelegenheit wird noch einmal überprüft.

 

Herr Schmette bemerkte, dass die neue Fassung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) laut Presseinformation am 01.01.2019 in Kraft treten soll. Nach der Vorlage werden die Aufwendungen in Bezug auf die Kostenerstattungen für Kindertagesstätten um 330.000,00 EUR steigen. Er fragte, ob der Schlüssel erst zum 01.08.2019 gelten soll, da ja die neuen höheren Landeszuweisungen auch erst zum 01.08.2019 kommen sollen. Er fragte weiterhin, ob die Landkreiszuweisungen dann ab 01.01.2019 oder ab 01.08.2019 höher berechnet werden.

 

Dr. Marcus Waselewski (Fachbereichsleiter 2) äußerte sich zu Punkten bezogen auf die Vorlage allgemein. Er ging noch einmal auf die Notwendigkeit der Kreisumlage ein und erklärte den dazugehörigen Anhörungs- und Abwägungsprozess.

 

Herr Stichnoth erklärte, dass zu dieser Thematik zukünftig eine Arbeitsgruppe mit dem Städte- und Gemeindebund ins Leben gerufen wird.

 

Matthias Schwenke (CDU) erkundigte sich nach der erhöhten Summe von 8 Mio. EUR gegenüber den letzten Jahren.

 

Hr. Dr. Waselewski antwortete, dass die tatsächlichen Aufwendungen und Erträge immer in einer großen Spanne variieren. Ein großer Teil ergibt sich aus dem Bereich des KiFöG, des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) und aus den Abschreibungen.

 

Albrecht von Bodenhausen (CDU) merkte an, dass es noch eine Art „versteckte“ Kreisumlage in Form von Negativzinsen der Kreissparkasse gibt. Die Kommunen sollten durch diese Negativzinsen nicht nochmal extra belastet werden.

 

Der Sachverhalt wurde der Kreisverwaltung zur Überprüfung übergeben.

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.